Legal Lexikon

Bitcoins


Begriff und technische Grundlagen von Bitcoins

Bitcoin ist eine 2008 vorgeschlagene und seit 2009 verfügbare digitale Währung, die auf einem dezentralen, kryptografiebasierten Peer-to-Peer-System basiert. Zentraler Bestandteil ist die Blockchain-Technologie, welche die lückenlose, verifizierbare Aufzeichnung aller Transaktionen ermöglicht. Bitcoins werden durch „Mining“ generiert, eine dezentrale Rechenleistung, die gleichzeitig der Verifizierung neuen Transaktionen dient. In der Praxis fungiert Bitcoin als Zahlungsmittel, aber auch als Wertspeicher und Anlageobjekt.

Rechtliche Einordnung und Status von Bitcoins

Bitcoin im Finanz- und Aufsichtsrecht

Bitcoins als Finanzinstrumente

Nach der Auslegung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden Bitcoins als „Rechnungseinheiten“ und damit als Finanzinstrument im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) qualifiziert. Sie sind keine gesetzliche Währung, werden aber als „privates Geld“ („Kryptowährung“, „Kryptotoken“) betrachtet, das zum Zahlungsverkehr dienen kann. Daraus resultieren regulatorische Anforderungen an Marktteilnehmende, wie beispielsweise Betreiber bestimmter Handelsplattformen, Wallet-Anbieter oder sonstiger Dienstleistungen im Bezug auf Bitcoins.

Abgrenzung zu E-Geld und gesetzlichen Zahlungsmitteln

Bitcoins erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen an E-Geld nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), da sie weder auf einen bestimmten Betrag lauten, noch durch einen Emittenten herausgegeben oder jederzeit zum Nennwert eingelöst werden können. Ebenso wenig handelt es sich um ein gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland oder der Europäischen Union. Die Annahme von Bitcoins als Zahlungsmittel erfolgt freiwillig.

Zivilrechtliche Einordnung von Bitcoins

Vermögenswerte Eigenschaften

Im deutschen Zivilrecht stellen Bitcoins keine körperlichen Gegenstände im Sinne von § 90 BGB dar. Sie können jedoch als „sonstige Rechte“ nach § 823 Abs. 1 BGB beurteilt werden, sodass auch Schadensersatzansprüche bei Verlust oder Diebstahl denkbar sind. In der Praxis werden Bitcoins als vermögenswerte Rechte betrachtet und im Geschäftsverkehr als Sache gehandhabt, insbesondere im Hinblick auf Sicherungsübereignungen, Pfandrechte oder Insolvenzverfahren.

Eigentum und Besitz an Bitcoins

Das Eigentum an Bitcoins im klassischen Sinne existiert nicht, da es sich nicht um Sachen im Sinne des BGB handelt. Rechtliche Herrschaft über Bitcoins wird durch die Verfügungsgewalt über die zugehörigen privaten kryptographischen Schlüssel („Private Keys“) ermöglicht. Wer diese kontrolliert, kann über die Bitcoin-Einheiten verfügen. Besitzschutz im Sinne des BGB ist auf Bitcoins nicht direkt anwendbar, insofern sind Eigentumsübertragungen regelmäßig durch die Übertragung von Private Keys beziehungsweise durch die Autorisierung der Transaktion im Netzwerk geprägt.

Übertragung und Zugang

Die Übertragung von Bitcoins erfolgt durch eine Transaktion, die vom bisherigen Inhaber mit dem Private Key autorisiert und in die Blockchain aufgenommen wird. Ein Zugang im zivilrechtlichen Sinne (§ 130 BGB) ist mit der Bestätigung („Bestätigung in der Blockchain“) erfüllt.

Steuerrechtliche Behandlung

Einkommensteuer

Gewinne aus der Veräußerung von Bitcoins stellen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) dar, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt (Spekulationsfrist). Überschreiten die Gewinne den Freibetrag von 600 Euro jährlich, unterliegen sie der Einkommensteuer. Eine dezidierte Buchführungspflicht kann entstehen, wenn mit Bitcoins gewerbliche Tätigkeiten durchgeführt werden.

Umsatzsteuer

Nach aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind Umsätze aus dem Umtausch von Kryptowährungen in gesetzliche Zahlungsmittel umsatzsteuerfrei, da Kryptowährungen als Zahlungsmittel dienen können. Nicht umsatzsteuerfrei sind hingegen sonstige Leistungen, die mit Kryptowährungen vergütet werden, oder Mining-Aktivitäten ohne direkte Gegenleistung.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Bitcoins unterliegen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, da sie als sonstiger Vermögensbestandteil in den Nachlass fallen und mit ihrem Marktwert zum Zeitpunkt des Übergangs zu bewerten sind.

