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Bundesversammlung

Veröffentlicht von MTR Legal Rechtsanwälte, Wirtschaftsrechtliche Kanzlei · Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026

Bundesversammlung: Begriff und rechtliche Einordnung

Die Bundesversammlung ist ein besonderes Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, den Bundespräsidenten zu wählen. Sie tritt nicht dauerhaft zusammen, sondern wird nur für diesen bestimmten Zweck gebildet. Nach der Wahl endet ihre Funktion wieder.

Der Begriff gehört zum Staatsorganisationsrecht, Verfassungsrecht, Wahlrecht, Parlamentsrecht und Parteienrecht. Die Bundesversammlung ist kein gewöhnliches Parlament und keine zweite Kammer neben Bundestag und Bundesrat. Sie ist vielmehr ein eigenständiges Wahlorgan mit klar begrenzter Aufgabe.

Für Laien lässt sich die Bundesversammlung so erklären: Sie ist eine große Wahlversammlung, die ausschließlich dazu zusammentritt, das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland zu wählen. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleich großen Zahl von Mitgliedern, die von den Landesparlamenten bestimmt werden.

Funktion der Bundesversammlung

Die Bundesversammlung dient der Wahl des Bundespräsidenten. Durch ihre Zusammensetzung verbindet sie den Bund und die Länder. Dadurch soll das Staatsoberhaupt nicht nur durch das Parlament des Bundes, sondern unter Mitwirkung der Länder gewählt werden.

Die Bundesversammlung hat damit eine repräsentative und föderale Funktion. Sie spiegelt die politische Zusammensetzung des Bundestages sowie der Landesparlamente wider. Zugleich ist sie zeitlich und sachlich eng begrenzt, damit sie keine laufende politische Konkurrenz zu anderen Verfassungsorganen bildet.

Wahl des Bundespräsidenten

Die Wahl des Bundespräsidenten ist die alleinige Hauptaufgabe der Bundesversammlung. Sie entscheidet darüber, wer das höchste Staatsamt der Bundesrepublik Deutschland übernimmt.

Föderaler Ausgleich

Durch die Beteiligung der Länder wird der föderale Charakter des Staates sichtbar. Die Länder wirken über die von ihren Parlamenten gewählten Mitglieder an der Wahl mit.

Repräsentative Legitimation

Die Bundesversammlung verleiht dem Bundespräsidenten eine besondere demokratische Legitimation. Diese beruht auf Bundestag und Landesparlamenten.

Zusammensetzung der Bundesversammlung

Die Bundesversammlung besteht aus zwei Gruppen. Die erste Gruppe bilden alle Mitglieder des Bundestages. Die zweite Gruppe besteht aus einer gleich großen Zahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden.

Mitglieder des Bundestages

Alle Bundestagsabgeordneten gehören der Bundesversammlung an. Dadurch ist die politische Zusammensetzung des Bundestages vollständig vertreten.

Von den Ländern gewählte Mitglieder

Die Landesparlamente wählen eine gleich große Zahl weiterer Mitglieder. Die Verteilung auf die Länder richtet sich nach deren Bevölkerungsanteil.

Gleichgewicht zwischen Bund und Ländern

Die gleiche Anzahl von Bundestagsmitgliedern und Ländervertretern sorgt dafür, dass Bund und Länder gemeinsam an der Wahl beteiligt sind.

Nicht zwingend Abgeordnete

Die von den Landesparlamenten gewählten Mitglieder müssen nicht selbst Landtagsabgeordnete sein. Auch Personen aus Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft, Sport, Wirtschaft oder öffentlichem Leben können gewählt werden.

Wahl der Ländervertreter

Die Landesparlamente wählen die Mitglieder, die neben den Bundestagsabgeordneten an der Bundesversammlung teilnehmen. Dabei wird die Sitzverteilung im jeweiligen Landesparlament berücksichtigt. Dadurch soll die politische Kräfteverteilung der Länder in der Bundesversammlung abgebildet werden.

Wahl durch Landesparlamente

Die Mitglieder der Ländergruppe werden nicht unmittelbar von den Bürgern gewählt. Sie werden von den jeweiligen Landesparlamenten bestimmt.

Verhältniswahl

Die Auswahl der Ländervertreter erfolgt nach Grundsätzen, die die Kräfteverhältnisse im Landesparlament berücksichtigen. Dadurch erhalten auch oppositionelle Parteien eine dem Landesparlament entsprechende Beteiligung.

Personen des öffentlichen Lebens

Parteien und Fraktionen benennen häufig auch Persönlichkeiten außerhalb der Politik. Dies unterstreicht den besonderen repräsentativen Charakter der Bundesversammlung.

