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Bremen

Begriff und verfassungsrechtliche Stellung Bremens

Bremen bezeichnet das kleinste Bundesland Deutschlands mit der amtlichen Bezeichnung „Freie Hansestadt Bremen“. Es besteht aus zwei Stadtgemeinden: der Stadt Bremen und der Stadt Bremerhaven. Bremen ist ein sogenannter Stadtstaat, verfügt über eigene staatliche Institutionen sowie eine landesrechtliche Ordnung und nimmt Aufgaben sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene wahr.

Föderale Einordnung und Eigenstaatlichkeit

Als Land innerhalb des deutschen Bundes verfügt Bremen über eine eigene staatliche Organisation, eine Landesverfassung, ein Landesparlament und eine Landesregierung. Im föderalen Gefüge nimmt Bremen an der Gesetzgebung des Bundes über den Bundesrat teil, vollzieht Bundesrecht in eigener Verwaltung und erlässt eigenständige Landesnormen in den Bereichen, in denen dem Land Regelungsbefugnisse zustehen.

Territoriale Gliederung

Das Land umfasst zwei räumlich getrennte Stadtgemeinden: die Stadt Bremen als Landeshauptstadt und die Stadt Bremerhaven. Beide sind kommunal selbstständig, werden aber landesrechtlich einheitlich organisiert und gesteuert. Die Doppelnatur als Land und Kommune prägt die Verwaltungs- und Rechtsstruktur in besonderer Weise.

Staatsorgane und Verwaltung

Legislative

Die Gesetzgebung auf Landesebene obliegt der Bremischen Bürgerschaft als Landesparlament. Sie beschließt Landesgesetze und kontrolliert die Landesregierung. Auf kommunaler Ebene bestehen eigenständige Vertretungen: Für die Stadt Bremen fungiert die Stadtbürgerschaft, für Bremerhaven die Stadtverordnetenversammlung. Die kommunalen Gremien sind für örtliche Angelegenheiten zuständig und erlassen unter anderem Ortsgesetze (kommunale Satzungen).

Exekutive

Die Landesregierung ist der Senat der Freien Hansestadt Bremen. Ihm steht der Präsident des Senats vor, der zugleich den Titel Bürgermeister trägt. Der Senat nimmt sowohl staatliche als auch, soweit vorgesehen, kommunale Exekutivaufgaben wahr. In Bremerhaven obliegt die kommunale Exekutive den dortigen städtischen Organen; auf Landesebene werden Verwaltungsaufgaben durch Ministerial- und nachgeordnete Fachbehörden ausgeführt.

Judikative

Die Rechtsprechung wird durch die Gerichte des Landes ausgeübt. Hierzu zählen Amts- und Landgerichte, ein Obergericht für Zivilsachen und Strafsachen, ferner Fachgerichtsbarkeiten wie Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte. Die Gerichte entscheiden unabhängig und sind an Gesetz und Recht gebunden.

Gesetzgebung und Zuständigkeiten

Eigenständige Landesregelungen

Bremen erlässt Landesgesetze und Rechtsverordnungen insbesondere in Bereichen wie Bildung und Schule, Polizei- und Ordnungsangelegenheiten, Kultur, Denkmalschutz, Hochschulen, Kommunalrecht, Bauordnungsrecht, Landesplanung sowie Teilen des Umwelt- und Naturschutzes. Die konkrete Ausgestaltung ist an die bundesstaatlichen Kompetenzregeln gebunden.

Ausführung von Bundesrecht und Bundesratsbeteiligung

Das Land vollzieht zahlreiche Bundesgesetze in eigener Verwaltung, etwa im Melde-, Gewerbe-, Ordnungs- und Teile des Umweltrechts. Über den Bundesrat wirkt Bremen an der Mitgestaltung bundesweiter Normen mit und bringt dabei die Perspektive eines Hafen- und Industriestandorts ein.

Hafen- und Wirtschaftsraum

Als Hafenland regelt Bremen landesseitig Fragen der Hafenorganisation, -sicherheit und -infrastruktur. Wasserstraßen und Zollrecht sind überwiegend Bundes- bzw. unionsrechtlich geprägt; in Hafenbereichen können besondere zoll- und sicherheitsrechtliche Rahmenbedingungen gelten. Das Land gestaltet ergänzend die wirtschaftsnahe Infrastruktur, Flächenentwicklung und logistikbezogene Rahmenbedingungen.

Kommunalrechtliche Besonderheiten des Stadtstaates

Die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven besitzen das Recht der Selbstverwaltung. In der Stadt Bremen wirkt die Stadtbürgerschaft an der kommunalen Normsetzung (Ortsgesetze) mit. Ortsbeiräte vertreten die Belange der Stadt- bzw. Ortsteile und werden in Beteiligungsverfahren einbezogen. Bremerhaven verfügt über eigene kommunale Gremien mit entsprechender Zuständigkeit für örtliche Angelegenheiten.

