Legal Wiki

Wiki»Legal Lexikon»Familienrecht»Bürgerlicher Name

Bürgerlicher Name

Begriff und Funktion des bürgerlichen Namens

Der bürgerliche Name ist der amtlich geführte Name einer natürlichen Person. Er dient der eindeutigen Identifikation im privaten und öffentlichen Rechtsverkehr und bildet die Grundlage für Eintragungen in Registern und Ausweisdokumenten. Der bürgerliche Name begleitet eine Person lebenslang, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Er unterscheidet sich von Pseudonymen, Künstlernamen oder sonstigen Bezeichnungen, die außerhalb amtlicher Kontexte verwendet werden.

Bestandteile und Schreibweise

Vorname(n) und Familienname

Der bürgerliche Name besteht grundsätzlich aus den Vornamen und dem Familiennamen. Mehrere Vornamen sind zulässig. Ein von den Vornamen abgeleiteter Rufname ist keine amtliche Kategorie, kann aber in Dokumenten zusätzlich kenntlich gemacht werden.

Geburtsname und Ehenamen

Der Geburtsname ist der Familienname, der bei der Geburt eingetragen wurde. Im Laufe des Lebens kann ein Ehename bestimmt oder ein Doppelname geführt werden. Diese Bestimmungen werden im Personenstandsregister dokumentiert.

Namenszusätze und historische Bestandteile

Ehemals adelige Prädikate können Namensbestandteil sein, sofern sie als Teil des Namens geführt werden. Akademische Grade, Berufsbezeichnungen, Ordensnamen oder religiöse Zusätze gehören nicht zum bürgerlichen Namen.

Schreibweise und Zeichensetzung

Bindestriche, diakritische Zeichen, Umlaute und das Eszett gehören zur möglichen Schreibweise des Namens. In internationalen Dokumenten kann eine standardisierte Umschrift erforderlich sein. Groß- und Kleinschreibung folgt den Regelungen der Personendatenverarbeitung in Registern und Ausweisen.

Entstehung und amtliche Feststellung

Bestimmung bei Geburt

Der bürgerliche Name entsteht durch Eintragung im Geburtenregister des zuständigen Standesamts. Die Vornamen und der Familienname werden anhand der Erklärungen der Eltern oder der gesetzlichen Vertretung festgelegt. Für Kinder nicht verheirateter Eltern können zusätzliche Erklärungen zur Namensführung erforderlich sein.

Registerführung

Die Führung des bürgerlichen Namens erfolgt in Personenstandsregistern, Melderegistern und sonstigen öffentlichen Registern. Änderungen werden mit Datum und Rechtsgrund vermerkt. Ausweise und amtliche Bescheinigungen übernehmen den zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen bürgerlichen Namen.

Führung und Verwendung des bürgerlichen Namens

Alltag und Rechtsverkehr

Im Rechtsverkehr, insbesondere in Verträgen, Erklärungen, Registereinträgen und behördlicher Korrespondenz, ist der bürgerliche Name maßgeblich. Die Unterschrift dient der Zuordnung zu dieser amtlichen Namensführung. Der Gebrauch eines Rufnamens oder Pseudonyms ändert daran nichts.

Ausweise und Bescheinigungen

Reisepässe, Personalausweise und vergleichbare Dokumente weisen den bürgerlichen Namen aus. Soweit vermerkt, können zusätzliche Angaben wie ein Künstlername erscheinen, ohne den bürgerlichen Namen zu ersetzen.

Namensschutz und Abgrenzung

Schutzfunktion

Der bürgerliche Name schützt die Identität der Person. Unbefugte Namensanmaßung oder eine Verwendung, die zu relevanter Verwechslungsgefahr führt, kann abgewehrt werden. Dazu gehören Fälle, in denen Dritte sich fremder Namen bedienen oder dadurch die Zuordnung von Leistungen, Äußerungen oder Inhalten verfälscht wird.