Mandat nur für die Bundesversammlung

Die gewählten Mitglieder erhalten kein dauerhaftes Bundesmandat. Ihre Funktion ist auf die Teilnahme an der Bundesversammlung beschränkt.

Einberufung der Bundesversammlung

Die Bundesversammlung wird einberufen, wenn die Wahl eines Bundespräsidenten ansteht. Dies geschieht regelmäßig vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten. Auch bei vorzeitiger Erledigung des Amtes kann eine Bundesversammlung erforderlich werden.

Regulärer Wahltermin

Regulär tritt die Bundesversammlung zusammen, bevor die Amtszeit des Bundespräsidenten endet. Dadurch soll ein nahtloser Übergang im Amt gesichert werden.

Vorzeitige Erledigung des Amtes

Wenn das Amt des Bundespräsidenten vorzeitig frei wird, etwa durch Rücktritt oder Tod, muss eine neue Wahl erfolgen. Dann wird die Bundesversammlung außerhalb des regulären Rhythmus einberufen.

Einberufung durch den Bundestagspräsidenten

Die organisatorische Einberufung erfolgt durch den Präsidenten des Bundestages. Dieser leitet regelmäßig auch die Sitzung der Bundesversammlung.

Sitzungsort

Die Bundesversammlung tagt in der Regel an einem Ort, der die große Zahl der Mitglieder aufnehmen kann. Häufig wird ein parlamentarischer Rahmen gewählt.

Ablauf der Bundesversammlung

Die Bundesversammlung folgt einem geordneten Verfahren. Nach Eröffnung und Feststellung der Zusammensetzung erfolgt die Wahl des Bundespräsidenten. Der Ablauf ist auf die Wahl konzentriert und enthält keine allgemeine politische Beratung wie in einem Parlament.

Eröffnung der Sitzung

Die Sitzung wird durch den Bundestagspräsidenten eröffnet. Dabei werden die formalen Grundlagen der Versammlung festgestellt.

Kandidatenvorschläge

Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten können aus dem Kreis der hierzu Berechtigten vorgeschlagen werden. In der Praxis erfolgen Vorschläge häufig durch Parteien oder politische Gruppen.

Geheime Wahl

Die Wahl erfolgt geheim. Dadurch sollen die Mitglieder der Bundesversammlung frei entscheiden können.

Mehrere Wahlgänge

Wenn im ersten Wahlgang keine erforderliche Mehrheit erreicht wird, können weitere Wahlgänge folgen. Die Anforderungen an die Mehrheit können sich je nach Wahlgang unterscheiden.

Wahl des Bundespräsidenten

Die Wahl des Bundespräsidenten ist der Kern der Bundesversammlung. Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und nimmt überwiegend repräsentative, verfassungsrechtliche und staatsleitende Aufgaben wahr.

Amtszeit

Der Bundespräsident wird für eine bestimmte Amtszeit gewählt. Eine Wiederwahl ist unter den verfassungsrechtlichen Grenzen möglich.

Wählbarkeit

Wählbar ist, wer die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören insbesondere persönliche Mindestanforderungen und die Fähigkeit, für den Bundestag wählbar zu sein.

Mehrheitserfordernisse

In den ersten Wahlgängen ist eine absolute Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erforderlich. Kommt diese nicht zustande, kann später eine relative Mehrheit genügen.

Annahme der Wahl

Nach erfolgreicher Wahl muss die gewählte Person die Wahl annehmen. Erst dann ist die Wahl praktisch abgeschlossen.

Rechtsstellung der Mitglieder der Bundesversammlung

Die Mitglieder der Bundesversammlung üben eine besondere Wahlfunktion aus. Sie sind für die Dauer der Bundesversammlung Teil eines Verfassungsorgans. Ihre Aufgabe beschränkt sich auf die Teilnahme an der Wahl.

Freies Mandat

Die Mitglieder sind bei der Stimmabgabe nicht an Weisungen gebunden. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Gleiches Stimmrecht

Jedes Mitglied der Bundesversammlung hat eine Stimme. Bundestagsmitglieder und Ländervertreter sind bei der Wahl gleichberechtigt.

Teilnahme- und Stimmrecht

Die Mitglieder haben das Recht, an der Sitzung teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben. Das Stimmrecht ist persönlich auszuüben.

Keine dauerhafte Organstellung

Die Mitgliedschaft in der Bundesversammlung endet mit der Erfüllung ihrer Aufgabe. Es entsteht keine dauerhafte parlamentarische Funktion.

