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Bildaufnahme, unzulässige

Begriffserklärung: Unzulässige Bildaufnahme

Der Begriff „unzulässige Bildaufnahme“ bezeichnet das Anfertigen oder Verbreiten von Fotos, Videos oder anderen bildlichen Darstellungen einer Person ohne deren Einwilligung, sofern dadurch deren berechtigte Interessen verletzt werden. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen die abgebildete Person in ihrem privaten Lebensbereich betroffen ist oder ihre Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden. Die rechtliche Bewertung richtet sich nach dem Schutz der Privatsphäre und des Rechts am eigenen Bild.

Rechtlicher Rahmen für Bildaufnahmen

Das Recht am eigenen Bild schützt jede Person davor, dass Bilder von ihr ohne Zustimmung aufgenommen oder verbreitet werden. Dieses Recht gilt grundsätzlich für alle Menschen und umfasst sowohl Fotos als auch Videoaufnahmen. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei Aufnahmen aus dem Bereich der Zeitgeschichte oder wenn Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft erscheinen.

Schutzbereiche des Rechts am eigenen Bild

Der Schutz bezieht sich vor allem auf Situationen im privaten Umfeld wie zu Hause, im Garten oder an anderen Orten, an denen ein berechtigtes Interesse an Ungestörtheit besteht. Auch in halböffentlichen Räumen wie Restaurants kann eine unzulässige Aufnahme vorliegen, wenn die abgebildete Person nicht mit einer Veröffentlichung rechnen muss.

Abgrenzung zu zulässigen Aufnahmen

Nicht jede Aufnahme ist automatisch unzulässig. Öffentlich zugängliche Veranstaltungen können unter bestimmten Voraussetzungen gefilmt oder fotografiert werden – vorausgesetzt es handelt sich nicht um gezielte Nahaufnahmen einzelner Personen ohne deren Wissen und Willen. Auch bei Berichterstattung über Ereignisse von allgemeinem Interesse kann eine Ausnahme bestehen.

Mögliche Folgen unzulässiger Bildaufnahmen

Wer gegen das Recht am eigenen Bild verstößt und unbefugt Aufnahmen macht oder verbreitet, riskiert zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung sowie Schadensersatz durch die betroffene Person. In schwerwiegenden Fällen kann auch eine strafrechtliche Ahndung erfolgen – etwa dann, wenn heimlich Bilder aus besonders geschützten Bereichen wie Wohnungen gefertigt werden.

Bedeutung für digitale Medien und soziale Netzwerke

Im digitalen Zeitalter gewinnen Fragen rund um unzulässige Bildaufnahmen zunehmend an Bedeutung: Das schnelle Teilen von Bildern über soziale Netzwerke erhöht das Risiko unerlaubter Veröffentlichungen erheblich. Auch hier gilt der Grundsatz: Ohne Einwilligung dürfen keine erkennbaren Bilder anderer Personen veröffentlicht werden – unabhängig davon ob dies privat oder öffentlich geschieht.

Sonderfälle: Minderjährige und besondere Schutzbedürftigkeit

Bei Kindern gelten besonders strenge Maßstäbe zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte; hier ist regelmäßig die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Ebenso sind Menschen mit besonderem Schutzbedarf (z.B. Kranke) stärker geschützt vor unerlaubten Aufzeichnungen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Unzulässige Bildaufnahme“ (FAQ)

Darf ich fremde Personen im öffentlichen Raum fotografieren?

Grundsätzlich dürfen fremde Personen zwar im öffentlichen Raum fotografiert werden; jedoch darf das Foto nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden – insbesondere dann nicht, wenn dadurch schutzwürdige Interessen verletzt würden.

Muss ich immer vorher fragen bevor ich jemanden fotografiere?

Nicht immer ist eine ausdrückliche Erlaubnis nötig; sobald aber erkennbare Einzelpersonen abgelichtet werden sollen – insbesondere außerhalb öffentlicher Veranstaltungen -, sollte grundsätzlich vorher gefragt werden.

Können auch Video-Überwachungen unter den Begriff fallen?

Ja; heimliches Filmen mittels Überwachungskameras in Bereichen mit berechtigtem Anspruch auf Privatsphäre fällt ebenfalls unter den Begriff der unzulässigen Aufnahme.

Darf ich Fotos meiner Freunde einfach online stellen?

Bilder von Freunden sollten nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung online gestellt bzw. veröffentlicht werden. Andernfalls könnte dies einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild darstellen.

Sind Gruppenfotos immer erlaubt?

Gruppenfotos sind nicht automatisch erlaubt. 
Auch hier müssen alle erkennbaren Personen grundsätzlich zustimmen, 
sofern sie klar identifizierbar sind.
Ausnahmefälle können bei großen öffentlichen Veranstaltungen bestehen.

Können Selfies mit anderen darauf problematisch sein?

Ja; 
wenn andere deutlich erkennbar auf einem Selfie zu sehen sind,
ist ihre Zustimmung zur Veröffentlichung erforderlich.
Ohne diese könnte es sich um eine unzulässige Aufnahme handeln.

Darf man Kinder anderer Eltern aufnehmen?

Nein; 
für Foto- bzw. 
Videoaufnahmen fremder Kinder wird stets die Erlaubnis aller Sorgeberechtigten benötigt,
da Kinder einen besonderen gesetzlichen Persönlichkeitsschutz genießen.