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Bundesurlaubsgesetz

Grundlagen des Bundesurlaubsgesetzes

Das Bundesurlaubsgesetz ist ein zentrales Gesetz in Deutschland, das die Ansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf bezahlten Erholungsurlaub regelt. Es legt fest, wie viel Urlaub Beschäftigten mindestens zusteht, wie dieser zu nehmen ist und welche Rechte und Pflichten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Urlaub haben. Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit der Beschäftigten durch regelmäßige Erholung zu schützen.

Anwendungsbereich des Bundesurlaubsgesetzes

Das Bundesurlaubsgesetz gilt grundsätzlich für alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dazu zählen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte sowie Auszubildende. Auch geringfügig Beschäftigte fallen unter den Schutzbereich dieses Gesetzes. Für bestimmte Gruppen wie Beamte oder Richter gelten jedoch eigene Regelungen.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich

Nicht erfasst werden beispielsweise Selbstständige oder freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, da sie nicht in einem klassischen Arbeitsverhältnis stehen. Ebenso gibt es für bestimmte Branchen oder Personengruppen Sonderregelungen durch Tarifverträge oder andere gesetzliche Vorschriften.

Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz

Das Gesetz sieht einen Mindestanspruch auf bezahlten Jahresurlaub vor. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung enthält oder nicht. Der Mindesturlaubsanspruch kann durch vertragliche Vereinbarungen zugunsten der Beschäftigten erweitert werden.

Berechnung des Urlaubsanspruchs

Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Wer beispielsweise an fünf Tagen pro Woche arbeitet, hat einen höheren Urlaubsanspruch als jemand mit einer geringeren Wochenarbeitszeit. Bei Teilzeitarbeit wird der Anspruch anteilig berechnet.

Sonderfälle bei Beginn oder Ende eines Arbeitsverhältnisses

Beginnt ein Arbeitsverhältnis im Laufe eines Kalenderjahres oder endet es vorzeitig, wird der Urlaubsanspruch entsprechend anteilig gewährt (sogenannter Teilurlaubsanspruch).

Inhalt und Durchführung des Urlaubsrechts nach dem Bundesurlaubsgesetz

Zweck des Erholungsurlaubs

Der gesetzlich garantierte Urlaub dient ausschließlich zur Erholung von Körper und Geist sowie zur Wiederherstellung der Arbeitskraft.
Während dieser Zeit darf keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden, die dem Zweck des Urlaubs widerspricht.

Beantragung und Gewährung von Urlaub

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub beim Arbeitgeber beantragen; dieser prüft den Antrag unter Berücksichtigung betrieblicher Belange sowie sozialer Gesichtspunkte (zum Beispiel Schulferien bei Eltern). Grundsätzlich soll versucht werden,
den Wünschen hinsichtlich Zeitpunkt und Dauer Rechnung zu tragen.

Krankheit während des Urlaubs

Tritt während genehmigter Freizeit eine Erkrankung auf,
wird diese Zeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet – vorausgesetzt,
die Krankheit wird ordnungsgemäß nachgewiesen.

Nicht genommener Urlaub am Jahresende

Nicht genommener Resturlaub verfällt grundsätzlich am Ende eines Kalenderjahres,
kann aber unter bestimmten Voraussetzungen ins Folgejahr übertragen werden – etwa wenn dringende betriebliche Gründe dies erforderlich machen
oder persönliche Gründe wie Krankheit vorliegen.

Lohnfortzahlung während des Urlaubs

Während genehmigtem Erholungsurlaub erhalten Beschäftigte weiterhin ihr übliches Gehalt beziehungsweise ihren Lohn ausgezahlt (Urlaubsgeld).
Die Höhe bemisst sich am durchschnittlichen Verdienst innerhalb einer bestimmten Referenzperiode vor Antritt des Urlaubs.

Sonderregelungen zum Thema Kündigung & Abgeltung von Resturlaub

  • Kündigung: Wird das Arbeitsverhältnis beendet
    und besteht noch offener Anspruch auf bezahlten Jahreserholungsurlaub,
    so muss dieser möglichst noch während laufender Tätigkeit genommen werden.
  • Abgeltung: Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich,
    wird verbleibender Resturlaubbetrag finanziell abgegolten („Urlaubsausgleich“). Eine Auszahlung kommt nur dann infrage,
    wenn tatsächlich keine Möglichkeit mehr besteht,
    den offenen Anspruch durch Freizeitnahme zu erfüllen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Bundesurlaubsgesetz (FAQ)

Muss jeder Arbeitgeber das Bundesurlaubsgesetz beachten?

Alle Unternehmen mit angestellten Mitarbeitenden sind verpflichtet, die Vorgaben aus dem Bundesurlaubsgesetz einzuhalten – unabhängig von Größe oder Branche -, sofern kein spezielles Sonderrecht Anwendung findet.

Darf mein Chef meinen bereits genehmigten Urlaub widerrufen?

Einen einmal bewilligten Antrag kann ein Unternehmen nur in Ausnahmefällen zurücknehmen – etwa bei unvorhersehbaren Notfällen im Betrieb -, wobei dabei stets Interessen beider Seiten abgewogen werden müssen.

Können Überstunden anstelle von regulärem Erholungs­ urlaub abgegolten werden?

< p > Überstunden können grundsätzlich nicht einfach mit gesetzlichen Mindest­ urlaubstagen verrechnet werden . Der gesetzliche Mindest­ urlaub dient ausschließlich zur persönlichen Regeneration .< / p >

< h3 > Was passiert , wenn ich meinen gesamten Jahres­ urlaub bis zum Ende eines Kalenderjahres nicht nehme ?< / h3 >
< p > In vielen Fällen verfällt ungenutzter Rest­ urlaub am Ende eines Kalenderjahres . Unter bestimmten Bedingungen , etwa bei längerer Krankheit , kann er jedoch ins Folgejahr übertragen werden .< / p >

< h3 > Habe ich auch während einer längeren Erkrankung weiterhin Anspruch auf meinen vollen gesetzlichen Jahres­ urlaub ?< / h3 >
< p > Ja , auch wer über längere Zeit arbeitsunfähig krankgeschrieben ist , behält seinen grundsätzlichen Anspruch auf gesetzlichen Mindest­erholungs­ urlaub . Allerdings bestehen Fristen für dessen Nachholung .< / p >

< h3 > Kann mein gesamter offener Rest­ urlaubbetrag ausgezahlt statt genommen werden ?< / h3 >
< p > Eine Auszahlung kommt nur dann infrage , wenn das bestehende Arbeitsverhältnis endet
und offene Ansprüche wegen Beendigung tatsächlich nicht mehr als Freizeit genommen werden können .
Ansonsten soll immer tatsächlicher Freizeitausgleich erfolgen .

< h3 > Gilt das Gesetz auch für Minijobberinnen bzw . Minijobber ?< / h ³ >
< p >
Auch geringfügig beschäftigte Personen haben vollen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte jährliche Freistellung gemäß den Vorgaben dieses Gesetzes .
Die Berechnung erfolgt anteilig entsprechend ihrer vereinbarten Arbeitstage .
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