Wirtschafts- und Finanzverfassung

Haushalt und Finanzkontrolle

Bremen besitzt die Budgethoheit für seinen Landeshaushalt und unterliegt bundesweit geltenden Vorgaben zur Haushaltsdisziplin. Die Haushalts- und Rechnungsprüfung erfolgt über unabhängige Kontrollinstanzen. Als strukturschwaches Land nimmt Bremen am bundesstaatlichen Finanzausgleich teil und kann an Konsolidierungs- und Stabilitätsmechanismen mitwirken.

Steuerverwaltung und Abgaben

Das Land erhebt und verwaltet Steuern im Rahmen der bundesrechtlichen Zuständigkeitsordnung. Kommunale Abgaben wie Grund- und Gewerbesteuer stehen den Stadtgemeinden zu. Gebühren und Beiträge für öffentliche Leistungen werden durch Landesrecht und kommunale Satzungen ausgestaltet.

Förder- und Wirtschaftsordnung

Wirtschaftsförderung, Ansiedlungspolitik, Wissenschaft und Innovation werden im Rahmen landesrechtlicher Programme ausgestaltet und mit bundes- sowie unionsrechtlichen Beihilfevorgaben in Einklang gebracht. Besondere Bedeutung haben Häfen, Logistik, maritime Wirtschaft, Luft- und Raumfahrt sowie Hochschul- und Forschungsstandorte.

Kommunale Ebene

Selbstverwaltung und Ortsrecht

Die Stadtgemeinden regeln örtliche Angelegenheiten in eigener Verantwortung. Sie erlassen Ortsgesetze, erheben kommunale Abgaben und stellen die kommunale Daseinsvorsorge sicher. Die demokratische Legitimation erfolgt durch gewählte Vertretungen und Bürgermeisterämter auf kommunaler Ebene; die genaue Organisationsform ist landesrechtlich definiert.

Beteiligung und Transparenz

Instrumente der Bürgerbeteiligung und Informationszugänge sind landes- und kommunalrechtlich verankert. Sie dienen der Transparenz des Verwaltungshandelns, der Teilhabe an Planungsverfahren und der Nachvollziehbarkeit kommunaler Entscheidungen.

Bürger- und Aufenthaltsangelegenheiten

Melde- und Ordnungsangelegenheiten

Das Meldewesen wird vor Ort durch kommunale Stellen umgesetzt. Ordnungspolizeiliche Aufgaben liegen bei den Stadtgemeinden, die entsprechende Behörden vorhalten. Landesrecht prägt dabei Verfahren, Zuständigkeiten und Schutzgüter.

Wahlen und politische Mitwirkung

Wahlen zum Landesparlament und zu den kommunalen Vertretungen werden nach landesrechtlichen Regelungen durchgeführt. Dazu zählen Bestimmungen zu Wahlorganisation, Stimmabgabe und Wahlprüfung. Politische Mitwirkungsformen wie Volksbegehren und Volksentscheid sind landesrechtlich ausgestaltet.

Sicherheit und Ordnung

Polizeiliche Zuständigkeiten

Die Polizei Bremen ist landesweit zuständig, in Bremerhaven erfüllt die Ortspolizeibehörde die polizeilichen Aufgaben im Stadtgebiet. Landesrecht definiert Befugnisse, Eingriffsgrenzen, Gefahrenabwehr, Prävention und Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden.

Versammlungen und öffentliche Sicherheit

Versammlungen unter freiem Himmel und öffentliche Veranstaltungen unterliegen landesrechtlichen Rahmenbedingungen. Die Behörden wahren die Balance zwischen Grundrechten, öffentlicher Sicherheit und geordnetem Ablauf des Gemeinwesens.

Bildung, Kultur und Medien

Schule und Hochschule

Schulorganisation, Lehrpläne und Schulaufsicht sind landesrechtlich geregelt. Hochschulen verfügen über eine gesetzlich verankerte Autonomie im Rahmen der staatlichen Rechtsaufsicht. Das Land stellt die Finanzierung und Qualitätssicherung sicher.

Kultur und Denkmalschutz

Kulturelle Einrichtungen, Denkmalschutz, Archiv- und Museumswesen werden landesrechtlich gefördert und geregelt. Normen zum Schutz von Kulturdenkmalen und zur Pflege des kulturellen Erbes sind Teil der Landeskompetenzen.

Umwelt, Raumordnung und Bau

Landesplanung und Bauordnungsrecht

Raumordnung, Regional- und Flächennutzungsplanung werden landesweit koordiniert. Bauaufsicht, technische Bauanforderungen und Genehmigungsverfahren werden durch Bauordnungsrecht festgelegt. Städtebauliche Entwicklung erfolgt unter Beachtung von Umwelt- und Gemeinwohlbelangen.

Küstenschutz, Wasser und Naturschutz

Als Hafenland mit Küstenbezug trifft Bremen Vorsorge für Hochwasser-, Deich- und Sturmflutschutz. Gewässer- und Naturschutz sind landesrechtlich ausgestaltet, eingebettet in bundes- und unionsrechtliche Vorgaben. Schutzgebiete und ökologische Standards werden planerisch und behördlich umgesetzt.