Geldwäscherechtliche Vorschriften

Sorgfaltspflichten und Registrierung

Das Geldwäschegesetz (GwG) statuiert umfangreiche Sorgfaltspflichten für Verpflichtete, insbesondere im Hinblick auf die Identifizierung von Vertragspartnern, Transparenz der Geschäftsbeziehungen und Aufzeichnungspflichten. Betreiber von Plattformen und Wallet-Anbietern, die mit Bitcoins handeln oder diese verwalten, fallen ausdrücklich unter den Anwendungsbereich des GwG und müssen sich registrieren sowie aufsichtsrechtliche Vorgaben erfüllen.

Verdachtsmeldungen und Mitwirkungspflicht

Transaktionen mit Bitcoins können meldepflichtig sein, wenn Anhaltspunkte für Geldwäsche vorliegen. Die Überwachung und Analyse solcher Geschäfte erfolgt durch die Financial Intelligence Unit (FIU). Insbesondere bei ungewöhnlichen Geschäftsmodellen, hohen Summen oder komplexen Transaktionsketten ist eine erhöhte Prüf- und Meldepflicht vorgesehen.

Strafrechtliche Aspekte

Bitcoins werden mitunter für rechtswidrige Handlungen verwendet, wie Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Betrugsdelikte. Ermittlungsbehörden können im Rahmen von Strafverfahren Bitcoins beschlagnahmen, sofern die Zugriffsrechte auf die Private Keys erlangt werden. Die unbefugte Übertragung („Diebstahl“ von Bitcoins) erfüllt unter Umständen den Tatbestand der Datenveränderung oder der missbräuchlichen Datenverwendung (§ 303a, § 303b StGB).

Insolvenzrecht

Im Insolvenzverfahren gelten Bitcoins als sonstige, nicht-gegenständliche Vermögenswerte, die in die Insolvenzmasse fallen. Die Verfügungsgewalt über die zugehörigen Private Keys ist hierbei entscheidend. Insolvenzverwalter können, sofern sie Zugang zu Wallets erhalten, die Bitcoins im Rahmen der Verwertung einziehen.

Internationale Rechtsentwicklung

Kryptowährungen wie Bitcoin werden weltweit rechtlich unterschiedlich behandelt. In einigen Jurisdiktionen ist der Handel sowie die Verwendung reguliert oder verboten, in anderen existieren eigene Lizenzen für Kryptodienstleister. Die EU plant mit der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) eine umfassende Regulierung für den Binnenmarkt. Die USA ordnen Bitcoins überwiegend als Vermögenswerte (property) ein, was insbesondere für steuerliche Zwecke relevant ist.

Fazit und Zusammenfassung

Bitcoins bilden eine bedeutende digitale Vermögensklasse, deren rechtliche Einordnung komplex und in stetem Wandel begriffen ist. Sie sind weder gesetzliches Zahlungsmittel noch körperliche Sache. Im Finanz-, Steuer- und Geldwäscherecht bestehen spezifische Regelungen, und im internationalen Vergleich differieren die regulatorischen Anforderungen. Marktteilnehmende sollten daher alle einschlägigen regulatorischen Vorgaben beachten und die laufende Rechtsentwicklung beobachten.

Häufig gestellte Fragen

Wie werden Gewinne aus dem Handel mit Bitcoins in Deutschland steuerlich behandelt?

Gewinne aus dem Handel mit Bitcoins gelten nach deutschem Recht als private Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG. Das bedeutet, dass solche Gewinne grundsätzlich steuerpflichtig sind, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Handelt es sich um Einkünfte über 600 Euro im Kalenderjahr, sind diese in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Nach Ablauf der Haltefrist von einem Jahr sind Gewinne steuerfrei. Beim gewerblichen Handel oder Mining kann eine andere steuerliche Behandlung greifen, etwa im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit entsprechenden Pflichten bezüglich der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer. Verluste können im Rahmen des § 23 EStG nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

Unterliegt der Kauf und Verkauf von Bitcoins der Regulierung durch die BaFin?

Der Kauf und Verkauf von Bitcoins als reines Tauschgeschäft zwischen Privatpersonen ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubnispflichtig und unterliegt daher nicht direkt der Regulierung durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Sobald jedoch Dienstleistungen erbracht werden, die einer Bank- oder Finanzdienstleistung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) entsprechen, etwa das Betreiben von Handelsplattformen oder die Verwahrung fremder Bitcoins (Custodian-Wallets), kann eine Erlaubnispflicht bestehen. In diesem Fall sind strenge Anforderungen beispielsweise hinsichtlich Eigenkapital, Geschäftsorganisation und Geldwäscheprävention einzuhalten.

