Legal Lexikon

Berufsvormund


Definition und Abgrenzung des Berufsvormunds

Ein Berufsvormund ist nach deutschem Recht eine natürliche oder juristische Person, die auf beruflicher Basis und regelmäßig Vormundschaften übernimmt. Die Berufsvormundschaft unterscheidet sich von der ehrenamtlichen Vormundschaft, bei der eine Privatperson meist unentgeltlich die Vormundschaft für eine minderjährige oder volljährige Person ausübt. Die Berufsvormundschaft wird insbesondere dann angeordnet, wenn sich im näheren sozialen Umfeld der betroffenen Person keine geeignete Person für die Übernahme der Aufgabe findet.

Rechtliche Grundlagen des Berufsvormunds

Gesetzliche Verankerung

Die zentrale gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des Berufsvormunds bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die §§ 1773 ff. BGB. Die Regelungen betreffen sowohl die Bestellung, die Aufgaben und die Pflichten des Vormunds als auch die Vergütung und Aufsicht über die Amtsführung.

Im Zusammenhang damit sind weitere relevante Vorschriften im Vormundschafts- und Betreuungsrecht enthalten, vor allem in Zusammenhang mit dem Vormundschaftsgericht (§§ 1789 ff. BGB sowie Vormundschafts- und Betreuungsrecht-Organisationsgesetz – VBVG). Der Familiengerichtliche Zuständigkeitsbereich ist nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt.

Voraussetzungen für die Bestellung

Ein Berufsvormund wird bestellt, wenn keine geeignete ehrenamtliche Einzelperson als Vormund zur Verfügung steht (§ 1775 BGB). Die Bestellung von Berufsvormündern erfolgt in der Regel durch das Familiengericht. Berufsbetreuer, Vereine oder Behörden können die Funktion des Berufsvormunds übernehmen, sofern sie die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen.

Unterschied zur ehrenamtlichen Vormundschaft

Während eine ehrenamtliche Vormundschaft durch private, meist mit dem Mündel verwandte oder bekannte Personen ausgeübt wird, ist die Berufsvormundschaft an eine regelmäßig ausgeübte, entgeltlich berufene Tätigkeit geknüpft. Berufsvormünder können natürliche Personen (beispielsweise selbständige Vormünder oder Angestellte eines freien Trägers) oder juristische Personen wie Vereine oder Jugendämter sein.

Aufgaben und Pflichten eines Berufsvormunds

Aufgabenkreis

Der Berufsvormund übernimmt die gesetzliche Vertretung und Fürsorge für die betroffene, in der Regel minderjährige, Person (Mündel). Er ist zuständig für sämtliche Angelegenheiten, in denen das Mündel eines gesetzlichen Vertreters bedarf. Dies umfasst unter anderem:

  • Personensorge (z.B. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge)
  • Vermögenssorge (Verwaltung und Schutz des Vermögens des Mündels)
  • Vertretung des Mündels gegenüber Gerichten, Behörden und Dritten

Pflichten und Beschränkungen

Der Berufsvormund ist gemäß § 1800 BGB verpflichtet, das Wohl des Mündels zu wahren und dessen Wünsche und Willen zu berücksichtigen, soweit dies mit dessen Wohl vereinbar ist. Darüber hinaus muss der Berufsvormund dem Familiengericht regelmäßig Bericht sowie Rechnungslegung über die Vermögensverwaltung vorlegen (§ 1840 BGB).

Bestimmte Rechtsgeschäfte, wie beispielsweise Immobilienverkäufe oder Aufnahme von Darlehen im Namen des Mündels, bedürfen der Genehmigung des Familiengerichts (§§ 1821, 1822 BGB).

Aufsicht und Kontrolle

Die Berufsausübung unterliegt einer laufenden Aufsicht durch das zuständige Familiengericht. Das Gericht kann jederzeit Bericht über wesentliche Angelegenheiten und den Stand der Vermögensverwaltung verlangen. Darüber hinaus sind auch die Jugendbehörden in bestimmte Kontrollmechanismen eingebunden.

Vergütung und Kosten

Anspruch auf Vergütung

Der Berufsvormund hat nach Maßgabe des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe richtet sich dabei nach dem schwierigen und zeitlichen Umfang der Vormundschaft, dem Umfang der verwalteten Vermögenswerte sowie nach der Qualifikation und der Berufserfahrung des Vormunds.

Kostenübernahme

Die Kosten für die Berufsvormundschaft sind grundsätzlich vom Mündel bzw. dessen Vermögen zu tragen. Reichen die finanziellen Mittel des Mündels nicht aus, übernimmt die Staatskasse die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Bestellung und Auswahl des Berufsvormunds

Bestellung durch das Familiengericht

Das Familiengericht bestellt einen Berufsvormund, wenn keine geeignete ehrenamtliche Person zur Verfügung steht. Dabei prüft das Gericht sorgfältig die Eignung des Bewerbers und berücksichtigt dabei insbesondere die persönliche Zuverlässigkeit, die Sachkunde und die zeitlichen Kapazitäten.

