Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Es nimmt zentrale Aufgaben an der Schnittstelle von Logistik, Straßenverkehr und staatlicher Aufsicht wahr. Ziel ist es, einen sicheren, fairen und funktionsfähigen Güterverkehr zu gewährleisten und staatliche Steuerungsziele im Bereich Mobilität umzusetzen. Das Amt hat seinen Hauptsitz in Köln und verfügt über bundesweite Außenstellen und mobile Kontrollgruppen.
Das BALM ging aus dem früheren Bundesamt für Güterverkehr hervor. Mit der Umbenennung wurde das Aufgabenprofil verbreitert, um neben der klassischen Markt- und Mautaufsicht verstärkt gesamtgesellschaftliche Anforderungen an Verkehr, Klima und Infrastruktur zu berücksichtigen.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Aufsicht und Vollzug im Straßengüterverkehr
Das BALM überwacht die Einhaltung maßgeblicher Vorgaben im gewerblichen Straßengüterverkehr. Dazu zählen insbesondere Bestimmungen zum grenzüberschreitenden Verkehr und Binnenmarkt (einschließlich Kabotage), Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten sowie Anforderungen an die Nutzung und Auswertung des Fahrtenschreibers. Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig auf der Straße und in Unternehmen. Ziel ist die Gewährleistung von Verkehrssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen.
Erhebung und Überwachung der Lkw-Maut
Das BALM ist die zuständige staatliche Stelle für die Erhebung, Überwachung und Vollzugsunterstützung der Lkw-Maut. Es beaufsichtigt den technischen und organisatorischen Betrieb des Mautsystems, prüft die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut und leitet bei Verstößen Verwaltungsverfahren ein. Dazu gehören Nachveranlagungen und Bußgeldverfahren. Die Verarbeitung mautbezogener Daten erfolgt zweckgebunden und unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Marktbeobachtung und Datenanalyse
Im Rahmen der Marktbeobachtung sammelt und analysiert das BALM Daten zum Güterverkehrsmarkt. Berichte und Analysen unterstützen Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit bei der Einordnung von Entwicklungen wie Kapazitäten, Kostenstrukturen, Nachfrageverhalten und Strukturtrends in Transport und Logistik. Die Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung der Verkehrspolitik ein.
Genehmigungen und internationale Kontingente
Das BALM wirkt bei der Vergabe und Verwaltung internationaler Transportkontingente mit, insbesondere im Zusammenhang mit multilateralen Genehmigungen für den Güterkraftverkehr mit Drittstaaten. Es koordiniert die Vergabe dieser begrenzten Ressourcen, kommuniziert mit ausländischen Behörden und unterstützt die Anwendung einschlägiger internationaler Regelwerke.
Förderprogramme in Logistik und Mobilität
Das BALM setzt im Auftrag des Bundes Programme zur Förderung von Sicherheit, Effizienz, Digitalisierung und Umweltverträglichkeit im Straßengüterverkehr um. Fördergegenstände können unter anderem sein: Ausrüstung und Modernisierung von Fahrzeugen, Fahrerqualifizierung und Weiterbildung, Technologien zur Verkehrssicherheit (z. B. Abbiegeassistenz), digitale Anwendungen sowie die Schaffung oder Aufwertung von Lkw-Stellplätzen. Die Ausgestaltung der Programme erfolgt nach jeweils gültigen Förderrichtlinien des Bundes.
Organisatorische Struktur und Arbeitsweise
Zentrale, Außenstellen und mobiler Kontrolldienst
Die Zentrale in Köln koordiniert die bundesweite Wahrnehmung der Aufgaben. Außenstellen und mobile Teams sind in allen Regionen präsent und führen Kontrollen, Unternehmensprüfungen und Vollzugstätigkeiten durch. Die dezentrale Struktur ermöglicht kurzfristige Einsätze und eine flächendeckende Marktaufsicht.
Rechtsaufsicht und Zusammenarbeit
Das BALM unterliegt der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. In der Praxis arbeitet es mit weiteren Bundes- und Landesbehörden zusammen, etwa mit Polizei, Zoll- und Straßenverkehrsbehörden sowie mit europäischen Partnerinstitutionen. Informationen werden im Rahmen gesetzlicher Zuständigkeiten ausgetauscht, um Aufsicht und Vollzug effizient zu gestalten.
Rechtsinstrumente des BALM
Das BALM handelt durch Verwaltungsakte und führt Ordnungswidrigkeitenverfahren. Hierzu zählen Anordnungen, Nachveranlagungen, Verwarn- und Bußgelder sowie weitere Maßnahmen zur Sicherung des Vollzugs. Vor Entscheidungen werden Beteiligte nach den Regeln des Verwaltungsverfahrens angehört. Entscheidungen des BALM unterliegen dem allgemeinen verwaltungsrechtlichen Rechtsschutz.
Bedeutung für Wirtschaft und Verkehr
Ordnungspolitische Funktion
Durch Marktaufsicht, Kontrollen und Sanktionen wirkt das BALM Wettbewerbsverzerrungen entgegen, erhöht die Verkehrssicherheit und stärkt die Verlässlichkeit von Lieferketten. Rechtssicherheit im Marktumfeld ist Grundvoraussetzung für betriebliche Planung und Investitionen im Güterverkehr.
