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Beschaffungsschuld

Begriff und Bedeutung der Beschaffungsschuld

Die Beschaffungsschuld ist ein Begriff aus dem Schuldrecht, der die Verpflichtung einer Person beschreibt, eine bestimmte Sache oder Leistung zu beschaffen und an eine andere Person zu übergeben. Im Gegensatz zur sogenannten Gattungsschuld, bei der lediglich eine Sache mittlerer Art und Güte geschuldet wird, verpflichtet sich die Partei bei einer Beschaffungsschuld dazu, einen bestimmten Gegenstand oder eine bestimmte Leistung aus einer allgemein verfügbaren Quelle zu besorgen.

Abgrenzung zu anderen Schuldarten

Im deutschen Recht werden verschiedene Arten von Schulden unterschieden. Die wichtigsten sind Stückschuld, Gattungsschuld und Beschaffungsschuld. Während bei der Stückschuld ein ganz bestimmter Gegenstand geschuldet wird (zum Beispiel ein einzigartiges Gemälde), bezieht sich die Gattungsschuld auf Sachen gleicher Art (wie etwa „ein Auto des Modells X“). Die Beschaffungsschuld liegt zwischen diesen beiden Formen: Hier muss die verpflichtete Partei zwar keinen individuellen Gegenstand liefern, aber sie muss dafür sorgen, dass sie den geschuldeten Gegenstand aus dem allgemeinen Markt beschafft.

Stückschuld

Bei einer Stückschuld ist genau festgelegt, welcher einzelne Gegenstand geliefert werden soll. Geht dieser unter oder kann nicht mehr geliefert werden, erlischt in der Regel auch die Verpflichtung zur Lieferung.

Gattungsschuld

Eine Gattungsschuld bezieht sich auf vertretbare Sachen gleicher Art und Güte. Der Schuldner kann jede beliebige Sache dieser Kategorie liefern.

Beschaffungsschuld im Vergleich

Die Besonderheit der Beschaffungsschuld besteht darin, dass zwar keine individuelle Sache bestimmt ist wie bei der Stückschuld; jedoch reicht es nicht aus wie bei der Gattungsschuld einfach irgendeine gleichartige Sache auszuwählen – vielmehr muss diese erst am Markt besorgt werden.

Rechtliche Pflichten im Rahmen einer Beschaffungsschuld

Wer eine Beschaffungspflicht übernimmt, verpflichtet sich dazu aktiv tätig zu werden: Er muss alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen um den vereinbarten Gegenstand oder die vereinbarte Leistung am Markt aufzutreiben und bereitzustellen. Dies gilt unabhängig davon ob er das Geschuldet bereits besitzt oder erst erwerben muss.
Sollte es unmöglich sein das Geschuldet trotz aller zumutbaren Bemühungen zu beschaffen – etwa weil es nicht mehr erhältlich ist – können rechtliche Folgen eintreten wie beispielsweise Haftungsfragen wegen Nichterfüllung des Vertrags.

Zumutbarkeit und Grenzen der Pflicht zur Beschaffung

Die Pflicht zur aktiven Suche nach dem geschuldeten Objekt findet ihre Grenze dort wo weitere Bemühungen unzumutbar wären – etwa wenn unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen würden oder das Objekt objektiv nicht mehr verfügbar ist. In solchen Fällen kann geprüft werden ob tatsächlich Unmöglichkeit vorliegt mit entsprechenden Rechtsfolgen für beide Vertragsparteien.

Anwendungsbeispiele für die Praxis

  • Kaufvertrag: Ein Händler verpflichtet sich gegenüber einem Kunden dazu einen bestimmten Artikel eines Herstellers innerhalb eines Zeitraums bereitzustellen obwohl er diesen noch nicht vorrätig hat.
  • Mietvertrag: Eine Vermieterin verspricht ihrem Mieter einen Ersatzgegenstand (etwa ein neues Haushaltsgerät) innerhalb kurzer Frist bereitzustellen.
  • Dienstleistungsvertrag: Ein Unternehmen sagt vertraglich zu bestimmte Materialien für einen Auftraggeber einzukaufen um damit Leistungen durchzuführen.

Bedeutung beim Ausfall des Leistungsgegenstands

Kommt es dazu dass das Geschuldet trotz aller Bemühungen dauerhaft nicht mehr erhältlich ist spricht man von Unmöglichkeit . In diesem Fall entfällt grundsätzlich auch die Pflicht zur Leistungserbringung . Allerdings können je nach Vertragstyp Schadensersatzansprüche entstehen falls dem Verpflichteten vorgeworfen wird , seine Sorgfaltspflichten verletzt zu haben .
Wird hingegen nur vorübergehend keine Möglichkeit gefunden , bleibt in vielen Fällen weiterhin eine Nachfristsetzung möglich .

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Beschaffungsschuld“

Was unterscheidet eine Beschaffungsschuld von einer Gattungschulde?

Bei einer Gattungschulde genügt es , irgendeinen beliebigen Gegenstand mittlerer Art und Güte derselben Kategorie bereitzustellen . Bei einer Beschaffungs-schulde hingegen besteht zusätzlich die Pflicht , den konkreten Leistungsgegen- stand aktiv am Markt aufzutreiben .

Wann liegt typischerweise eine Beschaffungs-schulde vor?
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Typische Fälle sind Verträge über Waren , Dienstleistungen oder Produkte , welche vom Verkäufer zunächst selbst noch erworben beziehungsweise organisiert werden müssen bevor sie an den Käufer weitergegeben werden können .

< h3 >Welche Rechte hat ein Gläubiger wenn das Geschulte nicht beschafft wird ?< / h3 >
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Wird das Vereinbarte trotz aller Bemühungen dauerhaft unbeschaffbar so entfällt meist auch dessen Anspruch auf Lieferung . Ist dies jedoch vermeidbar gewesen könnten Ansprüche auf Schadensersatz bestehen sofern Sorgfaltspflichten verletzt wurden .
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< h3 >Wie lange dauert die Pflicht zur aktiven Suche nach dem Leistungsgegen- stand ?< / h ³ < p >
Die Dauer richtet sich danach was im jeweiligen Vertrag vereinbart wurde sowie danach was als zumutbarer Zeitraum angesehen wird bis feststeht dass keine weitere Möglichkeit besteht den Leistungsgegen- stand noch rechtzeitig aufzubringen .
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< h ³ >Kann ich als Käufer verlangen dass mein Vertragspartner alles versucht um mir etwas Bestimmtes doch noch zu liefern ?< / h ³ >< p > Ja ; solange dies wirtschaftlich vertretbar bleibt sowie objektiv möglich erscheint besteht grundsätzlich diese aktive Suchpflicht seitens des Verkäufers beziehungsweise Dienstleisters . < / p >

< h ³ >Was passiert wenn während meiner Wartezeit plötzlich höhere Preise auftreten ?< / h ³ >< p > Grundsätzlich trägt zunächst einmal jene Partei welche sich vertraglich zur Lieferung verpflichtet hat auch Preissteigerungsrisiken sofern nichts anderes ausdrücklich geregelt wurde ; Ausnahmen ergeben sich nur dann wenn außergewöhnliche Umstände eintreten welche Anpassungen erforderlich machen könnten . < / p >