Legal Lexikon

Bewilligung


Begriff und Bedeutungsumfang der Bewilligung

Eine Bewilligung ist eine behördliche oder gerichtliche Erklärung, die ein bestimmtes rechtliches Handeln, Tun oder Lassen einer Person ausdrücklich erlaubt oder genehmigt. Der Begriff nimmt in unterschiedlichen Rechtsgebieten eine zentrale Rolle ein und stellt oft die unerlässliche Voraussetzung für die rechtmäßige Ausübung bestimmter Tätigkeiten oder die Nutzung von Rechten dar. Die Bewilligung kann in unterschiedlicher Ausgestaltung auftreten, wie als Genehmigung, Erlaubnis, Zulassung oder Gestattung, und ist regelmäßig an spezifische Voraussetzungen geknüpft.

Rechtliche Systematik und Abgrenzung

Unterschied zu anderen Verwaltungshandlungen

Die Bewilligung ist eine Form des Verwaltungsakts. Sie unterscheidet sich von anderen Verwaltungshandlungen, etwa der Anzeige oder der bloßen Registrierung, durch ihren konstitutiven Charakter: Erst durch die behördliche Bewilligung wird ein an sich verbotener oder nicht erlaubter Zustand in einen rechtmäßigen überführt. Im Unterschied zur bloßen Kenntnisnahme ist die Bewilligung Ausdruck einer wertenden, intendierten Entscheidung der zuständigen Stelle.

Bewilligung versus Genehmigung, Erlaubnis und Zulassung

Obwohl diese Begriffe in der Alltagssprache teilweise synonym verwendet werden, bestehen im rechtswissenschaftlichen Sinne feine Unterschiede:

  • Eine Genehmigung ist regelmäßig die nachträgliche Zustimmung zu einem bereits vorgenommenen Rechtsgeschäft.
  • Eine Erlaubnis bezeichnet die Befreiung von einem Verbot durch ein positives Tun der Behörde.
  • Die Zulassung ist die förmliche Gestattung der Teilnahme an einem geregelten Rechtsverkehr.
  • Die Bewilligung ist meist die ausdrückliche Erlaubnis, eine konkret bezeichnete Handlung vorzunehmen.

Formen der Bewilligung

Individualbewilligung

Die Individualbewilligung ist auf eine bestimmte Person oder einen Adressatenkreis beschränkt. Sie nimmt Bezug auf ein individuelles Vorhaben oder eine konkrete Nutzung, etwa im Baurecht oder Gewerberecht. Die Bewilligung ist in der Regel mit Auflagen, Bedingungen oder Fristen verbunden und kann sowohl befristet als auch unbefristet erteilt werden.

Allgemeinbewilligung

Im Gegensatz zur Individualbewilligung richtet sich die Allgemeinbewilligung an eine unbestimmte Vielzahl von Personen oder Adressaten und betrifft wiederkehrende oder gleichgelagerte Sachverhalte. Ein Anwendungsfall sind Allgemeinverfügungen im Verwaltungsrecht.

Bewilligung als rechtsgestaltender Verwaltungsakt

In sämtlichen Fällen hat die Bewilligung die Funktion eines rechtsgestaltenden Verwaltungsakts: Sie schafft eine neue Rechtslage, indem sie ausnahmsweise das Verbot einer Handlung aufhebt oder der Adressatengruppe ein besonderes Recht einräumt.

Voraussetzungen und Verfahren zur Erteilung einer Bewilligung

Antrag und Antragsberechtigung

Die Bewilligung setzt in aller Regel einen Antrag voraus, der von einer antragsberechtigten Person zu stellen ist. Die Antragsberechtigung ergibt sich entweder unmittelbar aus dem Gesetz oder aus dem jeweils einschlägigen Regelungsbereich (z. B. öffentlicher Bau- oder Gewerbebetrieb).

Materielle und formelle Anforderungen

Für die Erteilung einer Bewilligung ist das Vorliegen materieller Voraussetzungen unerlässlich. Diese können etwa die persönliche Zuverlässigkeit, Nachweis der fachlichen Eignung oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit umfassen. Daneben müssen auch formelle Anforderungen (beispielsweise Vollständigkeit der Unterlagen oder Einhaltung bestimmter Fristen) erfüllt werden.

Verwaltungsverfahren und Mitwirkung

Das Verwaltungsverfahren zur Bewilligungserteilung ist im Regelfall durch Anhörung, Prüfung und Erörterung des Antrags geprägt. Betroffene Dritte, etwa Nachbarn im Baurecht, können unter Umständen beteiligt werden. Die Entscheidung der Verwaltung erfolgt durch Bescheid, der dem Antragsteller mit Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen ist.

Wirkung, Dauer und Erlöschen der Bewilligung

Rechtswirkung

Die Bewilligung entfaltet ihre rechtliche Wirkung mit Bekanntgabe gegenüber dem Antragsteller und berechtigt diesen, das bewilligte Vorhaben im konkret festgelegten Umfang durchzuführen. Die Bewilligung verpflichtet die Behörde, das erlaubte Verhalten zu dulden, solange die Voraussetzungen bestehen.

