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Betriebskrankenkasse

Begriff und Grundlagen der Betriebskrankenkasse

Die Betriebskrankenkasse (BKK) ist eine besondere Form der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Ursprünglich wurden diese Krankenkassen von einzelnen Unternehmen oder Konzernen für ihre Beschäftigten gegründet. Heute stehen viele Betriebskrankenkassen jedoch auch Versicherten offen, die nicht bei dem jeweiligen Unternehmen beschäftigt sind. Die BKKs sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Teil des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung.

Rechtliche Stellung und Organisation

Betriebskrankenkassen unterliegen den allgemeinen Regelungen für gesetzliche Krankenkassen in Deutschland. Sie besitzen eine eigene Rechtspersönlichkeit und handeln eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Satzung sowie der geltenden Gesetze. Die Organe einer BKK bestehen aus dem Vorstand sowie einem Verwaltungsrat, dessen Mitglieder von den Versicherten gewählt werden.

Selbstverwaltungsprinzip

Das Selbstverwaltungsprinzip bedeutet, dass die wichtigsten Entscheidungen innerhalb einer BKK durch gewählte Vertreter getroffen werden. Diese Gremien legen beispielsweise Beitragssätze im Rahmen gesetzlicher Vorgaben fest, bestimmen über Zusatzleistungen oder entscheiden über Fusionen mit anderen Kassen.

Zulassung und Aufsicht

Für die Gründung oder Fortführung einer Betriebskrankenkasse ist eine Zulassung erforderlich, welche durch zuständige Behörden erteilt wird. Die Aufsicht über die Tätigkeit der BKKs erfolgt durch staatliche Stellen auf Bundes- oder Landesebene, abhängig vom Tätigkeitsbereich der jeweiligen Kasse.

Mitgliedschaft in einer Betriebskrankenkasse

Die Mitgliedschaft in einer BKK steht grundsätzlich allen Personen offen, sofern keine besonderen Zugangsbeschränkungen mehr bestehen – wie sie früher üblich waren. Inzwischen können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie andere Versicherte frei für eine zugelassene gesetzliche Krankenkasse entscheiden; dazu zählen auch viele Betriebskrankenkassen.

Wechselmöglichkeiten zwischen Krankenkassenarten

Versicherte haben das Recht, ihre gesetzliche Krankenkasse zu wechseln – darunter auch zu oder von einer BKK -, sofern bestimmte Fristen eingehalten werden. Ein Wechsel kann zum Beispiel nach Ablauf bestimmter Bindungsfristen erfolgen.

Leistungen und Besonderheiten von Betriebskrankenkassen

Betriebskrankenkassen bieten ihren Mitgliedern alle Leistungen an, die im System der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind: Dazu gehören medizinische Behandlungen bei Krankheit sowie Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Darüber hinaus können einzelne BKKs zusätzliche freiwillige Leistungen anbieten – etwa spezielle Präventionsprogramme oder Bonusmodelle -, solange diese im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben stehen.

Satzungsleistungen als Unterscheidungsmerkmal

Betriebskrankenkassen unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich ihrer sogenannten Satzungsleistungen voneinander: Hierbei handelt es sich um freiwillige Zusatzangebote wie erweiterte Vorsorgeuntersuchungen oder Zuschüsse zu bestimmten Gesundheitskursen.

Beteiligung an Finanzen und Beiträgen

Betriebskrankenkassen finanzieren sich überwiegend aus Beiträgen ihrer Mitglieder sowie Arbeitgeberanteilen.
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gilt gleichermaßen für alle Kassenarten; zusätzlich kann jede Kasse einen individuellen Zusatzbeitrag erheben.

Kostentransparenz

Betriebskrankenkassen müssen ihre Mitglieder transparent über Beitragshöhen informieren.
Veränderungen beim Zusatzbeitrag müssen rechtzeitig bekanntgegeben werden.

Fusionen und Schließungen von Betriebskrankenkassen

Bedingt durch wirtschaftliche Entwicklungen kommt es gelegentlich zu Zusammenschlüssen (Fusionen) mehrerer BKKn.
Auch Schließungen einzelner BKKn sind möglich; dabei gelten besondere Schutzvorschriften zugunsten betroffener Versicherter.


Häufig gestellte Fragen zum Thema Betriebskrankenkasse (FAQ)

Darf jede Person Mitglied in einer beliebigen Betriebskrankenkasse werden?

Einer Vielzahl von heutigen BKKn steht grundsätzlich allen Personen offen; frühere Zugangsbeschränkungen nach Betriebszugehörigkeit bestehen meist nicht mehr.

Müssen Beiträge bei jeder BKK gleich hoch sein?

< p>Neben dem einheitlichen allgemeinen Beitragssatz kann jede einzelne Betriebs­krank­en­kass­e einen eigenen Zusatzbeitrag festlegen; dieser variiert je nach wirtschaftlicher Lage der jeweiligen Kasse.

Können Leistungen zwischen verschiedenen BKKn unterschiedlich sein?

< p>Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Standardleistungen bieten verschiedene BKKn unterschiedliche freiwillige Satzungsleistungen an; Art und Umfang dieser Angebote können variieren.

Sind Fusionen zwischen mehreren BKKn möglich?

< p>Zusammenschlüsse zweier oder mehrerer Betriebstkrankeknkenkasssen kommen vor allem aus wirtschaftlichen Gründen vor; solche Fusionen unterliegen bestimmten rechtlichen Anforderungen zum Schutz aller Versichertenrechte.

Muss ich als Versicherter etwas beachten wenn meine bisherige BKK geschlossen wird?Im Falle einer Schließung erhalten Betroffene umfassende Informationen zur weiteren Versicherungspflicht sowie Hinweise auf alternative Wahlmöglichkeiten innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung .< / p >

< h three >Wie erfolgt die Kontrolle über das Handeln einzelner Betriebstkrankeknkenkasssen ?< / h three >
< p >Die Tätigkeit jeder einzelnen Betriebstkrankeknkenkassse unterliegt staatlicher Aufsicht ; zuständige Behörden prüfen regelmäßig deren Wirtschaftlichkeit , Rechtmäßigkeit sowie Einhaltung aller relevanten Vorschriften .< / p >

< h three >Wer entscheidet innerhalb einer Betriebstkrankeknkenkassse über wichtige Angelegenheiten ?< / h three >
< p >Wichtige Entscheidungen treffen gewählte Vertretergremien , insbesondere Vorstand & Verwaltungsrat ; sie handeln auf Grundlage demokratischer Mitbestimmung aller Mitglieder .< / p >