Abgrenzung zu Kennzeichen von Unternehmen

Der bürgerliche Name ist von Unternehmenskennzeichen, Marken und sonstigen geschäftlichen Bezeichnungen zu unterscheiden. Kollidieren Namensrechte natürlicher Personen mit Kennzeichenrechten, ist eine Interessen- und Verwechslungsprüfung erforderlich.

Digitale Kontexte

Auch in digitalen Räumen, etwa bei Domainnamen oder Benutzerkonten, kann der bürgerliche Name eine Schutzwirkung entfalten, wenn die Nutzung zu verwechslungsfähigen Zuordnungen führt. Maßgeblich ist die konkrete Art der Verwendung und ihre Wirkung auf die Zuordnung zu einer Person.

Namensänderungen im Lebensverlauf

Eheschließung und Partnerschaften

Bei Eheschließung kann ein gemeinsamer Ehename bestimmt werden. Möglich sind auch getrennte Namensführungen oder Doppelnamen nach den geltenden Regelungen. Nach Auflösung der Ehe ist die Fortführung oder Wiederannahme eines früheren Namens möglich.

Abstammung, Adoption und Einbenennung

Die Feststellung oder Änderung der Abstammung kann Auswirkungen auf den Familiennamen haben. Bei Adoptionen erhält das Kind grundsätzlich den Familiennamen der Adoptiveltern. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbenennung möglich.

Geschlechtseintrag und Vornamen

Wird der Geschlechtseintrag geändert, kann dies die Änderung der Vornamen umfassen. Die Eintragungen erfolgen im Personenstandsregister und wirken in allen amtlichen Dokumenten fort.

Behördliche Namensänderung

Außerhalb familienrechtlicher Anknüpfungen ist eine behördliche Änderung des bürgerlichen Namens aus wichtigem Grund möglich. Dabei wird geprüft, ob die schutzwürdigen Belange der antragstellenden Person gegenüber entgegenstehenden Interessen überwiegen.

Anerkennung ausländischer Namensänderungen

Namensänderungen, die im Ausland erfolgt sind, können im Inland anerkannt werden, wenn die internationalen Anknüpfungen erfüllt sind und keine entgegenstehenden gewichtigen Gründe vorliegen.

Besondere Konstellationen

Künstlername, Pseudonym und Ordensname

Ein Künstlername oder Pseudonym ist kein bürgerlicher Name. Er kann im gesellschaftlichen oder beruflichen Kontext verwendet und in bestimmten Ausweisen zusätzlich vermerkt werden. Der bürgerliche Name bleibt jedoch im amtlichen Verkehr maßgeblich. Ordensnamen und vergleichbare Bezeichnungen sind ebenfalls keine Bestandteile des bürgerlichen Namens.

Doppelnamen und Bindestrich

Doppelnamen sind möglich und werden mit Bindestrich geführt. Sie gelten als einheitlicher Familienname und sind im Rechtsverkehr vollständig zu verwenden.

Mehrstaatigkeit und unterschiedliche Namensordnungen

Bei mehreren Staatsangehörigkeiten können unterschiedliche Namensordnungen berührt sein. In der Praxis wird die Namensführung an die einschlägigen Anknüpfungen gebunden und in Registern dokumentiert. Umschriften und Varianten können sich daraus ergeben.

Internationaler Bezug

Anknüpfung und Anerkennung

Welche Rechtsordnung den Namen bestimmt, richtet sich nach den Regeln des Internationalen Privatrechts. Dabei kann an Staatsangehörigkeit, gewöhnlichen Aufenthalt oder besondere Erklärungen angeknüpft werden. Anerkennungsfragen stellen sich insbesondere bei Eheschließungen, Adoptionen und behördlichen Namensänderungen im Ausland.

Transliteration und Schriftzeichen

Weichen Alphabet und Zeichensätze voneinander ab, wird der Name nach festgelegten Standards transliteriert. Dadurch sollen Lesbarkeit und Wiedererkennbarkeit im internationalen Dokumentenverkehr sichergestellt werden.

