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Bundesinstitut für Berufsbildung


Definition und Rechtsgrundlagen des Bundesinstituts für Berufsbildung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn. Es nimmt zentrale Aufgaben auf dem Gebiet der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Zuständigkeitsbereich des Bundes wahr. Das Institut erfüllt eine koordinierende, forschende und beratende Funktion im Rahmen der dualen Berufsausbildung und ist ein maßgeblicher Akteur der deutschen Berufsbildungslandschaft.

Gesetzliche Grundlagen

Die grundlegende Rechtsbasis für das Bundesinstitut für Berufsbildung findet sich im Berufsbildungsförderungsgesetz (BBiFG). Insbesondere das Gesetz über die Errichtung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBBG) (§§ 1 ff. BIBBG) sowie ergänzend das Berufsbildungsgesetz (BBiG) (§ 90 ff. BBiG) statuieren den gesetzlichen Rahmen. Die darin verankerten Vorschriften bestimmen sowohl Status, Aufgaben, Organisation als auch finanzielle Ausstattung und Kontrolle des Instituts.

Errichtung und Rechtsform

Das BIBB wurde durch das Gesetz zur Errichtung eines Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBBG, BGBl. I, S. 2029) im Jahr 1970 als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Es untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Rechtsfähigkeit als Anstalt bedeutet, dass das Institut im eigenen Namen Rechte erwerben und Verpflichtungen eingehen kann.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Zentrale Funktionen nach § 90 ff. BBiG und §§ 1, 2 BIBBG

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind die Aufgaben des BIBB vielfältig und gesetzlich klar umrissen:

  • Forschung: Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen im Bereich der beruflichen Bildung und Entwicklung.
  • Beratung und Unterstützung: Beratung der Bundesregierung, der Länder und weiterer Träger der Berufsbildung in allen Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
  • Entwicklung von Ausbildungsordnungen: Mitwirkung bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung bundesweiter Ausbildungsordnungen, Rahmenlehr- und Rahmenausbildungsplänen.
  • Begutachtung von Prüfungsordnungen: Prüfung und Stellungnahmen zu anzuerkennenden Abschlüssen der beruflichen Weiterbildung.
  • Förderung von Innovation und Qualitätssicherung: Entwicklung und Evaluation von Modellen und Maßnahmen zur Sicherung und Steigerung der Qualität in der beruflichen Ausbildung.

Darüber hinaus regelt das BBiG die Durchführung von Bildungsberichten, das Betreiben von Datenbanken und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen.

Koordinierung und internationale Zusammenarbeit

Das BIBB fungiert als zentrale Koordinationsstelle für nationale und internationale Kooperationen im Bereich der Berufsbildung. Es fördert den internationalen Austausch und berät zu transnationalen Standards und Anerkennungsverfahren. Zuständig ist das Bundesinstitut ferner für europäische Aktivitäten im Rahmen der Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Organisation und Gremienstruktur

Organe nach dem BIBBG

Präsident und Verwaltungsrat

Die Leitung des Bundesinstituts für Berufsbildung obliegt dem Präsidenten und dem Verwaltungsrat. Der Präsident wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bestellt (§ 4 BIBBG). Der Verwaltungsrat, als zentrales Entscheidungsgremium, ist paritätisch mit Vertretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, der Länder und des Bundes besetzt (§ 5 BIBBG). Er überwacht die Geschäftsführung und trifft wesentliche Entscheidungen zur Aufgabenwahrnehmung des Instituts.

Hauptausschuss

Der Hauptausschuss ist das wichtigste Beratungsgremium (§ 92 BBiG). Er besteht aus Vertretern der Bundesregierung, der Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, der Bundesländer sowie weiteren relevanten Organisationen. Aufgaben des Hauptausschusses sind unter anderem:

  • Beratung und Zustimmung zu den Arbeitsschwerpunkten des BIBB
  • Stellungnahme zu Fragen der Berufsausbildungspolitik
  • Beschlussfassung über Vorschläge zur Entwicklung und Anpassung der Ausbildungsordnungen

Weitere Fachbereiche und Kommissionen

Zusätzlich bestehen verschiedene ständige Ausschüsse und Kommissionen, die spezifische Themen der Berufsbildung bearbeiten, beispielsweise die Ständige Konferenz der Kultusminister zur Koordination mit den Ländern.

Staatliche Aufsicht, Finanzierung und Kontrolle

Rechtsaufsicht

Das Bundesinstitut unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Diese erstreckt sich auf die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Institutsführung (§ 3 BIBBG).

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt vorrangig durch Mittel aus dem Bundeshaushalt (§ 7 BIBBG). Hinzu kommen Drittmittel aus Forschungsprojekten, europäischer Zusammenarbeit und weiteren Förderströmen. Finanzielle Entscheidungen und Haushaltswirtschaft unterliegen einer eigenständigen, jedoch kontrollierten Wirtschaftsführung.

