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Bundesverwaltungsamt

Begriff und Stellung des Bundesverwaltungsamtes

Definition und Einordnung in die Bundesverwaltung

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Es erbringt zentrale Verwaltungsleistungen für andere Bundesbehörden, unterstützt Bundesministerien bei der Umsetzung politischer Programme und ist in bestimmten, bundesweit geregelten Einzelfällen unmittelbar Ansprechstelle für Privatpersonen. Als Teil der Exekutive handelt das BVA auf Grundlage des geltenden Bundesrechts und im Rahmen der Verwaltungsorganisation des Bundes.

Behördenaufbau und Aufsicht

Geleitet wird das Bundesverwaltungsamt von einer Präsidentin oder einem Präsidenten. Die Behörde hat ihren Hauptsitz in Köln und unterhält weitere Standorte. Fachlich untersteht sie der Aufsicht des zuständigen Bundesministeriums; bei auftragsweise übernommenen Aufgaben kann die Fachaufsicht weiterer Ressorts hinzukommen. Das BVA arbeitet arbeitsteiligt in Direktionen und Referaten, die thematisch oder aufgabenbezogen gegliedert sind.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Querschnitts- und Serviceaufgaben für den Bund

Als zentraler Verwaltungsdienstleister übernimmt das Bundesverwaltungsamt vielfältige Querschnittsaufgaben. Dazu gehören unter anderem Personal- und Unterstützungsleistungen für Bundesbehörden, die Abwicklung von Förder- und Zuwendungsprogrammen im Auftrag von Bundesministerien sowie der Betrieb zentraler Verwaltungsinfrastrukturen. Das BVA unterstützt damit eine einheitliche, effiziente und rechtssichere Aufgabenerfüllung innerhalb der Bundesverwaltung.

Bürgerbezogene Aufgaben mit Bundesbezug

In gesetzlich bestimmten Konstellationen ist das Bundesverwaltungsamt unmittelbar gegenüber Privatpersonen zuständig. Diese Zuständigkeiten bestehen typischerweise dann, wenn ein bundesweiter oder grenzüberschreitender Bezug vorliegt oder wenn keine örtliche Zuständigkeit der Länder greift, etwa bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland.

Staatsangehörigkeitsangelegenheiten mit Auslandsbezug

Für Fragen der deutschen Staatsangehörigkeit kann das Bundesverwaltungsamt zuständig sein, wenn der gewöhnliche Aufenthalt außerhalb Deutschlands liegt. Hierzu zählen Feststellungen zur Staatsangehörigkeit, bestimmte Entscheidungen mit Auslandsbezug und Verfahren, die einen bundeseinheitlichen Vollzug erfordern. Zudem bearbeitet das BVA Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme von Spätaussiedlern, einschließlich der hierfür erforderlichen Verwaltungsentscheidungen.

Bescheinigungen, Beglaubigungen und Apostillen

Für von Bundesbehörden ausgestellte Urkunden kann das Bundesverwaltungsamt die Echtheit bestätigen, etwa durch die Erteilung von Apostillen oder durch Legalisationsverfahren, soweit hierfür die Zuständigkeit auf Bundesebene liegt. Diese Funktionen dienen der internationalen Anerkennung von Bundesdokumenten und folgen festgelegten formellen Abläufen.

Verwaltung von Bundesprogrammen und Registern

Das Bundesverwaltungsamt setzt im Auftrag von Bundesministerien Förderprogramme organisatorisch und administrativ um, prüft Anträge, bewilligt Mittel und überwacht die zweckentsprechende Verwendung. Teilweise betreibt es register- oder datenbankgestützte Fachverfahren, wenn ein bundeseinheitlicher Vollzug oder eine zentrale Datendrehscheibe erforderlich ist. Inhalt und Reichweite dieser Aufgaben ergeben sich aus den jeweiligen Programmen und Verwaltungsvorschriften.

