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Bundeszentralregister

Was ist das Bundeszentralregister?

Das Bundeszentralregister ist das bundesweite Strafregister der Bundesrepublik Deutschland. Es wird vom Bundesamt für Justiz geführt und dient dazu, rechtskräftige strafrechtliche Entscheidungen und bestimmte damit verbundene Maßnahmen zentral zu dokumentieren. Ziel ist die geordnete, zweckgebundene Bereitstellung verlässlicher Informationen für Gerichte, Staatsanwaltschaften und berechtigte Behörden sowie die Erstellung von Führungszeugnissen.

Das Register ist nicht öffentlich. Private Stellen haben keinen unmittelbaren Zugriff. Für private Zwecke wird aus den Registerdaten ein Führungszeugnis erstellt, das nur einen gesetzlich festgelegten Ausschnitt enthält.

Welche Informationen werden gespeichert?

Strafrechtliche Verurteilungen

Erfasst werden rechtskräftige Entscheidungen deutscher Gerichte in Strafsachen, darunter Geld- und Freiheitsstrafen, Strafbefehle und bestimmte Nebenstrafen. Ebenfalls eingetragen werden Maßnahmen wie die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung sowie die Erledigung der Strafe, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

Nebenfolgen und Maßnahmen

In das Register aufgenommen werden außerdem bestimmte rechtliche Folgen und Maßnahmen, die mit einer Verurteilung zusammenhängen. Dazu zählen insbesondere Berufs- oder Tätigkeitsverbote, Führungsaufsicht sowie Unterbringungen in einer Klinik oder Entziehungsanstalt. Solche Einträge sind bedeutsam, weil sie die rechtliche Stellung einer Person über die eigentliche Strafe hinaus betreffen können.

Jugendstrafrecht und Erziehungsregister

Entscheidungen nach dem Jugendstrafrecht werden im Bundeszentralregister gespeichert. Neben dem eigentlichen Register gibt es das Erziehungsregister als gesonderten Bereich, in dem erzieherische Maßnahmen und Zuchtmittel dokumentiert werden, die keine Verurteilung darstellen. Informationen aus dem Erziehungsregister sind besonders geschützt und stehen nur einem eng begrenzten Kreis von Behörden zur Verfügung; sie erscheinen nicht im gewöhnlichen Führungszeugnis.

Ausländische Verurteilungen und europäischer Austausch

Das Bundeszentralregister kann auch Informationen zu Verurteilungen enthalten, die im Ausland ergangen sind. Insbesondere innerhalb der Europäischen Union erfolgt ein standardisierter Informationsaustausch. Für deutsche Staatsangehörige werden einschlägige Mitteilungen aus anderen Staaten in das Register übernommen, damit Gerichte und Behörden in Deutschland ein vollständiges Bild erhalten. Die Aufnahme und Nutzung solcher Daten unterliegt strengen Voraussetzungen.

Zugriffsrechte und Verwendungszwecke

Behörden und Gerichte

Gerichte und Staatsanwaltschaften erhalten für ihre Aufgaben umfangreiche Auskünfte, um etwa Vorstrafen zu berücksichtigen oder über Maßnahmen zu entscheiden. Bestimmte andere Behörden erhalten Auskunft, soweit dies für gesetzlich vorgesehene Prüf- oder Erlaubnisverfahren erforderlich ist.

Privatwirtschaft und Beschäftigungskontexte

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten keinen direkten Zugriff auf das Register. Für Beschäftigungsverhältnisse kann jedoch ein Führungszeugnis verlangt werden, das die anfragende Person selbst beantragt und vorlegt. Umfang und Inhalt des Führungszeugnisses sind gesetzlich festgelegt und unterscheiden sich je nach Zweck, etwa bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen.

Betroffene Personen

Betroffene Personen haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Einträge zu erhalten. Zudem besteht ein Anspruch auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie auf Löschung, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Diese Rechte sichern Transparenz und Datenrichtigkeit.

Zweckbindung und Datenschutz

Die Nutzung der Registerdaten ist streng zweckgebunden. Abrufe sind protokolliert und nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zulässig. Datenschutz und Resozialisierungsschutz prägen das gesamte System, insbesondere durch abgestufte Auskünfte und Tilgungsregelungen.

Führungszeugnis und unbeschränkte Auskunft

Arten des Führungszeugnisses

Aus dem Bundeszentralregister werden verschiedene Arten von Führungszeugnissen erstellt. Das private Führungszeugnis dient zur Vorlage bei nicht-staatlichen Stellen. Das behördliche Führungszeugnis wird für Behördenzwecke erstellt. Das erweiterte Führungszeugnis enthält zusätzliche Angaben für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen. Das europäische Führungszeugnis bündelt Registerdaten aus Deutschland und, soweit verfügbar, Informationen aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

Unterschied zwischen Registerauskunft und Führungszeugnis

Die Registerauskunft an Gerichte und berechtigte Behörden kann umfassender sein als ein Führungszeugnis. Das Führungszeugnis ist ein gesetzlich eingeschränkter Auszug, der bestimmte Einträge – insbesondere geringere Verurteilungen nach Ablauf bestimmter Fristen – nicht enthält.

