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Brennstoffe, fossile


Brennstoffe, fossile – Rechtliche Definition und Einordnung

Begriffserklärung und Abgrenzung

Fossile Brennstoffe sind organische Rohstoffe, die im Verlauf von Jahrmillionen aus abgestorbenen Pflanzen und Tieren unter hohem Druck, großer Temperatur und Sauerstoffausschluss entstanden sind. Zu den wichtigsten fossilen Brennstoffen zählen insbesondere Steinkohle, Braunkohle, Erdöl und Erdgas. Diese Energieträger werden vorwiegend zur Wärmeerzeugung, Stromproduktion und als Kraftstoffe genutzt. Rechtlich werden fossile Brennstoffe von sonstigen energietragenden Stoffen wie erneuerbaren Energien klar abgegrenzt.

Bedeutung im Energierecht

Energierechtliche Einordnung

Fossile Brennstoffe unterliegen in Deutschland und der Europäischen Union einer Vielzahl rechtlicher Regelungen. Das Energierecht regelt grundsätzlich den Abbau, die Verarbeitung, den Transport, die Speicherung und die Nutzung fossiler Energieträger. Zentrale Gesetze in diesem Zusammenhang sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Bundesberggesetz (BBergG), das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) sowie zahlreiche Verordnungen und europarechtliche Regelungen.

Genehmigungspflichten und Zulassungsverfahren

Die Erschließung und Nutzung fossiler Brennstoffe erfordert umfangreiche Genehmigungen. Nach dem Bundesberggesetz ist für den Abbau von Steinkohle und Braunkohle eine behördliche Bewilligung erforderlich. Diese umfasst detaillierte Umweltverträglichkeitsprüfungen und Beteiligungsverfahren der betroffenen Öffentlichkeit. Förder- und Aufsuchungserlaubnisse werden von den jeweiligen Landesbergämtern vergeben.

Auch der Transport und die Lagerung fossiler Brennstoffe, wie beispielsweise von Erdöl oder Erdgas, unterliegen strengen behördlichen Auflagen nach dem Energierecht und dem Gefahrstoffrecht. Hierzu zählen Vorschriften zur Sicherheit, Umweltschutz und unterirdischer Speicherung.

Umweltrechtliche Anforderungen

Emissionskontrolle und Klimaschutz

Fossile Brennstoffe stellen einen Hauptverursacher von Treibhausgasemissionen dar. Der Betrieb von Kraftwerken, Heizkraftwerken oder Industrieanlagen, die fossile Energieträger nutzen, ist daher durch umfangreiche umweltrechtliche Bestimmungen reguliert. Das wichtigste Instrument auf europäischer Ebene ist das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG), welches die Umsetzung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) in Deutschland regelt. Anlagenbetreiber sind verpflichtet, Emissionszertifikate für die ausgestoßenen Mengen an CO₂ vorzuhalten.

Immissionsschutz und Luftreinhaltung

Weiterhin gelten das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und darauf basierende Verordnungen. Diese legen Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickoxide oder Feinstaub fest, die bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe freigesetzt werden. Für Genehmigungen nach BImSchG wird regelmäßig eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verlangt.

Steuerrechtliche Aspekte

Energiesteuer und Stromsteuer

Die rechtlichen Vorgaben für die Besteuerung fossiler Brennstoffe sind im Energiesteuergesetz (EnergieStG) und im Stromsteuergesetz (StromStG) geregelt. Besteuert werden unter anderem die Produktion, der Vertrieb und der Verbrauch fossiler Brennstoffe. Für die Einfuhr von Erdöl, Erdgas, Heizöl und Kohle wird eine Energiesteuer erhoben. Sonderregelungen bestehen für die gewerbliche Nutzung und verschiedene begünstigte Tatbestände.

Emissionshandel und nationale CO₂-Bepreisung

Ergänzend zum EU-weiten Emissionshandel besteht mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein nationaler CO₂-Preis für Brennstoffe, die außerhalb des europäischen Emissionshandels eingesetzt werden. Dies betrifft vor allem die Sektoren Wärme und Verkehr. Brennstoffliefernede Unternehmen müssen somit Emissionszertifikate für die in Verkehr gebrachten Brennstoffmengen erwerben.