Jahresbericht und Transparenz

Das BIBB ist verpflichtet, jährlich einen Jahresbericht über seine Tätigkeit sowie die wirtschaftliche Lage und Verwendung der Mittel zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieser Bericht wird dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie dem Deutschen Bundestag vorgelegt.

Bedeutung im Berufsbildungsrecht

Zentrale Rolle in Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren

Das BIBB hat eine maßgebliche Stellung bei der Entwicklung von Ausbildungsordnungen und der Anwendung des Berufsbildungsgesetzes. Seine fachliche Beratung wird bei Gesetzgebungsverfahren und der Ausarbeitung neuer Ordnungsgrundlagen regelmäßig herangezogen.

Rechtswissenschaftliche Einordnung

Die Rechtsform und Aufgabenwahrnehmung des Bundesinstituts ist bedeutend für das Verständnis der öffentlichen Berufsbildungsverwaltung. Das Institut handelt im Rahmen eines gesetzlichen Mandats, wobei seine Tätigkeit sowohl ordnungsrechtliche als auch fördernde Elemente umfasst.

Rechtsprechung und Praxis

Die Tätigkeit des Instituts wird in Einzelfällen auch von der gerichtlichen Rechtsprechung, etwa des Bundesverwaltungsgerichts, überprüft. In den letzten Jahren bestand beispielsweise gerichtliche Kontrolle hinsichtlich der Erarbeitung von Ausbildungsregelungen und der Übernahme von Prüfungsordnungen.

Literatur und weiterführende Informationen

  • Berufsbildungsförderungsgesetz (BBiFG)
  • Berufsbildungsgesetz (BBiG), insbesondere § 90 ff. BBiG
  • Gesetz über die Errichtung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBBG)
  • Jürgen Bähr, „Das Bundesinstitut für Berufsbildung im System des Berufsbildungsrechts“, in: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, 2022.
  • Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): offizielle Website und Veröffentlichung der Jahresberichte

Fazit

Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist ein zentrales Element der deutschen Berufsbildungslandschaft mit umfassendem gesetzlichen Auftrag. Seine rechtliche Ausgestaltung, Organisation und Aufgabenstellung sichern eine koordinierte, wissenschaftlich fundierte und für alle Akteure der Berufsbildung transparente Entwicklung und Steuerung des dualen Bildungssystems in der Bundesrepublik Deutschland.

Häufig gestellte Fragen

Inwieweit ist das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) durch Gesetze und Rechtsverordnungen geregelt?

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, dessen rechtliche Grundlage primär im Berufsbildungsgesetz (BBiG), insbesondere im dritten Abschnitt (§ 90 ff. BBiG), geregelt ist. Darüber hinaus ergeben sich wesentliche rechtliche Vorgaben aus der Satzung des BIBB, die auf Basis des BBiG und im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen wird. Durch weitere Rechtsverordnungen, insbesondere im Hinblick auf seine Aufgaben, Aufsicht und Finanzierung, wird das Wirkspektrum des BIBB verbindlich festgelegt. Das Institut ist verpflichtet, gemäß seiner gesetzlichen Vorgaben eng mit den Sozialpartnern und den für die Berufsbildung zuständigen Stellen zusammenzuarbeiten. Die jeweilige Geschäftsordnung, Erlasse und Verwaltungsvorschriften konkretisieren Umfang, Verfahren und Kontrolle der Tätigkeiten unter der Aufsicht des Ministeriums. Auch das Haushaltsrecht, z.B. das Bundeshaushaltsgesetz, findet Anwendung und regelt die Finanzverwaltung innerhalb der Institution.

Welche rechtlichen Aufgaben und Befugnisse hat das BIBB im Rahmen der Entwicklung von Ausbildungsordnungen?

Das BIBB erfüllt eine zentrale rechtliche Rolle bei der Entwicklung von Ausbildungsordnungen nach § 4 und § 53 BBiG. Es ist kraft Gesetzes beauftragt, im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und unter Beteiligung der Sozialpartner sowie der zuständigen Bundesministerien, wissenschaftlich gestützte Empfehlungen zu Ausbildungsinhalten, Prüfungsanforderungen und didaktischen Konzepten bereitzustellen. Im Rahmen formal gesetzlich geregelter Konsultations- und Abstimmungsprozesse bewertet das BIBB Arbeitsmarktanforderungen und entwickelt auf dieser Grundlage berufsspezifische Kompetenzen für die duale Ausbildung. Seine Vorschläge fließen unmittelbar in die rechtlich bindenden Ausbildungsordnungen, die als Rechtsverordnungen des Bundes in Kraft treten, ein. Das BIBB tritt hier nicht als Regelungsbehörde, sondern als fachlich beratende und koordinierende Institution auf, die der finalen Entscheidung durch das BMBF unterliegt. Eine besondere rechtliche Relevanz ergibt sich durch das Anhörungsrecht und -pflicht des BIBB in Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren im Berufsbildungsbereich.