Dauer und Widerruf

Bewilligungen können befristet oder unbefristet erteilt werden. Ein Widerruf oder eine Rücknahme ist unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei nachträglichem Wegfall der Bewilligungsvoraussetzungen, bei Verstoß gegen Auflagen oder aus Gründen des öffentlichen Interesses.

Erlöschenstatbestände

Die Bewilligung kann durch Zeitablauf, durch Zweckerreichung, Verzicht des Berechtigten oder infolge eines auflösenden Ereignisses erlöschen. Der Gesetzgeber kann für bestimmte Bewilligungsarten ausdrückliche Erlöschensgründe formulieren (z. B. bei Baubewilligungen).

Bewilligung im deutschen Recht

Verwaltungsrecht

Im deutschen Verwaltungsrecht ist die Bewilligung ein zentrales Element in zahlreichen Rechtsbereichen wie dem Bauordnungsrecht, Immissionsschutzrecht, Gewerberecht, Wasserrecht und Straßenverkehrsrecht. Die jeweiligen Fachgesetze regeln die Voraussetzungen, das Verfahren und die Rechtsfolgen im Einzelnen.

Zivilrecht

Im Zivilrecht ist die Bewilligung insbesondere bei der Eintragung und Löschung von Rechten im Grundbuch von Bedeutung. Gemäß § 19 Grundbuchordnung (GBO) ist die Eintragung eines Rechts grundsätzlich nur auf Grund einer öffentlich beglaubigten Bewilligung desjenigen zulässig, dessen Recht betroffen ist. Die Grundbuchbewilligung ist hierbei eine strenge Wirksamkeitsvoraussetzung.

Strafrecht

Im Strafrecht kann das Fehlen einer Bewilligung ein strafrechtliches Unrecht begründen, etwa bei unerlaubter Ausübung eines Gewerbes oder Betreibens genehmigungspflichtiger Anlagen. Daneben kennt das Strafrecht auch Konstellationen, in denen eine Bewilligung die Strafbarkeit entfallen lässt (Rechtfertigungsbewilligung).

Internationales und Europäisches Recht

Zahlreiche Bewilligungstatbestände finden auf völkerrechtlicher sowie europarechtlicher Ebene statt, etwa bei der Importbewilligung für bestimmte Waren, bei Exportkontrollmaßnahmen oder der Zulassung von Arzneimitteln.

Literaturhinweise und weiterführende Rechtsquellen

Für eine vertiefende Auseinandersetzung bieten sich folgende Rechtsquellen und Standardwerke an:

  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
  • Grundbuchordnung (GBO)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Kommentierte Literatur zu Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren

Die Bewilligung ist ein zentraler Baustein im Gefüge der deutschen Rechtsordnung. Sie strukturiert die Zulassung und Begrenzung individueller und unternehmerischer Betätigungen im öffentlichen sowie im privaten Recht und integriert dabei vielfältige materielle, formelle und verfahrensmäßige Anforderungen. Ihre Bedeutung bleibt über das nationale Recht hinaus auch in internationalem und europäischem Kontext bestehen.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Bewilligung erfüllt sein?

Für die Erteilung einer Bewilligung sieht das jeweilige Fachrecht zumeist bestimmte persönliche und sachliche Voraussetzungen vor. Persönliche Voraussetzungen betreffen häufig die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung des Antragstellers, was beispielsweise durch Führungszeugnisse oder Nachweise der fachlichen Qualifikation (etwa Meisterbriefe im Handwerk oder Sachkundenachweise) dokumentiert werden muss. Sachliche Voraussetzungen umfassen oftmals den Nachweis über bestimmte räumliche oder organisatorische Gegebenheiten (z.B. baurechtliche Genehmigungen, Umweltgutachten). Darüber hinaus ist regelmäßig die vollständige und formgerechte Einreichung aller Antragsunterlagen sowie die Entrichtung eventuell anfallender Gebühren notwendig. Zu beachten ist außerdem, dass kein Ausschlussgrund vorliegen darf, wie etwa bestehende Gewerbeuntersagungen oder laufende Ermittlungsverfahren. Die Prüfung dieser Voraussetzungen erfolgt im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens und basiert auf den einschlägigen gesetzlichen, landesrechtlichen oder kommunalen Vorgaben.

Können Bewilligungen mit Auflagen oder Bedingungen versehen werden?