Digitalisierung und Identitätsmanagement

Das Bundesverwaltungsamt betreibt zentrale Bausteine der digitalen Verwaltung des Bundes. Dazu zählen Benutzerkonten und Identitätsdienste für Bürgerinnen und Bürger sowie technische Plattformen zur medienbruchfreien Antragstellung. Das BVA wirkt damit an der bundesweiten Umsetzung digitaler Verwaltungsleistungen mit und stellt interoperable, sichere Infrastrukturen bereit.

Verfahren und Rechtsnatur des Handelns

Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Realakt

Das Handeln des Bundesverwaltungsamtes kann verschiedene Rechtsformen annehmen. Häufig ergehen Entscheidungen durch Verwaltungsakt, also in Form eines verbindlichen Bescheids. In geeigneten Konstellationen können öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen werden, etwa im Förderrecht. Daneben nimmt das BVA tatsächliche Verwaltungstätigkeiten vor (Realakte), beispielsweise die technische Bereitstellung von Plattformen oder die Auszahlung bewilligter Mittel.

Gebühren und Kostenerhebung

Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen kann das Bundesverwaltungsamt Gebühren und Auslagen erheben. Die Erhebung folgt bundeseinheitlichen kostenrechtlichen Maßstäben. Ob und in welcher Höhe Kosten anfallen, richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Amtshandlung sowie den hierzu erlassenen Gebührenregelungen.

Datenschutz und Informationszugang

Das Bundesverwaltungsamt verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und nach dem Grundsatz der Zweckbindung. Es unterliegt der Kontrolle der zuständigen Datenschutzaufsicht auf Bundesebene. Für amtliche Informationen gelten die bundesrechtlichen Regelungen zum Informationszugang, die den Zugang zu amtlichen Informationen eröffnen und zugleich schutzwürdige Interessen, insbesondere den Datenschutz und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, wahren.

Rechtsschutz und Aufsichtskontrolle

Gegen belastende Entscheidungen des Bundesverwaltungsamtes steht der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz offen. Abhängig vom Verfahren können vor einer Klage innerbehördliche Überprüfungen vorgesehen sein. Das BVA unterliegt der Fachaufsicht des zuständigen Ministeriums und der finanziellen Kontrolle durch den Bundesrechnungshof. Die unabhängige Gerichtsbarkeit überprüft umstrittene Maßnahmen in rechtlicher Hinsicht.

Abgrenzungen und Zusammenarbeit

Abgrenzung zu anderen Bundesbehörden

Das Bundesverwaltungsamt ist nicht mit anderen, teils ähnlich benannten Behörden zu verwechseln. Aufgaben im Bereich Migration und Asyl liegen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Justiznahe Register, internationale Rechtshilfe oder bestimmte Bescheinigungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Justiz. Beschaffungsaufgaben für die Bundesverwaltung nimmt das Beschaffungsamt eines anderen Ressorts wahr. Das BVA konzentriert sich demgegenüber auf verwaltungsbezogene Querschnittsaufgaben, digitale Infrastrukturen und spezielle, bundesweit zugewiesene Einzelfallzuständigkeiten.

Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen

Viele Verwaltungsaufgaben werden in Deutschland durch die Länder vollzogen. Das Bundesverwaltungsamt arbeitet mit Landes- und Kommunalbehörden zusammen, wenn bundeseinheitliche Verfahren oder Schnittstellen erforderlich sind, etwa bei digitalisierten Antragsstrecken, der Datenübermittlung oder der Umsetzung gemeinsam finanzierter Programme.

Internationale Bezüge

Bei Auslandsbezug kooperiert das BVA mit Auslandsvertretungen und ausländischen Behörden, etwa im Rahmen von Echtheitsprüfungen von Urkunden oder bei Verwaltungsverfahren, die einen grenzüberschreitenden Sachverhalt betreffen. Grundlage sind völkerrechtliche Übereinkünfte, bilaterale Absprachen und unionsrechtliche Kooperationsmechanismen.