Bundesversammlung und Bundestag

Die Bundesversammlung ist vom Bundestag zu unterscheiden, obwohl alle Bundestagsmitglieder zugleich Mitglieder der Bundesversammlung sind. Der Bundestag ist das dauerhaft tagende Parlament des Bundes. Die Bundesversammlung ist dagegen ein zeitlich begrenztes Wahlorgan.

Unterschiedliche Aufgaben

Der Bundestag beschließt Gesetze, kontrolliert die Regierung und entscheidet über zentrale politische Fragen. Die Bundesversammlung wählt ausschließlich den Bundespräsidenten.

Unterschiedliche Zusammensetzung

Der Bundestag besteht nur aus Bundestagsabgeordneten. Die Bundesversammlung besteht zusätzlich aus einer gleich großen Zahl von Mitgliedern, die von den Landesparlamenten gewählt werden.

Keine Gesetzgebungskompetenz

Die Bundesversammlung kann keine Gesetze beschließen. Sie hat keine allgemeine parlamentarische Zuständigkeit.

Organisatorische Nähe

Die Organisation der Bundesversammlung ist eng mit dem Bundestag verbunden, insbesondere durch die Rolle des Bundestagspräsidenten und die parlamentarische Infrastruktur.

Bundesversammlung und Bundesrat

Die Bundesversammlung ist auch vom Bundesrat zu unterscheiden. Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan, über das die Länder an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitwirken. Die Bundesversammlung ist hingegen ein Wahlorgan für den Bundespräsidenten.

Vertretung der Länder

Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Die Ländervertreter in der Bundesversammlung werden dagegen von den Landesparlamenten gewählt.

Dauerhafte Tätigkeit des Bundesrates

Der Bundesrat arbeitet dauerhaft. Die Bundesversammlung tritt nur anlassbezogen zur Wahl des Bundespräsidenten zusammen.

Unterschiedliche Funktionen

Der Bundesrat wirkt an Gesetzgebung, Verwaltung und europäischen Angelegenheiten mit. Die Bundesversammlung hat keine solche Mitwirkungsfunktion.

Föderaler Bezug

Beide Organe zeigen den föderalen Aufbau Deutschlands, aber auf unterschiedliche Weise. Der Bundesrat vertritt Landesregierungen, die Bundesversammlung bindet Landesparlamente in eine Wahlentscheidung ein.

Bundesversammlung als Verfassungsorgan

Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan mit besonderer Aufgabe. Sie ist im Grundgefüge des Staates verankert, obwohl sie nur selten zusammentritt. Ihre Bedeutung liegt in der demokratischen Legitimation des Bundespräsidenten.

Besonderes Wahlorgan

Die Bundesversammlung ist kein Arbeitsparlament, sondern ein Wahlorgan. Ihr Zweck ist auf eine konkrete Entscheidung beschränkt.

Verfassungsrechtliche Grundlage

Die Bundesversammlung ist in der Verfassung vorgesehen. Dadurch hat sie einen festen Platz im System der Staatsorgane.

Keine politische Dauerfunktion

Sie bildet keine dauerhafte politische Instanz. Nach der Wahl des Bundespräsidenten besteht kein fortlaufender Aufgabenbereich.

Symbolische Bedeutung

Die Bundesversammlung hat auch symbolische Bedeutung. Sie zeigt, dass das Staatsoberhaupt durch eine breite demokratische und föderale Basis gewählt wird.

Demokratische Legitimation

Die Bundesversammlung vermittelt dem Bundespräsidenten eine mittelbare demokratische Legitimation. Die Bürger wählen Bundestag und Landesparlamente. Diese entsenden beziehungsweise stellen Mitglieder, die dann den Bundespräsidenten wählen.

Mittelbare Wahl

Der Bundespräsident wird nicht unmittelbar vom Volk gewählt. Die Wahl erfolgt durch die Bundesversammlung als besonderes repräsentatives Organ.

Einbindung der Länder

Die Länder wirken über ihre Parlamente an der Zusammensetzung der Bundesversammlung mit. Dies stärkt die föderale Legitimation des Staatsoberhauptes.

Politische Kräfteverhältnisse

Die Zusammensetzung der Bundesversammlung spiegelt politische Kräfteverhältnisse im Bund und in den Ländern wider. Dadurch ist die Wahl politisch repräsentativ eingebettet.

Überparteilicher Anspruch

Das Amt des Bundespräsidenten ist auf Repräsentation und Integration ausgerichtet. Die Bundesversammlung bildet den institutionellen Rahmen für diese besondere Wahl.