Förderinstrumente und Ausstiegsgesetze

Subventions- und Beihilferegime

Historisch wurden fossile Brennstoffe in Deutschland und der Europäischen Union staatlich subventioniert. Im Zuge der Energiewende und des Klimaschutzes werden entsprechende Förderungen abgebaut oder an strenge Umweltschutzvorgaben gekoppelt. Subventionen unterliegen dabei den Vorgaben des Beihilferechts gemäß Art. 107 ff. AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union).

Strukturwandel und gesetzlich geregelter Ausstieg

Wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen für den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe sind im Kohleausstiegsgesetz (KVBG) und im Klimaschutzgesetz (KSG) festgelegt. Diese regeln Fristen und Rahmenbedingungen für die schrittweise Stilllegung von Kohlekraftwerken, Entschädigungszahlungen für Betreiber sowie flankierende Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Regionen (z. B. Strukturstärkungsgesetz für Kohleregionen).

Produkthaftung und Verkehrssicherungspflichten

Hersteller und Vertreiber fossiler Brennstoffe unterliegen umfangreichen Vorschriften zur Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Darüber hinaus sind sie verpflichtet, sämtliche Sicherheits- und Umweltschutzvorgaben einzuhalten. Lagerung und Transport unterliegen zudem dem Gefahrgutrecht und der Störfallverordnung, die gezielte Maßnahmen zur Risikobegrenzung und Rückverfolgbarkeit vorschreiben.

Relevante internationale Regelwerke

Klimarahmenkonvention und Pariser Abkommen

Internationale Vorgaben für die Nutzung fossiler Brennstoffe resultieren insbesondere aus dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) sowie dem Pariser Abkommen. Ziel ist die schrittweise Reduktion klimaschädlicher Emissionen. Deutschland und die Europäische Union sind verpflichtet, nationale Strategien zur Verringerung der Nutzung fossiler Brennstoffe und zur Förderung erneuerbarer Energien zu entwickeln und umzusetzen.

Zusammenfassung

Fossile Brennstoffe sind energietragende Rohstoffe, deren Förderung, Verarbeitung, Handel und Nutzung durch ein komplexes Geflecht aus nationalen und europäischen Gesetzen und Verordnungen geregelt wird. Im Zentrum stehen insbesondere Regelungen des Energie-, Umwelt-, Steuer- und Beihilferechts sowie Vorgaben zur Emissionsminderung und Produkthaftung. Zentrale gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen gehen mit dem Ziel einher, den Anteil fossiler Brennstoffe in der Energieversorgung deutlich zu reduzieren und die Transformation zu nachhaltigen Energiequellen voranzutreiben.

Häufig gestellte Fragen

Welche gesetzlichen Vorschriften regeln die Förderung und den Vertrieb fossiler Brennstoffe in Deutschland?

Die Förderung und der Vertrieb fossiler Brennstoffe unterliegen in Deutschland einer Vielzahl gesetzlicher Vorschriften auf nationaler sowie auf europäischer Ebene. Zentrale Bedeutung kommt insbesondere dem Bundesberggesetz (BBergG) zu, das die Voraussetzungen für die Erkundung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen, zu denen auch fossile Brennstoffe wie Kohle, Erdöl und Erdgas zählen, regelt. Für die Förderung ist eine bergrechtliche Erlaubnis beziehungsweise Bewilligung erforderlich, die unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die Einhaltung von Sicherheitsstandards voraussetzt. Der Vertrieb fossiler Brennstoffe wird durch energierechtliche Vorgaben, insbesondere das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), geregelt, das den Zugang zu Netzen, die Markttransparenz sowie Verbraucherrechte betrifft. Darüber hinaus existieren zahlreiche Spezialgesetze und Verordnungen, beispielsweise zur Emissionsminderung (Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG) oder zur Lagerung und zum Transport gefährlicher Stoffe (Gefahrgutverordnung). Die Vorgaben der EU, etwa durch die Emissionshandelsrichtlinie oder die Energiebinnenmarkt-Richtlinien, wirken sich ebenfalls unmittelbar auf die nationale Regelung aus und werden in deutsches Recht umgesetzt.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für die Besteuerung fossiler Brennstoffe?

