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Binnenfischerei

Begriff und Abgrenzung

Die Binnenfischerei umfasst die Nutzung, Bewirtschaftung und Entnahme von Fischen, Krebsen und Muscheln aus Binnengewässern wie Flüssen, Seen, Kanälen, Teichen und Bächen. Sie schließt sowohl die gewerbsmäßige Nutzung (Berufsfischerei, Teich- und Seenwirtschaft, Aquakultur im Binnenland) als auch die Freizeitnutzung (Angelfischerei) ein. Nicht erfasst ist die Fischerei in Meeres- und Küstengewässern.

Rechtlich bewegt sich die Binnenfischerei im Spannungsfeld zwischen Nutzungsrechten an Gewässern und Lebewesen einerseits sowie Belangen des Natur-, Tier- und Gewässerschutzes andererseits. Sie unterliegt einem mehrschichtigen Regelwerk aus staatlichen und regionalen Normen sowie – in Mitgliedstaaten der Europäischen Union – auch europäischem Recht.

Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten

Mehrschichtige Rechtsordnung

Die Binnenfischerei wird in deutschsprachigen Ländern maßgeblich auf regionaler Ebene geregelt. In Deutschland liegt die Zuständigkeit überwiegend bei den Ländern, in Österreich bei den Bundesländern und in der Schweiz bei den Kantonen. Daneben gelten übergeordnete Vorschriften, etwa zum Arten-, Tier- und Gewässerschutz. In EU-Mitgliedstaaten wirken zudem europäische Vorgaben, insbesondere im Natur- und Lebensmittelrecht, auf die Binnenfischerei ein.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Ebenen

Die Binnenfischerei unterliegt sowohl öffentlich-rechtlichen als auch privatrechtlichen Regeln. Öffentlich-rechtlich werden unter anderem Schonzeiten, Schonmaße, Fanggeräte, Bewirtschaftungsanforderungen, Schutzgebiete, Gewässerschutz und Tierschutz festgelegt und überwacht. Privatrechtlich geht es insbesondere um das Fischereirecht an einem Gewässer, Pacht- und Nutzungsverträge, Haftung sowie Rechtsbeziehungen zwischen Fischereiberechtigten, Bewirtschaftern und Nutzerinnen und Nutzern.

Fischereirechte und Gewässer

Eigentum und Nutzungsrechte

Das Fischereirecht bestimmt, wer Fische aus einem Gewässer entnehmen darf. Es kann an das Eigentum am Gewässer gekoppelt sein, separat bestehen oder durch Vertrag auf Dritte übertragen werden. Häufig bewirtschaften Fischereivereinigungen, Genossenschaften, Berufsfischerinnen und -fischer oder Teichwirte die ihnen zustehenden oder gepachteten Rechte. Das Recht umfasst regelmäßig auch Pflichten zur Hege und zur nachhaltigen Nutzung des Fischbestands.

Zugang und Betretungsrechte

Die Ausübung der Binnenfischerei setzt den erlaubten Zugang zum Gewässer voraus. Uferflächen können privatrechtlich geschützt sein. Je nach Rechtslage bestehen Betretungsrechte für bestimmte Zwecke, öffentliche Wege oder Uferstreifen. Nutzung vom Boot, Waten, Eisfischerei oder das Befahren mit motorisierten Wasserfahrzeugen kann gesonderten Regeln unterliegen und Einschränkungen erfahren.

Ausübung der Binnenfischerei

Erlaubniserfordernisse

Typischerweise sind zwei Elemente erforderlich: ein persönlicher Befähigungs- oder Erlaubnisnachweis (etwa ein fischereilicher Ausweis) und eine Gewässererlaubnis der oder des Fischereiberechtigten für das konkrete Gewässer. Für die gewerbliche Fischerei und Aquakultur können zusätzliche Genehmigungen und Anzeigen notwendig sein. Alters- und Eignungsanforderungen, Gast- und Tageserlaubnisse sowie Sonderregelungen für Jugendliche sind regional unterschiedlich ausgestaltet.

Bewirtschaftung und Hege

Die Bewirtschaftung verfolgt die nachhaltige Erhaltung und Entwicklung des Fischbestands. Typische Elemente sind Hegepläne, Besatzmaßnahmen, Lebensraumaufwertungen, Kontrolle nicht heimischer Arten, Vermeidung genetischer Beeinträchtigungen, sowie die Anpassung der Entnahme an die natürliche Reproduktion. In Schutz- und Schongebieten gelten oft besondere Bewirtschaftungsauflagen.

Fangregelungen

  • Schonzeiten: Zeiträume, in denen bestimmte Arten nicht gefangen werden dürfen.
  • Schonmaße: Mindestgrößen, unter denen Fische zurückzusetzen sind.
  • Fangbegrenzungen: Beschränkungen der täglichen oder periodischen Entnahmemengen.
  • Geräte- und Köderregeln: Zulässige Fanggeräte, Hakenformen, Netze und Köder; Verbote bestimmter Praktiken.
  • Arten- und Gebietsschutz: Vollständig geschützte Arten und spezielle Regelungen in Schutzgebieten.