Politische Bedeutung der Bundesversammlung

Obwohl die Bundesversammlung nur eine Aufgabe hat, besitzt sie politische Bedeutung. Die Wahl des Bundespräsidenten kann parteipolitische Mehrheiten, Bündnisse, gesellschaftliche Signale und das Verhältnis zwischen Bund und Ländern sichtbar machen.

Kandidatenfindung

Die Auswahl von Kandidaten erfolgt häufig im politischen Vorfeld. Parteien und politische Gruppen suchen Personen, die für das Amt geeignet erscheinen und mehrheitsfähig sind.

Mehrheitsverhältnisse

Die Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung hängen von Bundestag und Landesparlamenten ab. Deshalb können Landtagswahlen mittelbar Einfluss auf die spätere Bundespräsidentenwahl haben.

Signalwirkung

Die Wahl kann politische und gesellschaftliche Signale setzen, etwa durch die Person des Kandidaten oder die Breite seiner Unterstützung.

Öffentliche Aufmerksamkeit

Die Bundesversammlung tritt selten zusammen und findet daher besondere öffentliche Aufmerksamkeit. Sie ist zugleich ein staatspolitisches Ereignis.

Stimmabgabe in der Bundesversammlung

Die Stimmabgabe erfolgt geheim. Dadurch sollen die Mitglieder frei von äußerem Druck entscheiden können. Auch wenn Parteien Kandidaten unterstützen, ist das einzelne Mitglied in seiner Wahlentscheidung nicht rechtlich gebunden.

Geheime Wahl

Die geheime Wahl schützt die persönliche Entscheidungsfreiheit. Niemand muss offenlegen, welchem Kandidaten er seine Stimme gegeben hat.

Persönliche Stimmabgabe

Das Stimmrecht wird persönlich ausgeübt. Eine Vertretung bei der Stimmabgabe ist mit dem Charakter der Wahl nicht vereinbar.

Ungültige Stimmen

Stimmen können ungültig sein, wenn sie den Wahlvorgaben nicht entsprechen. Ungültige Stimmen beeinflussen die Auszählung nach den vorgesehenen Regeln.

Stimmenthaltung

Mitglieder können sich der Stimme enthalten oder ungültig stimmen. Politisch kann dies Bedeutung haben, rechtlich zählt es nach den Regeln der jeweiligen Mehrheitsberechnung.

Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten

Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten müssen bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen nicht Mitglied einer Partei sein. In der Geschichte wurden häufig Personen mit politischer Erfahrung, gesellschaftlichem Ansehen oder besonderer öffentlicher Bedeutung vorgeschlagen.

Persönliche Voraussetzungen

Die wählbare Person muss bestimmte verfassungsrechtliche Anforderungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere Alter, Staatsangehörigkeit und Wählbarkeit zum Bundestag.

Parteipolitische und überparteiliche Kandidaten

Kandidaten können parteipolitisch geprägt oder ausdrücklich überparteilich ausgerichtet sein. Das Amt selbst ist auf Repräsentation des gesamten Staates angelegt.

Vorschlagsrecht

Kandidaten werden von Mitgliedern der Bundesversammlung vorgeschlagen. In der Praxis werden Vorschläge politisch vorbereitet.

Mehrheitsfähigkeit

Da die Wahl eine Mehrheit in der Bundesversammlung erfordert, spielt die Mehrheitsfähigkeit des Kandidaten eine zentrale Rolle.

Rechtsschutz und Wahlprüfung

Auch die Wahl des Bundespräsidenten muss rechtlich ordnungsgemäß erfolgen. Bei Streit über Zusammensetzung, Wahlverfahren oder Ergebnis können verfassungsrechtliche Prüfungsfragen entstehen.

Prüfung der Zusammensetzung

Vor der Wahl muss feststehen, wer Mitglied der Bundesversammlung ist. Fehler bei der Entsendung oder Wahl von Ländervertretern können rechtlich relevant sein.

Prüfung des Wahlverfahrens

Das Wahlverfahren muss den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dazu gehören geheime Wahl, ordnungsgemäße Stimmabgabe und richtige Auszählung.

Streit über das Wahlergebnis

Ein Streit über das Wahlergebnis kann entstehen, wenn Stimmen, Mehrheiten oder Verfahrensschritte angezweifelt werden.

Verfassungsrechtliche Kontrolle

Da es um ein Verfassungsorgan und die Wahl des Staatsoberhauptes geht, können verfassungsrechtliche Kontrollmechanismen bedeutsam werden.