Unterliegt das BIBB einer spezifischen staatlichen Aufsicht und Kontrolle?

Das BIBB unterliegt nach dem Berufsbildungsgesetz einer Fachaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Diese umfasst sowohl die Kontrolle der Rechtmäßigkeit als auch der Zweckmäßigkeit der Amtsführung des Instituts. Konkret bedeutet dies, dass das Ministerium die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften, die Einhaltung der Satzung sowie die korrekte Verwendung der Haushaltsmittel des BIBB beaufsichtigt. Die Kontrolle wird durch regelmäßige Berichte, Prüfungen und ggf. Weisungen des BMBF wahrgenommen. Durch das Haushaltsrecht ist das BIBB zudem verpflichtet, seine Haushalts- und Wirtschaftsführung offenzulegen und der Bundesrechnungshof kontrolliert die ordnungsgemäße Mittelverwendung. Die interne Rechtsaufsicht wird weiterhin durch eigene Gremien wie den Hauptausschuss und das Präsidium des BIBB ausgeübt, die mit Vertretern der Sozialpartner, der Bundesministerien und der Länder besetzt sind, wobei deren Mitwirkungsrechte wiederum spezifisch in der Satzung geregelt sind.

Welche rechtlichen Grundlagen regeln die Zusammenarbeit des BIBB mit anderen Institutionen?

Die Zusammenarbeit des BIBB mit anderen Institutionen ist gesetzlich im BBiG und in der BIBB-Satzung verankert. Nach § 91 BBiG ist das BIBB verpflichtet, mit den für die berufliche Bildung zuständigen Stellen des Bundes, der Länder, den Sozialpartnern sowie berufsständischen und wissenschaftlichen Einrichtungen zusammenzuarbeiten. Die rechtliche Grundlage für Kooperationsverträge, gemeinsame Projekte und Datenweitergabe findet sich insbesondere in verwaltungsrechtlichen Vertragstypen nach §§ 54 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie im europäischen Datenschutzrecht (DSGVO), soweit personenbezogene Daten betroffen sind. Internationale Kooperationen des BIBB bedürfen regelmäßig der Genehmigung durch das BMBF und unterliegen Weisungen im Rahmen außenpolitischer Vorgaben. Die Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren bei der Entwicklung neuer Berufsbilder und Qualifikationsanforderungen verlaufen ebenfalls nach festen, gesetzlich vorgegebenen Rechtswegen und Beteiligungsrechten aller Akteure.

Welche rechtlichen Vorgaben bestehen hinsichtlich der Veröffentlichung und Verbreitung von Forschungsergebnissen durch das BIBB?

Als Anstalt öffentlichen Rechts ist das BIBB nach § 90 Abs. 3 BBiG zur unabhängigen Durchführung und Publikation von wissenschaftlichen Forschungen über die Entwicklung der Berufsbildung verpflichtet, wobei dies stets im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO und BDSG) zu erfolgen hat. Forschungsergebnisse werden grundsätzlich unter dem Gebot der Transparenz und der öffentlichen Zugänglichmachung veröffentlicht, sofern sie keine personenbezogenen oder schutzwürdigen betrieblichen Informationen betreffen. Bestimmte Ergebnisse können, je nach nationalen Sicherheits- oder Arbeitsmarktinteressen, dem Einsichtsvorbehalt durch das BMBF unterliegen. Das Urheberrecht an den entstandenen Werken bleibt beim BIBB, jedoch ist durch Allgemeinverfügung eine gemeinfreie Nutzung für öffentliche Stellen und Wissenschaft wiederum rechtlich erlaubt. Veröffentlichungspflichten bestehen auch gegenüber den Gremien des BIBB und den mitwirkenden Akteuren auf Bundes-, Länder- und Sozialpartnerebene.

Gibt es spezifische Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren gegen Entscheidungen des BIBB?

Gegen Verwaltungsakte oder Beschlüsse des BIBB, die Außenwirkung gegenüber Dritten entfalten (beispielsweise bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen), stehen Betroffenen grundsätzlich die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) offen, soweit das BIBB in eigenständigem Handeln Verwaltungsakte erlässt. Die konkreten Verfahren, Fristen und Zuständigkeiten richten sich nach den allgemeinen Verwaltungsverfahrensregelungen des Bundes. Widerspruchsverfahren sind, sofern gesetzlich nicht ausgeschlossen, zwingend vor einem Klageverfahren zu durchlaufen. Bei internen Entscheidungen (z.B. Forschungsthemen, Gremienbeschlüsse) existieren satzungsmäßige Einspruchs- und Mitbestimmungsrechte der beteiligten Gremienmitglieder, die keiner externen gerichtlichen Überprüfung, wohl aber einer ministeriellen Fachaufsicht unterliegen.