Arbeit, Soziales und Gesundheit

Ausführung sozialer Leistungen

Das Land und seine Kommunen setzen soziale Leistungen nach bundesrechtlichen Grundlagen um. Landesrecht ergänzt durch Regelungen zur Integration, Inklusion, Kinderbetreuung, Gleichstellung und zur kommunalen Gesundheitsvorsorge.

Internationale und interregionale Zusammenarbeit

Kooperation und europäische Bezüge

Bremen arbeitet mit Nachbarländern und -regionen zusammen, insbesondere in der Metropolregion Nordwest. Das Land beteiligt sich an Programmen mit europäischem Bezug, insbesondere bei Hafen-, Verkehrs- und Innovationsprojekten. Städtepartnerschaften und internationale Netzwerke sind Teil der Außenkontakte im Rahmen der verfassungsmäßigen Kompetenzen eines Landes.

Historische Entwicklung mit rechtlicher Relevanz

Die Bezeichnung „Freie Hansestadt“ verweist auf die Tradition als Handels- und Hafenstadt mit eigenständiger Stadtrechtsgeschichte. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Bremen als Land neu konstituiert und ist seitdem vollwertiges Mitglied des bundesstaatlichen Gefüges. Die zweigeteilte Landesstruktur mit Bremerhaven prägt die heutige Verwaltungsorganisation und Kompetenzverteilung.

Abgrenzungen und Begriffsbestimmungen

Land Bremen versus Stadt Bremen

„Bremen“ kann das Bundesland oder die Stadtgemeinde Bremen meinen. Im engeren Sinne bezeichnet „Freie Hansestadt Bremen“ das Land, „Stadtgemeinde Bremen“ die Kommune. Bremerhaven ist eigenständige Stadtgemeinde innerhalb des Landes.

Amtliche Bezeichnungen

Land: Freie Hansestadt Bremen. Stadtgemeinden: Stadt Bremen, Stadt Bremerhaven. Landesparlament: Bremische Bürgerschaft. Landesregierung: Senat der Freien Hansestadt Bremen.

Häufig gestellte Fragen zu Bremen (FAQ)

Ist Bremen ein eigenes Bundesland und was bedeutet das rechtlich?

Ja. Bremen ist ein Land mit eigener Verfassung, eigenem Parlament und eigener Regierung. Es erlässt Landesgesetze in den ihm zugewiesenen Bereichen, vollzieht Bundesrecht in eigener Verwaltung und wirkt über den Bundesrat an der Bundesgesetzgebung mit.

Wie sind Bremen und Bremerhaven rechtlich miteinander verbunden?

Beide sind Stadtgemeinden innerhalb desselben Landes. Sie haben kommunale Selbstverwaltung, sind aber landesrechtlich gemeinsam organisiert. Landesgesetze gelten in beiden Stadtgemeinden, während kommunale Satzungen nur im jeweiligen Stadtgebiet wirken.

Wer ist für die Häfen zuständig?

Die landesrechtliche Zuständigkeit umfasst Organisation, Infrastruktur und Sicherheit der landeseigenen Hafenanlagen. Wasserstraßen und Zollangelegenheiten folgen bundes- und unionsrechtlichen Regeln. Die Zuständigkeiten greifen ineinander und werden kooperativ wahrgenommen.

Welche Gerichte gibt es im Land Bremen?

Es bestehen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Amts- und Landgericht sowie ein Obergericht) und Fachgerichte (Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgericht). Sie sind zuständig für die jeweiligen Rechtswege und entscheiden unabhängig.

Wie werden Landesgesetze in Bremen beschlossen?

Landesgesetze werden von der Bremischen Bürgerschaft in einem parlamentarischen Verfahren beraten und beschlossen. Sie treten nach ordnungsgemäßer Ausfertigung und Verkündung in Kraft, in der Regel zu einem festgelegten Zeitpunkt.

Welche Besonderheiten hat die kommunale Ordnung in Bremen?

Als Stadtstaat vereint Bremen staatliche und kommunale Strukturen. Die Stadt Bremen verfügt über eine Stadtbürgerschaft, Bremerhaven über eine Stadtverordnetenversammlung. Kommunale Normen heißen Ortsgesetze und gelten im jeweiligen Stadtgebiet.

Welche Rolle spielt Bremen im Bundesrat?

Bremen entsendet Stimmen in den Bundesrat und beteiligt sich an der Mitwirkung der Länder bei der Bundesgesetzgebung und Verwaltung. Es bringt dabei insbesondere die Perspektiven eines Hafen- und Industrielandes ein.

Gelten in Bremen eigene Regeln für Polizei und öffentliche Ordnung?

Ja. Polizei- und Ordnungsangelegenheiten sind landesrechtlich geregelt. Die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven handeln auf Basis landesrechtlicher Befugnisse, abgestimmt mit bundesweit geltenden Vorgaben.