Ja, Bewilligungen können im Verwaltungsverfahren gemäß § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) mit Auflagen oder Bedingungen versehen werden. Die zuständige Behörde hat das Recht, entsprechende Regelungen zur Sicherstellung des Gesetzeszwecks zu verhängen. Solche Auflagen dienen insbesondere dem Schutz übergeordneter Rechtsgüter wie etwa der öffentlichen Sicherheit, dem Umweltschutz oder dem Jugendschutz. Die konkret erteilten Auflagen müssen sowohl zulässig als auch verhältnismäßig sein und dürfen nicht willkürlich festgelegt werden. Kommt der Adressat einer Bewilligung den Auflagen nicht nach, kann die Behörde ordnungsrechtliche Maßnahmen einleiten, die im Einzelfall bis zum Widerruf der Bewilligung reichen können. Rechtsschutz gegen unzulässige oder unverhältnismäßige Auflagen ist regelmäßig durch Widerspruchs- und Klageverfahren möglich.

Ist eine Bewilligung übertragbar oder personengebunden?

In der Regel sind Bewilligungen personengebunden und somit nicht ohne Weiteres auf Dritte übertragbar. Das folgt aus dem Grundgedanken, dass die Bewilligung auf die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung des Antragstellers zugeschnitten ist. Eine Übertragung kann allenfalls im Einzelfall aufgrund spezieller gesetzlicher Regelungen möglich sein, etwa bei Betriebsübergang im Gewerberecht, wobei hier oftmals eine Nachbewilligung erforderlich ist oder der Rechtsnachfolger erneut seine Eignung nachweisen muss. Wird eine Bewilligung ohne rechtliche Grundlage an Dritte weitergegeben, erlischt sie regelmäßig oder wird von der zuständigen Behörde widerrufen.

Wann kann eine erteilte Bewilligung widerrufen oder zurückgenommen werden?

Der Widerruf oder die Rücknahme einer Bewilligung ist durch die zuständige Behörde nach den §§ 48, 49 VwVfG zulässig. Eine Rücknahme erfolgt, wenn die Bewilligung von Anfang an rechtswidrig war – also etwa aufgrund falscher Angaben oder unter Verschweigen erheblicher Tatsachen erteilt wurde. Ein Widerruf findet statt, wenn nachträglich Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die die Versagung der Bewilligung gerechtfertigt hätten, beispielsweise der Verlust der Zuverlässigkeit oder die Nichterfüllung von Auflagen. Beide Verwaltungsakte sind insbesondere bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit zulässig und bedürfen einer sorgfältigen Interessenabwägung sowie einer ermessensgerechten Begründung. Betroffene haben regelmäßig Anspruch auf rechtliches Gehör und können gegen den Widerruf bzw. die Rücknahme Rechtsmittel einlegen.

Welche Möglichkeiten der Rechtsmittel stehen gegen die Versagung einer Bewilligung zur Verfügung?

Gegen die Versagung einer Bewilligung steht dem Antragsteller in der Regel der Verwaltungsrechtsweg offen. Dies beginnt mit einem formlosen oder formellen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid bei der zuständigen Behörde. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Während des Verfahrens besteht die Möglichkeit, vorläufigen Rechtsschutz in Form einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu beantragen, um Nachteile bis zur Hauptentscheidung abzuwenden. Die richterliche Überprüfung bezieht sich dabei stets auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, die vollständige Ermittlung des Sachverhalts sowie die Ermessenbetätigung der Behörde.

Wie lange ist eine Bewilligung im rechtlichen Sinne gültig?

Die Gültigkeitsdauer einer Bewilligung richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen oder behördlichen Regelungen. Sie kann unbefristet oder befristet sein; insbesondere im Bereich des Umwelt-, Bau- oder Gaststättenrechts werden häufig zeitliche Befristungen vorgesehen. Nach Ablauf der Frist muss eine Verlängerung bzw. eine erneute Bewilligung beantragt werden, für deren Erteilung jeweils wieder die vollständige Prüfung sämtlicher Voraussetzungen erfolgt. Bei unbefristeten Bewilligungen kann die Behörde gegebenenfalls durch Nebenbestimmungen (wie Befristungen oder Widerrufsvorbehalte) die Fortdauer an bestimmte Bedingungen knüpfen. In jedem Fall erlischt eine Bewilligung, wenn die zugrunde liegende Tätigkeit endgültig aufgegeben oder der Bewilligungsgegenstand objektiv entfällt.

Welche Rolle spielt das Anhörungsrecht im Bewilligungsverfahren?

Das Anhörungsrecht ist ein zentrales Verfahrenselement im Bewilligungsverfahren und ergibt sich aus § 28 VwVfG. Vor einer für den Antragsteller nachteiligen Entscheidung – wie etwa der Versagung, Rücknahme oder dem Widerruf einer Bewilligung – ist diesem Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die betroffene Person kann sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen äußern und gegebenenfalls entlastende Umstände vorbringen. Eine unterlassene Anhörung kann zur Rechtswidrigkeit der behördlichen Entscheidung führen, es sei denn, die Anhörung wird im Widerspruchsverfahren nachgeholt. Das Anhörungsrecht dient der Wahrung des fairen Verwaltungsverfahrens und der effektiven Rechtsschutzmöglichkeit.