Inhaltliche Besonderheiten

Ob und wie eine Entscheidung im Führungszeugnis erscheint, hängt von Art und Schwere der Verurteilung, dem zeitlichen Abstand und weiteren gesetzlichen Kriterien ab. Entscheidungen aus dem Erziehungsregister werden im Führungszeugnis nicht aufgenommen.

Tilgung, Überliegefrist und Löschung

Tilgungsfristen

Einträge im Bundeszentralregister unterliegen Tilgungsfristen. Deren Dauer hängt von der Art der Entscheidung, der Höhe der Strafe und dem Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Je schwerer die Verurteilung, desto länger bleibt der Eintrag gespeichert. Für Entscheidungen nach Jugendstrafrecht gelten teils abweichende, häufig kürzere Fristen.

Überliegefrist

Nach Eintritt der Tilgungsreife werden Einträge nicht sofort endgültig entfernt. Während einer befristeten Überliegezeit bleiben sie technisch verfügbar, damit Überschneidungen mit Mitteilungspflichten zuverlässig abgewickelt werden können. In dieser Phase dürfen die Informationen nicht mehr zu Lasten der betroffenen Person verwendet werden.

Wirkung getilgter Einträge

Nach Tilgung und Ablauf der Überliegefrist stehen die Daten grundsätzlich nicht mehr für Auskünfte zur Verfügung und erscheinen folglich auch nicht mehr im Führungszeugnis. Dies dient der Resozialisierung und dem Schutz vor dauerhafter Stigmatisierung.

Abgrenzung zu anderen Registern

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister erfasst verwaltungsrechtliche Entscheidungen und Bußgeldentscheidungen aus dem Wirtschafts- und Gewerbebereich. Es ist vom strafrechtlich geprägten Bundeszentralregister zu unterscheiden.

Fahreignungsregister

Das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt erfasst Verkehrsverstöße, die für die Fahreignung relevant sind. Es verfolgt einen eigenständigen Zweck und ist nicht Teil des Bundeszentralregisters.

Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister

Dieses Register dokumentiert staatsanwaltschaftliche Verfahren und deren Verfahrensstände. Es dient der Verfahrenskoordinierung und ist ebenfalls vom Bundeszentralregister abzugrenzen, das auf rechtskräftige Entscheidungen ausgerichtet ist.

Rechte der betroffenen Personen

Auskunft und Einsicht

Betroffene haben das Recht, zu erfahren, welche Daten zu ihrer Person im Bundeszentralregister gespeichert sind. Dies umfasst auch den Umfang und die Art etwaiger Einträge.

Berichtigung und Löschung

Unrichtige oder unvollständige Daten sind zu berichtigen. Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, werden Einträge gelöscht. Die Löschung umfasst auch das Ende ihrer Übermittlung in Führungszeugnisse.

Häufig gestellte Fragen

Worin besteht der Unterschied zwischen Bundeszentralregister und Führungszeugnis?

Das Bundeszentralregister ist die interne, vollständige Datensammlung strafrechtlicher Entscheidungen. Das Führungszeugnis ist ein gesetzlich eingeschränkter Auszug für bestimmte Verwendungszwecke. Es enthält nicht alle im Register gespeicherten Einträge.

Wer darf Einsicht in das Bundeszentralregister nehmen?

Zugriff erhalten Gerichte, Staatsanwaltschaften und bestimmte Behörden, soweit dies für ihre Aufgaben erforderlich ist. Private Stellen erhalten keine direkte Einsicht, sondern können nur ein von der betroffenen Person vorgelegtes Führungszeugnis berücksichtigen.

Welche Entscheidungen werden in das Bundeszentralregister eingetragen?

Aufgenommen werden rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen deutscher Gerichte, bestimmte Nebenfolgen und Maßnahmen sowie unter Voraussetzungen auch einschlägige Mitteilungen aus dem Ausland. Erzieherische Entscheidungen ohne Verurteilung werden im Erziehungsregister gesondert geführt.

Erscheinen Jugendstrafen im Führungszeugnis?

Entscheidungen nach Jugendstrafrecht unterliegen besonderen Schutz- und Fristenregelungen. Viele Einträge erscheinen nicht oder nur zeitlich begrenzt im Führungszeugnis. Maßnahmen aus dem Erziehungsregister werden dort nicht ausgewiesen.

Wie lange bleiben Einträge im Bundeszentralregister gespeichert?

Die Speicherdauer richtet sich nach Art und Schwere der Entscheidung. Es gelten abgestufte Tilgungsfristen. Nach Tilgung und Ablauf der Überliegefrist werden die Daten grundsätzlich nicht mehr übermittelt.

Können ausländische Verurteilungen im Bundeszentralregister stehen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere auf Grundlage des europäischen Informationsaustauschs. Für deutsche Staatsangehörige können relevante ausländische Verurteilungen übernommen und im Register gespeichert werden.

Was bewirkt die Tilgung eines Eintrags?

Nach Tilgung darf ein Eintrag in Auskünften nicht mehr verwendet werden und erscheint nicht mehr im Führungszeugnis. Dies unterstützt die Resozialisierung und verhindert dauerhafte Nachteile aus vergangenen Entscheidungen.