Die Besteuerung fossiler Brennstoffe ist Bestandteil der deutschen Finanzverfassung und erfolgt primär durch die Energiesteuer nach dem Energiesteuergesetz (EnergieStG), die für Mineralölprodukte wie Benzin, Diesel, Heizöl sowie für Erdgas und Kohle erhoben wird. Ergänzend hierzu wird auf die Emission von Kohlendioxid seit 2021 eine nationale CO₂-Bepreisung gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhoben, die schrittweise ansteigt und somit die Verwendung fossiler Energieträger verteuert. Die Steuerpflichten treffen nicht nur Endverbraucher, sondern insbesondere Inverkehrbringer, also Unternehmen, die Brennstoffe erstmals gewerbsmäßig im deutschen Markt bereitstellen. Sie müssen Mengen melden, Steuern abführen und Nachweise über den Verbleib führen. Begünstigungen und Ausnahmen sind vorgesehen, beispielsweise für bestimmte industrielle Prozesse oder Unternehmen des produzierenden Gewerbes, unterliegen jedoch strengen Voraussetzungen und Prüfungen durch die Zollbehörden.

Wie werden die Umwelt- und Klimaschutzauflagen im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen rechtlich umgesetzt?

Der rechtliche Rahmen zum Schutz von Umwelt und Klima beim Umgang mit fossilen Brennstoffen ist in Deutschland maßgeblich durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Klimaschutzgesetz (KSG) vorgegeben. Genehmigungs- und Kontrollpflichten bestehen für jede Form der industriellen Nutzung, Lagerung oder Verarbeitung fossiler Brennstoffe. Emissionsgrenzwerte für Treibhausgase und Luftschadstoffe sind in Verordnungen zum BImSchG (wie der 13. und 17. BImSchV) detailliert geregelt. Darüber hinaus schreibt das KSG verbindliche Sektorziele für die Emissionsreduktion vor, welche durch spezifische Maßnahmenpläne zu erfüllen sind. Unternehmen sind verpflichtet, Monitoringberichte zu erstellen und Maßnahmen zur Emissionsminderung nachzuweisen. Verstöße gegen Umweltauflagen werden mit Bußgeldern oder im Extremfall mit dem Entzug von Genehmigungen geahndet. Der Vollzug liegt bei den Bundes- und Landesbehörden, unterstützt durch europarechtliche Vorgaben wie die Emissionshandelsrichtlinie.

Welche Kennzeichnungs- und Informationspflichten bestehen beim Handel mit fossilen Brennstoffen?

Anbieter und Händler fossiler Brennstoffe unterliegen umfangreichen Kennzeichnungs- und Informationspflichten nach verschiedenen Rechtsvorschriften. Sie müssen gemäß der Energiekennzeichnungsverordnung und nach europarechtlichen Vorgaben wie der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 (REMIT) umfassende Angaben zu den Eigenschaften, der Zusammensetzung und den möglichen Gefahren der Brennstoffe machen. Dies umfasst auch Sicherheitsdatenblätter, die gemäß der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) zur Verfügung zu stellen sind und Angaben zu Umweltauswirkungen und Sicherheitsvorkehrungen enthalten. Hinzu kommt die Verpflichtung, Endverbraucher über die durch fossile Brennstoffe verursachten Umweltauswirkungen und die geltenden Umgangsregeln zu informieren. Im Rahmen des Emissionshandels sind außerdem Abgabemengen und Emissionsdaten jährlich an die Registerstelle zu melden.

Welche Pflichten treffen Betreiber von Anlagen zur Verbrennung fossiler Brennstoffe?