Bundesversammlung im föderalen System

Die Bundesversammlung zeigt den föderalen Aufbau Deutschlands in besonderer Weise. Sie verbindet Bundestag und Länderparlamente in einem gemeinsamen Wahlorgan. Damit wird der Bundespräsident nicht nur durch eine bundespolitische Mehrheit gewählt, sondern unter Einbindung der Länder.

Bund und Länder

Die Bundesversammlung bringt die bundesstaatliche Ordnung zum Ausdruck. Bund und Länder wirken gemeinsam an der Wahl des Staatsoberhauptes mit.

Landesparlamente statt Landesregierungen

Die Ländergruppe der Bundesversammlung wird von den Landesparlamenten bestimmt, nicht von den Landesregierungen. Dadurch erhalten die Volksvertretungen der Länder besondere Bedeutung.

Bevölkerungsbezogene Verteilung

Die Zahl der von einem Land zu entsendenden Mitglieder richtet sich nach der Bevölkerungszahl. Größere Länder stellen daher mehr Mitglieder als kleinere Länder.

Föderale Repräsentation

Die Bundesversammlung verbindet demokratische Repräsentation mit föderaler Mitwirkung. Dies unterscheidet sie von einer reinen Parlamentswahl durch den Bundestag.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

Die Bundesversammlung ist von ähnlichen Begriffen wie Bundestag, Bundesrat, Vereinigter Bundestag, Nationalversammlung, Wahlversammlung und Bundesparteitag zu unterscheiden. Diese Begriffe bezeichnen unterschiedliche Organe, Versammlungen oder politische Einrichtungen.

Bundestag

Der Bundestag ist das Parlament des Bundes. Er beschließt Gesetze, kontrolliert die Bundesregierung und entscheidet über zentrale politische Fragen. Die Bundesversammlung hat dagegen nur die Aufgabe, den Bundespräsidenten zu wählen.

Bundesrat

Der Bundesrat ist das Organ der Länderregierungen im Bund. Er wirkt an Gesetzgebung und Verwaltung mit. Die Bundesversammlung ist kein Organ der Landesregierungen.

Nationalversammlung

Eine Nationalversammlung bezeichnet in anderen historischen oder internationalen Zusammenhängen häufig ein verfassungsgebendes oder parlamentarisches Organ. Die Bundesversammlung hat keine verfassungsgebende Funktion.

Wahlversammlung

Die Bundesversammlung ist eine besondere Wahlversammlung. Im Unterschied zu allgemeinen Wahlversammlungen ist sie verfassungsrechtlich festgelegt und ausschließlich auf die Wahl des Bundespräsidenten ausgerichtet.

Bundesparteitag

Ein Bundesparteitag ist eine Versammlung einer politischen Partei. Die Bundesversammlung ist dagegen ein staatliches Verfassungsorgan.

Häufig gestellte Fragen zur Bundesversammlung

Was ist die Bundesversammlung?

Die Bundesversammlung ist ein besonderes Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Aufgabe besteht darin, den Bundespräsidenten zu wählen.

Wer gehört zur Bundesversammlung?

Zur Bundesversammlung gehören alle Mitglieder des Bundestages sowie eine gleich große Zahl weiterer Mitglieder, die von den Landesparlamenten gewählt werden.

Welche Aufgabe hat die Bundesversammlung?

Die Bundesversammlung hat die Aufgabe, den Bundespräsidenten zu wählen. Weitere allgemeine politische oder gesetzgeberische Aufgaben hat sie nicht.

Ist die Bundesversammlung dasselbe wie der Bundestag?

Nein. Der Bundestag ist das dauerhaft tätige Parlament des Bundes. Die Bundesversammlung tritt nur zur Wahl des Bundespräsidenten zusammen und enthält zusätzlich von den Ländern gewählte Mitglieder.

Wie oft tritt die Bundesversammlung zusammen?

Die Bundesversammlung tritt nur anlassbezogen zusammen, regelmäßig zur Wahl des Bundespräsidenten vor Ablauf seiner Amtszeit oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes.

Warum wirken die Länder an der Bundesversammlung mit?

Die Mitwirkung der Länder zeigt den föderalen Aufbau Deutschlands. Der Bundespräsident erhält dadurch eine Legitimation, die Bundestag und Landesparlamente miteinander verbindet.

Wird der Bundespräsident direkt vom Volk gewählt?

Nein. Der Bundespräsident wird nicht unmittelbar vom Volk gewählt, sondern durch die Bundesversammlung als besonderes repräsentatives Wahlorgan.

Dürfen Mitglieder der Bundesversammlung frei abstimmen?

Ja. Die Wahl ist geheim, und die Mitglieder sind bei ihrer Stimmabgabe nicht an Weisungen gebunden.

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Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026