Die Ausgestaltung dieser Regeln variiert regional. Bei konfliktträchtigen Praktiken, etwa selektives Zurücksetzen, ergeben sich Vorgaben aus dem Tierschutz und den jeweiligen Fangbestimmungen.

Kontrollen und Dokumentation

Die Einhaltung der Vorschriften wird von zuständigen Aufsichtsstellen überwacht. Üblich sind Ausweis- und Erlaubniskontrollen, Überprüfung von Fanggeräten und Mitführpflichten. Dokumentationspflichten (zum Beispiel Fangbücher, Meldepflichten oder Jahresberichte) dienen der Bestandsbewertung, Rückverfolgbarkeit und Aufsicht.

Umwelt-, Natur- und Tierschutz

Gewässerschutz

Die Qualität der Binnengewässer ist für Fischbestände zentral. Rechtliche Vorgaben adressieren Einleitungen, Nährstoffeinträge, Ausbau, Durchgängigkeit und Restwasser. Maßnahmen wie Durchgängigkeit an Querbauwerken, Ufer- und Auenentwicklung sowie Mindestwasserregelungen wirken auf die Fischerei ein.

Artenschutz

Gefährdete Arten und ihre Lebensräume werden besonders geschützt. Verbote betreffen das Fangen, Stören, Besitzen oder Vermarkten geschützter Arten. Managementpläne, Monitoring und Besatzbeschränkungen können zum Artenschutz angeordnet werden. Nicht heimische und invasive Arten unterliegen besonderen Beschränkungen, einschließlich Transport- und Haltungsregeln.

Tierschutz

Für das Fangen, Behandeln, Betäuben und Töten von Fischen und Krebsen gelten Tierschutzanforderungen. Sie betreffen unter anderem die Minimierung von Leiden, die sachkundige Handhabung, das geeignete Gerät und zulässige Betäubungs- und Tötungsmethoden. Transport, Zwischenhälterung und Hälterung in Aquakulturbetrieben sind gesondert geregelt.

Gewerbliche Binnenfischerei und Vermarktung

Berufsausübung

Die gewerbliche Binnenfischerei kann gewerbe-, arbeits- und sicherheitsrechtliche Anforderungen auslösen. Dazu gehören unter anderem Anzeigen und Registrierungen, arbeits- und sozialrechtliche Pflichten, Schutzvorschriften bei der Arbeit auf und am Wasser sowie gegebenenfalls Anforderungen an Fahrzeuge und Betriebseinrichtungen.

Lebensmittel- und Marktregeln

Für das Inverkehrbringen von Fischen und Krebsen gelten Hygiene-, Rückverfolgbarkeits- und Kennzeichnungsvorschriften. Erforderlich sein können betriebliche Eigenkontrollen, Temperatur- und Kühlkettenmanagement, Zulassungen für Verarbeitungsstätten sowie tiergesundheitsrechtliche Anforderungen und Meldungen. Import- und Handelsregelungen sowie Artenschutzrecht beeinflussen die Vermarktung bestimmter Arten.

Aquakultur im Binnenland

Aquakulturanlagen wie Teichwirtschaften, Durchfluss- und Kreislaufanlagen benötigen je nach Standort und Größe Genehmigungen, etwa zu Wasserentnahme und -rückführung, Abwasser, Emissionen, Baulichkeiten, Naturschutz, Tierhaltung und Biosicherheit. Anforderungen betreffen auch die Verhinderung des Entkommens gehaltenen Besatzes, die Vermeidung von Krankheitseinträgen sowie die Behandlung und Entsorgung von Prozesswasser und Nebenprodukten.

Haftung, Konflikte und Rechtsschutz

Haftungstatbestände

Haftungsfragen entstehen bei Schäden an Fischbeständen und Gewässern (zum Beispiel durch Gewässerverunreinigung, unzulässigen Fang, verbotene Eingriffe), bei Beeinträchtigungen Dritter (Sach- oder Personenschäden) und bei Vertragsverletzungen (etwa aus Pacht- oder Bewirtschaftungsverträgen). Je nach Fallkonstellation kommen öffentlich-rechtliche Maßnahmen, Ordnungswidrigkeiten, Straftatbestände und zivilrechtliche Ansprüche in Betracht.

Konfliktfelder

Typische Nutzungskonflikte betreffen Angeln, Berufsfischerei, Wassersport, Schifffahrt, Badebetrieb, Wasserbau und Energiegewinnung. Rechtliche Instrumente zur Konfliktbewältigung sind unter anderem Bewirtschaftungs- und Managementpläne, Nutzungsordnungen, Gebietsabgrenzungen und Auflagen. In Schutzgebieten und an stark genutzten Gewässern sind besondere Koordinationsmechanismen verbreitet.

Sanktionen

Verstöße gegen Fischerei-, Natur-, Tier- oder Gewässerschutzrecht können mit Verwarnungen, Bußgeldern, Strafverfahren, Einziehung von Fanggeräten, Entzug von Erlaubnissen oder Bewirtschaftungsauflagen geahndet werden. Zusätzlich können Schadensersatzansprüche, Gewinnabschöpfung oder Sanierungsverfügungen im Raum stehen.