Datenschutz und Veröffentlichung

Personenbezogene Daten

Der bürgerliche Name ist ein personenbezogenes Datum. Seine Verarbeitung unterliegt den allgemeinen Datenschutzprinzipien wie Zweckbindung, Datenminimierung und Transparenz. Gleichwohl ist der Name zur Identifikation im Rechtsverkehr erforderlich und wird in zahlreichen Verfahren rechtmäßig verarbeitet.

Einsicht in Register

Personenstands- und Melderegister enthalten Namensdaten. Einsichtsrechte und Auskünfte orientieren sich an den jeweiligen Verfahrensregeln und Schutzinteressen der Betroffenen und Dritter.

Rechtliche Einordnung und Wirkung

Identitätsfunktion

Der bürgerliche Name ordnet Handlungen, Erklärungen und Rechtsfolgen einer bestimmten Person zu. Diese Identitätsfunktion ist Grundlage für Wirksamkeit und Zurechnung im Rechtsverkehr.

Abwehr- und Zuordnungsrechte

Die Person kann sich gegen eine Beeinträchtigung ihres Namens wenden, wenn die Verwechslungsgefahr oder Anmaßung die Zuordnung ihrer Person im öffentlichen Auftreten oder im Geschäftsleben beeinträchtigt.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der bürgerliche Name?

Er umfasst die Vornamen und den Familiennamen, einschließlich des bei der Geburt eingetragenen Geburtsnamens sowie später bestimmter Ehenamen oder Doppelnamen. Ein Rufname ist keine amtliche Kategorie. Akademische Grade, Berufsbezeichnungen und Ordensnamen gehören nicht zum bürgerlichen Namen.

Ist ein Künstlername Teil des bürgerlichen Namens?

Nein. Ein Künstlername oder Pseudonym kann zusätzlich verwendet und in bestimmten Ausweisen vermerkt werden, ersetzt aber den bürgerlichen Namen im amtlichen Verkehr nicht.

Wann kann der bürgerliche Name geändert werden?

Änderungen kommen vor allem bei Eheschließung, Auflösung einer Ehe, Abstammungsfeststellungen, Adoption, Einbenennung, Änderung des Geschlechtseintrags sowie im Rahmen einer behördlichen Namensänderung aus wichtigem Grund in Betracht. Ausländische Namensänderungen können unter Beachtung der internationalen Anknüpfungen anerkannt werden.

Welche Rechte schützt der bürgerliche Name?

Er schützt vor Namensanmaßung und relevanter Verwechslungsgefahr. Unbefugte Nutzung, die eine falsche Zuordnung bewirkt oder die Identität beeinträchtigt, kann abgewehrt werden, auch in digitalen Kontexten wie Domain- oder Kontonamen.

Gilt der Schutz des Namens auch nach dem Tod?

Der Name bleibt ein Kennzeichen der verstorbenen Person. Unbefugte Vereinnahmung oder entstellende Nutzung kann unter Schutzgesichtspunkten abgewehrt werden, wobei die Interessen der Hinterbliebenen Berücksichtigung finden.

Wie wird der Name von Kindern bestimmt?

Der Name wird mit der Eintragung der Geburt festgelegt. Maßgeblich sind die Erklärungen der Eltern oder der gesetzlichen Vertretung. Bei unterschiedlichen Namen der Eltern oder ungeklärten Abstammungsverhältnissen greifen gesetzliche Auffang- und Zuordnungsregeln.

Welche Rolle spielt der bürgerliche Name im internationalen Kontext?

Die Namensführung richtet sich nach den Regeln des Internationalen Privatrechts. Anknüpfungen können Staatsangehörigkeit oder gewöhnlicher Aufenthalt sein. Für Dokumente mit abweichenden Schriftsystemen wird eine standardisierte Transliteration verwendet.