Wie wird der Besitz von Bitcoins im Insolvenzfall rechtlich behandelt?

Bitcoins werden in Deutschland als immaterielle Vermögenswerte klassifiziert, die nach allgemeiner Ansicht Teil der Insolvenzmasse werden, wenn eine Person insolvent wird. Der Insolvenzverwalter kann auf die private Wallet oder andere Speicherorte der Bitcoins zugreifen und diese zugunsten der Gläubiger verwerten. Ist der Besitzer der Wallet unbekannt oder die Zugangsdaten sind verloren, kann eine Realisierung erschwert oder unmöglich werden. Rechtliche Auseinandersetzungen entstehen oft bezüglich der Frage, ob und wie Bitcoins eindeutig einem Vermögensinhaber zugeordnet werden können, insbesondere bei der Verwaltung durch Dritte oder bei gemeinschaftlich genutzten Wallets.

Welche Pflichten bestehen im Zusammenhang mit Geldwäscheprävention beim Umgang mit Bitcoins?

Wer gewerbsmäßig im Bereich Bitcoin tätig ist, etwa als Betreiber einer Handelsplattform oder als Dienstleister für Speicherung und Übertragung von Kryptowerten, unterliegt nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erheblichen Pflichten. Diese umfassen unter anderem die Identifizierung der Kunden (Know Your Customer, KYC), die Überwachung und Meldung verdächtiger Transaktionen sowie die Aufbewahrung von Dokumentationsunterlagen über einen festgelegten Zeitraum. Verstöße gegen das GwG werden als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verfolgt und können zu empfindlichen Bußgeldern oder weiteren Sanktionen führen.

Ist es in Deutschland erlaubt, mit Bitcoins Waren und Dienstleistungen zu bezahlen?

Der Einsatz von Bitcoins zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei Bitcoin um ein „Rechnungseinheit“ gemäß § 1 Abs. 11 Satz 1 KWG und ist kein gesetzliches Zahlungsmittel. Händler dürfen Zahlungen in Bitcoins freiwillig akzeptieren, müssen jedoch dabei die allgemeinen steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten beachten, etwa die ordnungsgemäße Verbuchung in der Buchführung und die Ausweisung in Euro auf Rechnungen, sofern sie der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Die Annahme von Bitcoins kann aus Sicht des Verbraucherschutzes und der Vertragsfreiheit beschränkt werden, zum Beispiel durch allgemeine Geschäftsbedingungen.

Welche rechtlichen Risiken bestehen beim Mining von Bitcoins in Deutschland?

Das Mining von Bitcoins kann je nach Umfang entweder als private Tätigkeit oder als gewerbliches Handeln eingestuft werden. Beim gewerbsmäßigen Mining entstehen zahlreiche rechtliche Pflichten, unter anderem die Anmeldung eines Gewerbes, die Verpflichtung zur Abführung von Einkommens- und gegebenenfalls Gewerbeertragsteuer sowie die Einhaltung energie- und umweltrechtlicher Vorgaben, insbesondere wenn eine erhebliche Menge an Energie verbraucht wird. Zudem kann das gewerbliche Mining, sofern Dienstleistungen Dritten gegenüber erbracht werden (z.B. Mining Pools), auch geldwäscherechtliche Pflichten auslösen. Unkenntnis entsprechender Regulierungen kann zu Rückforderungen, Bußgeldern oder strafrechtlicher Verfolgung führen.

Sind Erbschaften oder Schenkungen von Bitcoins melde- und steuerpflichtig?

Bitcoins, die im Wege der Erbschaft oder Schenkung übertragen werden, unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Maßgeblich ist der Wert der Bitcoins zum Zeitpunkt des Erwerbs, der nach dem aktuellen Marktpreis zu ermitteln ist. Es gelten die gesetzlichen Freibeträge und Steuersätze entsprechend den Verwandtschaftsverhältnissen zwischen Schenkendem und Beschenktem beziehungsweise Erblasser und Erben. Eine ordnungsgemäße Meldung gegenüber dem Finanzamt ist erforderlich. Das Verschweigen kann als Steuerhinterziehung verfolgt werden. Ein wesentliches Problem stellen in der Praxis der Nachweis und die Ermittlung des Zugriffs auf die digitalen Wallets dar.