Organisation, Standorte und Öffentlichkeit

Leitung und Standorte

Das Bundesverwaltungsamt wird von einer Hausleitung geführt und ist an mehreren Standorten vertreten. Diese dezentrale Struktur erlaubt die Bündelung fachlicher Kompetenzen und die flächendeckende Erbringung von Dienstleistungen für die Bundesverwaltung und die Öffentlichkeit.

Transparenz, Barrierefreiheit und Service

Als Bundesbehörde achtet das BVA auf transparente Informationen über Zuständigkeiten, Verfahren und Ansprechstellen. Digitale Angebote werden schrittweise barrierefrei ausgestaltet. Veröffentlichungen und Hinweise zu Verfahren dienen der Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns und der rechtsstaatlichen Kontrolle.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Stellung hat das Bundesverwaltungsamt innerhalb der Bundesverwaltung?

Das Bundesverwaltungsamt ist eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Es handelt als Teil der Exekutive, erbringt Querschnittsleistungen für andere Bundesbehörden und ist in bestimmten, gesetzlich festgelegten Einzelfällen unmittelbar gegenüber Privatpersonen zuständig.

Für welche Einzelfälle ist das Bundesverwaltungsamt unmittelbar gegenüber Privatpersonen zuständig?

Unmittelbare Zuständigkeiten bestehen insbesondere bei bundesweiten oder grenzüberschreitenden Sachverhalten. Beispiele sind Staatsangehörigkeitsangelegenheiten mit Auslandsbezug, Entscheidungen zu Spätaussiedlern sowie die Erteilung von Apostillen oder Legalisationsvermerken für von Bundesbehörden ausgestellte Urkunden.

Wie kommt ein Bescheid des Bundesverwaltungsamtes zustande und welche Form hat er?

Entscheidungen ergehen in der Regel als Verwaltungsakt in Schrift- oder elektronischer Form. Sie enthalten die getroffene Entscheidung, die tragenden Gründe und eine Belehrung über die zulässigen Rechtsbehelfe. Der Erlass richtet sich nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsverfahrensrechts des Bundes.

Welche Möglichkeiten des Rechtsschutzes bestehen gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsamtes?

Gegen belastende Entscheidungen steht der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz offen. Abhängig vom Einzelfall kann vor einer Klage eine innerbehördliche Überprüfung vorgesehen sein. Fristen und Zuständigkeiten ergeben sich aus den allgemeinen Regeln des Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens.

Erhebt das Bundesverwaltungsamt Gebühren?

Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen können Gebühren und Auslagen erhoben werden. Art, Höhe und Bemessung orientieren sich an den bundesrechtlichen Kostenregelungen und den konkret erbrachten Leistungen.

Wie geht das Bundesverwaltungsamt mit personenbezogenen Daten um?

Das Bundesverwaltungsamt verarbeitet personenbezogene Daten auf gesetzlicher Grundlage und zweckgebunden. Es unterliegt der Aufsicht der zuständigen Datenschutzbehörde des Bundes. Betroffenenrechte und Datensicherheitsanforderungen werden nach den einschlägigen Datenschutzregeln umgesetzt.

Worin unterscheidet sich das Bundesverwaltungsamt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist für Asyl- und migrationsspezifische Aufgaben zuständig. Das Bundesverwaltungsamt übernimmt demgegenüber Querschnittsaufgaben für die Bundesverwaltung, betreibt zentrale digitale Infrastrukturen und bearbeitet ausgewählte Einzelfallzuständigkeiten, etwa in Staatsangehörigkeitssachen mit Auslandsbezug.

Welche Rolle spielt das Bundesverwaltungsamt bei der Digitalisierung der Verwaltung?

Das Bundesverwaltungsamt betreibt zentrale Komponenten für digitale Verwaltungsleistungen auf Bundesebene, darunter Identitäts- und Nutzerkontodienste. Es trägt so zur rechtssicheren, medienbruchfreien Abwicklung elektronischer Verwaltungsverfahren und zur interoperablen Vernetzung von Bund, Ländern und Kommunen bei.