Auswahlkriterien

Vorrang bei der Auswahl haben nach § 1776 BGB sogenannte Vereinsvormünder, also anerkannte Vormundschaftsvereine, gefolgt von Behördenvormündern (meist Jugendämter). Erst wenn keine dieser Institutionen zur Verfügung steht, kommen selbständige Berufsvormünder in Betracht.

Beendigung der Berufsvormundschaft

Die Berufsvormundschaft endet kraft Gesetzes mit dem Wegfall des Grundes für die Bestellung, in der Regel durch Volljährigkeit des Mündels, Adoption, Wegfall der elterlichen Sorgeberechtigung oder Tod des Mündels (§ 1881 und § 1882 BGB). In besonderen Fällen ist eine Entlassung des Vormunds durch das Gericht bei Pflichtverletzungen oder auf eigenen Antrag möglich.

Abgrenzung zu anderen Betreuungstypen

Der Begriff „Berufsvormund“ ist klar abzugrenzen von der Tätigkeit als Betreuer nach dem Betreuungsrecht für volljährige Personen. Während die Vormundschaft nur für Minderjährige oder in Ausnahmefällen für Volljährige unter bestimmter Voraussetzung vorgesehen ist, liegt die rechtliche Vertretung Erwachsener mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit im Bereich der rechtlichen Betreuung.

Zusammenfassung und Bedeutung der Berufsvormundschaft

Berufsvormünder nehmen eine essentielle Rolle im deutschen Rechtssystem ein, indem sie den Schutz und die rechtliche Vertretung von minderjährigen oder selten auch volljährigen Personen ohne nahestehende Angehörige gewährleisten. Durch klare gesetzliche Regelungen, staatliche Kontrolle und strukturierte Vergütung schafft der Gesetzgeber einen verbindlichen Rahmen für die ordnungsgemäße Ausübung dieser verantwortungsvollen Aufgabe. Die Institution des Berufsvormunds dient dem Kindeswohl und dem effektiven Schutz schutzbedürftiger Personen innerhalb der Gesellschaft.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann zum Berufsvormund bestellt werden und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ein Berufsvormund kann gemäß § 1789 BGB grundsätzlich jede geschäftsfähige, natürliche Person sein, die die erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung für die Übernahme einer Vormundschaft nachweisen kann. In der Regel handelt es sich dabei um Personen, die die Tätigkeit berufsmäßig, häufig im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit oder im Rahmen eines Vereins oder einer Behörde ausüben. Zu den Voraussetzungen zählt außerdem, dass keine Interessenkonflikte zwischen der Person des Vormunds und dem Mündel oder dessen Interessen bestehen. Das Vormundschaftsgericht prüft bei der Auswahl, ob der Bewerber insbesondere Erfahrungen im Sozial-, Betreuungs- oder Rechtswesen besitzt und ob eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden kann. Berufsvormünder müssen zudem nach § 23 Abs. 1 VBVG der Aufsicht des Familiengerichts unterliegen und werden regelmäßig auf ihre Eignung überprüft.

Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Berufsvormund gemäß den gesetzlichen Vorgaben?

Die Aufgaben und Pflichten eines Berufsvormunds sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Vormundschafts- und Betreuungsorganisationsgesetz (VBVG) ausführlich geregelt. Zu den Hauptaufgaben gehört die gesetzliche Vertretung und Sorge für die Person und das Vermögen des Minderjährigen in dem vom Familiengericht festgelegten Umfang. Der Berufsvormund muss die Angelegenheiten des Mündels rechtlich vertreten, Vermögensangelegenheiten ordnungsgemäß verwalten, Unterhaltsansprüche prüfen, Sozialleistungen beantragen sowie Sorge für den Aufenthalt, die Ausbildung und die gesundheitliche Versorgung tragen. Er ist zur persönlichen Anhörung und regelmäßigen persönlichen Kontaktaufnahme mit dem Mündel verpflichtet. Zudem besteht eine ausführliche Berichtspflicht gegenüber dem Familiengericht sowie die Pflicht, jährlich eine Vermögensabrechnung einzureichen. Zu beachten sind ferner die Treuepflicht und das Verbot, eigene wirtschaftliche Interessen mit denen des Mündels zu vermischen.

Wie erfolgt die Bestellung eines Berufsvormunds durch das Gericht?