Internationale und überregionale Aspekte

Grenz- und Verbandsgewässer

An Grenzgewässern gelten vielfach zwischenstaatliche Vereinbarungen, gemeinsame Bewirtschaftungsregeln und gegenseitige Anerkennungen. Verbände und Genossenschaften koordinieren Bewirtschaftung, Hege und Kontrolle auf größeren Gewässersystemen.

Daten, Monitoring und Forschung

Datenerhebung und Monitoring dienen der Bewertung des ökologischen Zustands und der Bestände. Rechtliche Vorgaben können Fangstatistiken, Fischaufstiegszählungen, Besatzdokumentation, Gesundheitsüberwachung und Berichte vorsehen. Forschungsvorhaben unterliegen gegebenenfalls fischerei-, natur- und tierschutzrechtlichen Anforderungen.

Abgrenzung zu verwandten Bereichen

Küsten- und Meeresfischerei

Im Unterschied zur Binnenfischerei betrifft die Küsten- und Meeresfischerei salzhaltige Gewässer und unterliegt eigenen Regelungs- und Bewirtschaftungssystemen, etwa seerechtlichen und fischereipolitischen Vorgaben auf internationaler Ebene.

Teichwirtschaft und Wildfischerei

Teich- und Aquakulturwirtschaft beruhen auf kontrollierter Aufzucht und Haltung, während Wildfischerei auf natürlichen Beständen in freien Gewässern basiert. Beide unterliegen unterschiedlichen genehmigungs- und tierschutzrechtlichen Anforderungen.

Angeln als Freizeitnutzung

Angeln ist die nicht gewerbliche Ausübung der Fischerei und an die fischereirechtlichen Erlaubnisse, Fang- und Gerätevorschriften sowie tierschutzrechtliche Anforderungen gebunden. Abweichungen bestehen gegenüber der Berufsfischerei insbesondere bei Geräten, Fangmengen und Dokumentationen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was fällt rechtlich unter den Begriff Binnenfischerei?

Erfasst ist die Nutzung lebender aquatischer Ressourcen in Binnengewässern, einschließlich Entnahme, Bewirtschaftung und Aufzucht. Dazu zählen gewerbliche Fischerei, Angeln und Aquakultur im Binnenland. Marine und küstennahe Fischerei sind nicht Teil der Binnenfischerei.

Welche Erlaubnisse sind für die Ausübung der Binnenfischerei erforderlich?

Üblich sind ein persönlicher Befähigungs- oder Ausweisnachweis sowie eine Gewässererlaubnis der oder des Fischereiberechtigten. Für gewerbliche Tätigkeiten und Aquakultur können weitere Genehmigungen, Registrierungen und Meldungen hinzukommen. Die konkreten Anforderungen variieren regional.

Wer besitzt das Fischereirecht an einem Gewässer?

Das Fischereirecht kann an das Gewässereigentum anknüpfen, eigenständig bestehen oder durch Pacht und Vertrag übertragen sein. Berechtigte sind häufig Privatpersonen, Körperschaften, Genossenschaften, Vereine oder Berufsfischerinnen und -fischer.

Welche Regeln gelten zu Schonzeiten und Mindestmaßen?

Schonzeiten schützen Arten während sensibler Phasen, Schonmaße sichern Mindestgrößen für die Reproduktion. Ergänzend bestehen Fangbegrenzungen, Gerätevorschriften und Artenschutzvorgaben. Die konkrete Ausgestaltung ist je nach Region und Gewässer unterschiedlich.

Ist das gezielte Zurücksetzen (Catch and Release) zulässig?

Die Zulässigkeit hängt von den regionalen Fang- und Tierschutzvorgaben ab. Maßgeblich sind der Zweck der Fischerei, das Wohl des Tieres, die Schonbestimmungen und etwaige Vorgaben zur Verwertung des Fangs.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen fischereiliche Vorschriften?

Möglich sind Verwarnungen, Bußgelder, Strafverfahren, Einziehung von Fanggeräten, Entzug von Erlaubnissen sowie zivilrechtliche Ansprüche und behördliche Auflagen. Art und Höhe der Maßnahmen richten sich nach Schwere und Art des Verstoßes.

Welche Anforderungen gelten für die Vermarktung von Binnenfisch?

Maßgeblich sind Hygiene-, Rückverfolgbarkeits- und Kennzeichnungspflichten sowie tiergesundheitsrechtliche Vorgaben. Verarbeitungs- und Verkaufsstellen können Zulassungen und Kontrollen unterliegen. Besondere Regeln gelten für geschützte oder nicht heimische Arten.

Wie wird die Binnenfischerei in Schutzgebieten geregelt?

In Schutzgebieten gelten häufig strengere Bedingungen, etwa Fangverbote, Geräteeinschränkungen, besondere Schonzeiten oder Bewirtschaftungsauflagen. Ziel ist der Schutz sensibler Arten und Lebensräume sowie die Sicherung des ökologischen Zustands.