Steuerungsfunktion durch Förderung
Über Förderprogramme setzt das BALM Anreize für innovative, sichere und umweltverträgliche Logistik. Dadurch werden politische Ziele wie Dekarbonisierung, Digitalisierung und die Verbesserung der Verkehrssicherheit unterstützt, ohne die unternehmerische Freiheit aufzuheben.
Historische Entwicklung und rechtspolitischer Kontext
Vom Bundesamt für Güterverkehr zum BALM
Das frühere Bundesamt für Güterverkehr wurde zum BALM weiterentwickelt, um den gewachsenen Anforderungen an eine moderne Mobilitätsverwaltung gerecht zu werden. Neben der klassischen Markt- und Mautaufsicht traten Querschnittsaufgaben, etwa im Bereich Daten, Digitalisierung und Infrastrukturförderung, stärker in den Vordergrund.
Europäischer Rahmen
Viele Grundlagen der Tätigkeit des BALM sind europäisch geprägt, etwa durch Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtenschreiber, Entsendung von Fahrpersonal, Kabotage und technische Fahrzeuganforderungen. Das Amt wirkt an der Umsetzung dieser Vorgaben in Deutschland mit und steht im Austausch mit Behörden anderer Mitgliedstaaten.
Abgrenzung zu anderen Behörden
Kompetenzverteilung
Das BALM ist nicht Betreiber von Straßeninfrastruktur; hierfür ist auf Bundesebene insbesondere die Autobahn GmbH des Bundes zuständig. Fahrzeugzulassung, Typgenehmigung und Register werden überwiegend durch das Kraftfahrt-Bundesamt betreut. Polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung obliegen den Polizeibehörden. Der Zoll verantwortet insbesondere Aufgaben der Finanzkontrolle. Die Zuständigkeiten greifen im Vollzug ineinander, bleiben aber deutlich getrennt.
Rechtsschutz und Transparenz
Verwaltungsverfahren
Die Verfahren des BALM folgen den allgemein geltenden Regeln des Verwaltungsrechts. Betroffene werden über beabsichtigte Maßnahmen informiert und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Entscheidungen sind zu begründen und werden dokumentiert.
Datenverarbeitung und Datenschutz
Das BALM verarbeitet personenbezogene und technische Daten nur in dem Umfang, der für gesetzlich zugewiesene Aufgaben erforderlich ist. Insbesondere die Verwendung mautbezogener Informationen ist zweckgebunden, zeitlich begrenzt und unterliegt organisatorischen und technischen Schutzvorkehrungen. Transparenzpflichten werden im Rahmen der jeweiligen Verfahren erfüllt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist das BALM eine Bundes- oder Landesbehörde?
Das BALM ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Es handelt bundesweit und unabhängig von landesrechtlichen Weisungen.
Welche rechtliche Qualität haben Straßenkontrollen des BALM?
Kontrollen sind hoheitliche Maßnahmen der Markt- und Verkehrsaufsicht. Feststellungen können in Verwaltungsakte und Ordnungswidrigkeitenverfahren münden. Dabei gelten die allgemeinen Garantien des Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenrechts.
Wofür dürfen Mautdaten verwendet werden?
Mautdaten werden zweckgebunden für Erhebung, Abrechnung, Prüfung und Vollzug der Lkw-Maut genutzt. Eine weitergehende Verwendung ist nur in eng begrenzten, gesetzlich vorgesehenen Fällen zulässig und unterliegt strengen Datenschutzanforderungen.
Erteilt das BALM Genehmigungen für den Güterkraftverkehr?
Die laufende Erteilung nationaler Erlaubnisse und EU-Gemeinschaftslizenzen obliegt in der Regel anderen zuständigen Stellen. Das BALM wirkt insbesondere bei internationalen Kontingenten und speziellen Genehmigungen im Drittstaatenverkehr mit.
Welche Möglichkeiten des Rechtsschutzes bestehen gegen Entscheidungen des BALM?
Entscheidungen des BALM können nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts überprüft werden. Näheres ergibt sich aus der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung der Entscheidung.
Ist das BALM auch für den Personenverkehr zuständig?
Schwerpunkt ist der Güterverkehr. Einzelne Aufsichtsaufgaben, etwa im Bereich der Fahrtenschreiber- und Lenkzeitvorschriften, betreffen jedoch auch gewerblichen Personenverkehr mit Kraftomnibussen.
Welche Rolle spielt das BALM bei europäischen Vorgaben?
Das BALM setzt europäische Regelungen im deutschen Vollzug um, wirkt bei deren Anwendung mit und kooperiert mit Behörden anderer Mitgliedstaaten, insbesondere zu Kabotage, Fahrtenschreiber und Lenk- und Ruhezeiten.
Sind Bescheide des früheren Bundesamts für Güterverkehr weiterhin gültig?
Die Umbenennung in BALM berührt die Wirksamkeit bereits erlassener Entscheidungen nicht. Vor der Umbenennung ergangene Bescheide behalten ihre Geltung, soweit keine gesonderten Änderungen verfügt wurden.