Die Bestellung eines Berufsvormunds erfolgt ausschließlich durch das Familiengericht nach Prüfung der persönlichen und fachlichen Eignung des Bewerbers. Die gerichtliche Bestellung ist in einem förmlichen Verfahren geregelt, wobei das Gericht zunächst die Erforderlichkeit einer Vormundschaft feststellt (z.B. wegen Todes der Eltern oder Amtsenthebung). Das Gericht prüft daraufhin, ob nicht ein ehrenamtlicher Vormund, etwa ein Angehöriger, vorrangig infrage kommt, bevor es auf einen Berufsvormund zurückgreift (§ 1779 Abs. 2 BGB). Es folgt eine sorgfältige Auswahl unter Berücksichtigung persönlicher und fachlicher Kriterien, ggf. nach Anhörung des Jugendamts und unter Berücksichtigung des Wohls des Minderjährigen. Die finale Bestellung wird durch einen gerichtlichen Beschluss festgehalten, der dem Berufsvormund, dem Mündel sowie ggf. dem Jugendamt zugestellt wird. Erst mit Zugang dieses Beschlusses ist die Vormundschaft wirksam.

Wie werden Berufsvormünder kontrolliert und beaufsichtigt?

Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Amtsausübung unterliegen Berufsvormünder einer besonderen gerichtlichen Kontrolle. Die Aufsicht obliegt dem jeweils zuständigen Familiengericht, das den Vormund regelmäßig überprüft. Dies umfasst die Pflicht, einmal jährlich eine Vermögensabrechnung und Berichte zum persönlichen und erzieherischen Wohl des Mündels einzureichen. Darüber hinaus kann das Gericht jederzeit weitere Auskünfte und Nachweise verlangen. In gravierenden Fällen von Pflichtverletzungen stehen dem Gericht verschiedene Sanktionsmöglichkeiten offen, wie die Abberufung des Berufsvormunds. Zusätzlich haben Jugendämter eine beratende und unterstützende Funktion. Externe Prüfungen, wie etwa durch den Bundesrechnungshof, sind in besonderen Fällen ebenfalls möglich, etwa wenn der Vormund auf Veranlassung öffentlicher Kostenträger agiert.

Welche Vergütung steht einem Berufsvormund zu und wie wird diese geregelt?

Die Vergütung für Berufsvormünder ist gesetzlich im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) geregelt. Der Berufsvormund erhält – im Gegensatz zum ehrenamtlichen Vormund – für seine Tätigkeit eine pauschale Vergütung, deren Höhe sich nach dem Aufgabenumfang, der Qualifikation sowie den Vermögensverhältnissen des Mündels richtet. Maßgeblich sind dabei die §§ 3, 4 VBVG, die besondere Stundensätze und Pauschbeträge für verschiedene Tätigkeitsbereiche festlegen. Die Vergütungsanträge sind regelmäßig beim Familiengericht einzureichen und bedürfen einer prüfenden Genehmigung. Die Kosten trägt im Regelfall zunächst das Vermögen des Mündels; reicht dieses nicht aus, springt der Staatskasse ein Kostenersatzanspruch ein. Auslagen können zusätzlich erstattet werden, sofern sie als notwendig anerkannt werden.

Welche Haftung trifft einen Berufsvormund bei Pflichtverletzungen?

Berufsvormünder haften gemäß den allgemeinen zivilrechtlichen Haftungsgrundsätzen für sämtliche Pflichtverletzungen, insbesondere bei schuldhafter Verletzung der Sorgfaltspflichten (§ 1833 BGB). Die Haftung erstreckt sich sowohl auf das Vermögen als auch auf Personenschäden des Mündels. Grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Pflichtverletzung führen in jedem Fall zu Ersatzansprüchen. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit, wobei der Haftungsmaßstab regelmäßig an die professionelle Tätigkeit und Erfahrung des Berufsvormunds angepasst wird. Berufsvormünder sind daher verpflichtet, eine geeignete Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen etwaige Schadensersatzforderungen zu schützen.

Unter welchen Umständen endet das Amt des Berufsvormunds?

Das Amt des Berufsvormunds endet nach § 1882 BGB automatisch mit dem Eintritt der Volljährigkeit des Mündels, dessen Tod oder durch Aufhebung der Vormundschaft durch das Familiengericht. Weiterhin kann der Berufsvormund aus wichtigem Grund entlassen werden, etwa bei Verlust der Eignung, grober Pflichtverletzung oder auf eigenen Wunsch, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Entlassung erfolgt immer durch einen gerichtlichen Beschluss. Nach Beendigung der Vormundschaft ist der Berufsvormund gemäß § 1837 BGB verpflichtet, eine Schlussabrechnung vorzulegen, die sämtliche Vermögensbewegungen und Handlungen während der Amtszeit dokumentiert.