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Berliner Testament

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, die von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam errichtet wird. Es regelt in der Regel, dass sich die Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und erst nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen das Vermögen an Dritte – meist die gemeinsamen Kinder – weitergegeben wird. Diese Gestaltung dient häufig dazu, den überlebenden Partner finanziell abzusichern und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Ein Berliner Testament kann ausschließlich von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam verfasst werden. Andere Personen können diese Testamentsform nicht nutzen. Die Errichtung erfolgt entweder vollständig handschriftlich durch einen der Partner mit eigenhändiger Unterschrift beider Beteiligten oder in notarieller Form.

Formvorschriften

Für die Wirksamkeit eines Berliner Testaments müssen bestimmte Formerfordernisse eingehalten werden. Wird es handschriftlich erstellt, muss einer der Partner das gesamte Dokument eigenhändig schreiben; beide müssen unterschreiben und Ort sowie Datum angeben.

Bindungswirkung

Das Besondere am Berliner Testament ist seine Bindungswirkung: Nach dem Tod eines Partners kann der überlebende Ehegatte das Testament grundsätzlich nicht mehr einseitig ändern oder widerrufen, sofern keine anderslautende Regelung getroffen wurde. Dies soll sicherstellen, dass die im Testament getroffenen Verfügungen Bestand haben.

Typische Inhalte eines Berliner Testaments

Einsatz als Alleinerbe (Einheitslösung)

In den meisten Fällen setzen sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein (sogenannte Einheitslösung). Erst nach dem Tod beider Elternteile erben dann beispielsweise die Kinder als Schlusserben das verbleibende Vermögen.

Sonderregelungen für Schlusserben (Trennungslösung)

Alternativ können auch andere Personen wie Enkelkinder oder gemeinnützige Organisationen als Schlusserben eingesetzt werden. Die genaue Ausgestaltung bleibt den Eheleuten überlassen.

Pflichtteilsrechtliche Aspekte

Auch beim Berliner Testament besteht für pflichtteilsberechtigte Personen – etwa Kinder – grundsätzlich weiterhin ein Anspruch auf ihren Pflichtteil nach dem ersten Erbfall. Dieser Anspruch entsteht unmittelbar mit dem Tod des zuerst verstorbenen Partners und kann geltend gemacht werden, auch wenn sie zunächst enterbt wurden.

Klauseln zur Pflichtteilsstrafklausel („Jastrowsche Klausel“)

Um zu verhindern, dass Kinder bereits nach dem ersten Todesfall ihren Pflichtteil verlangen und damit das Vermögen schmälern, enthalten viele Berliner Testamente sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln: Wer seinen Pflichtteil verlangt, wird beim zweiten Erbfall ebenfalls nur mit seinem Pflichtteil bedacht.

Möglichkeiten zur Änderung oder Aufhebung eines Berliner Testaments

Zeitpunkt vor Eintritt des ersten Erbfalls

Solange beide Ehegatten leben, können sie ihr gemeinsames Testament jederzeit gemeinsam ändern oder widerrufen. Einseitige Änderungen sind nur möglich, wenn dies ausdrücklich im Text vorgesehen wurde.

Zeitpunkt nach Eintritt des ersten Erbfalls

Nachdem einer der beiden Partner verstorben ist tritt regelmäßig eine Bindungswirkung ein: Der Überlebende kann dann in aller Regel keine Änderungen mehr vornehmen.


Häufig gestellte Fragen zum Thema „Berliner Testament“:

Darf jeder ein Berliner Testament errichten?

Nur verheiratete Paare sowie eingetragene Lebenspartnerschaften dürfen gemeinsam ein solches gemeinschaftliches Testament verfassen.

Müssen beide Eheleute gleichzeitig unterschreiben?

Nicht zwingend gleichzeitig; jedoch müssen beide ihre Unterschrift unter demselben Dokument leisten.

Können wir unser gemeinsames testament später noch ändern?

Soweit beide noch leben ja; danach besteht meist eine Bindung an getroffene Verfügungen.

Bekommt mein Kind trotz Enterbung einen Anteil am Nachlass?

Pflichtteilsberechtigte erhalten auf Wunsch ihren gesetzlichen Mindestanteil direkt nach dem ersten Todesfall.



 

Weitere häufige Fragen:


Kann ich einzelne Gegenstände im Rahmen eines solchen Testaments vermachen?
Ja; es können auch einzelne Vermächtnisse aufgenommen werden.


Was passiert bei Scheidung mit einem bestehenden gemeinsamen testament?
Mit Rechtskraft einer Scheidung verliert dieses seine Wirkung.


Wie wirkt sich das gemeinsame testament steuerlich aus?
Die gewählte Gestaltung hat Einfluss auf Freibeträge sowie Steuerklassen bei der späteren Vererbung.


Kann ich einen Notar hinzuziehen?
Das Gesetz sieht sowohl notarielle Beurkundung wie auch privatschriftliche Erstellung vor.