Betreiber von Anlagen zur Verbrennung fossiler Brennstoffe müssen eine Vielzahl von Pflichten erfüllen, die sich vor allem aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und einschlägigen technischen Regelwerken ergeben. Sie benötigen für den Bau und Betrieb eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, in deren Rahmen Anforderungen an die Emissionen von Schadstoffen, den Einsatz von Filtertechnologien und die Einhaltung von Überwachungs- sowie Wartungsintervallen festgelegt werden. Zudem sind regelmäßige Umweltinspektionen und Berichte vorzulegen, die die Einhaltung der genehmigten Emissionswerte dokumentieren. Meldepflichten bestehen gegenüber den Umweltbehörden, insbesondere bei Störfällen oder Überschreitungen von Grenzwerten. Betreiber sind verpflichtet, Maßnahmen zur Energieeffizienz zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen (§ 5 BImSchG). Die Einhaltung berufsgenossenschaftlicher und arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben, etwa nach der Betriebssicherheitsverordnung, ist obligatorisch; dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Arbeitnehmern vor Gefahrstoffen.

Welche Rolle spielen internationale Abkommen im deutschen Recht zu fossilen Brennstoffen?

Internationale Abkommen bilden einen wesentlichen Rahmen für deutsche Rechtsvorgaben im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen. Besonders hervorzuheben sind das Pariser Klimaabkommen und die Vorgaben der Vereinten Nationen zum Klimaschutz, die Deutschland zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichten. Die Europäische Union übernimmt diese Zielvorgaben im Rahmen ihrer eigenen Rechtsetzung (z. B. Green Deal, Emissionshandelssystem EU ETS) und beeinflusst dadurch unmittelbar deutsches Recht. Diese Verpflichtungen schlagen sich in nationalen Gesetzen wie dem Klimaschutzgesetz, dem Brennstoffemissionshandelsgesetz und der Energiesteuergesetzgebung nieder. Internationale Handelsabkommen, die Rohstoffhandel und Investitionsschutz regeln, sind ebenfalls zu beachten und können Investitionen sowie den Export und Import fossiler Brennstoffe betreffen. Zudem werden im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit Richtlinien zu Transparenz, Sicherheitsstandards und Umweltverträglichkeit fortlaufend weiterentwickelt und verbindlich in das nationale Recht übernommen.

Welche Haftungs- und Sanktionsregelungen gibt es bei Verstößen gegen Vorschriften im Umgang mit fossilen Brennstoffen?

Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zum Umgang mit fossilen Brennstoffen können strafrechtliche, ordnungsrechtliche und zivilrechtliche Haftungstatbestände auslösen. Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel mit Bußgeldern geahndet (z. B. bei Verstößen gegen Kennzeichnungs-, Melde- oder Emissionsvorschriften). Strafrechtliche Sanktionen drohen insbesondere bei Umweltschädigungen, fahrlässiger oder vorsätzlicher Gefährdung der Allgemeinheit oder bei Straftaten nach dem Umweltstrafrecht (§§ 324 ff. StGB). Zivilrechtlich können Betroffene Schadensersatzansprüche gegen Betreiber oder Händler geltend machen, etwa bei Grundwasserschäden oder Luftverschmutzungen. Daneben besteht die Möglichkeit des behördlichen Einschreitens, einschließlich des Widerrufs von Betriebserlaubnissen und Genehmigungen. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch regelmäßige Überprüfungen und Audits durch zuständige Behörden sowie durch die Selbstüberwachung der Unternehmen gewährleistet.

Wie werden Subventionen beziehungsweise Förderungen für fossile Brennstoffe rechtlich geregelt?

Die Vergabe von Subventionen für fossile Brennstoffe unterliegt dem Beihilferecht der Europäischen Union, das die Voraussetzungen und Grenzen staatlicher Unterstützung präzise definiert (Art. 107 ff. AEUV). In Deutschland sind staatliche Hilfen für die Förderung und Nutzung fossiler Energien durch spezifische Gesetze wie das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) sowie durch Förderprogramme des Bundes und der Länder geregelt. Im Kontext des Strukturwandels werden Abfederungsmaßnahmen für vom Kohleausstieg betroffene Regionen gewährt. Die Transparenz- und Berichtspflichten gemäß EU-Beihilferecht sind einzuhalten, etwa die Anzeige und Genehmigung von Subventionsmaßnahmen bei der Europäischen Kommission. Eine zunehmende Verschärfung der Förderungsvoraussetzungen findet infolge der Klima- und Energieziele von EU und Bund statt, sodass die rechtliche Ausgestaltung von Subventionen im Bereich fossiler Brennstoffe kontinuierlich eingeschränkt und überwacht wird.