Begriff und rechtliche Einordnung von Behörden
Der Begriff „Behörde“ bezeichnet im deutschen Recht eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Behörden sind zentrale Akteure des Staates und seiner Gliederungen, wie Länder oder Gemeinden. Sie handeln im Rahmen der Gesetze und setzen staatliche Entscheidungen um. Die genaue Ausgestaltung, Organisation und Zuständigkeit einer Behörde ist durch verschiedene Rechtsvorschriften geregelt.
Aufgaben und Funktionen von Behörden
Behörden erfüllen vielfältige Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit. Dazu zählen unter anderem die Umsetzung von Gesetzen, die Erteilung von Genehmigungen, das Erheben von Steuern sowie das Überwachen bestimmter Vorschriften. Sie sind dafür zuständig, Verwaltungsakte zu erlassen – also verbindliche Entscheidungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen zu treffen.
Verwaltungsaufgaben
Zu den klassischen Verwaltungsaufgaben gehören beispielsweise das Ausstellen von Personalausweisen durch Meldebehörden oder die Gewährung sozialer Leistungen durch Sozialbehörden. Auch Ordnungsämter oder Bauämter nehmen spezifische Verwaltungsaufgaben wahr.
Rechtsetzung und Vollzug
Neben der Anwendung bestehender Gesetze können bestimmte Behörden auch an deren Ausgestaltung mitwirken (zum Beispiel durch Erlass untergesetzlicher Normen). Hauptsächlich liegt ihr Schwerpunkt jedoch auf dem Vollzug geltenden Rechts.
Arten von Behörden nach ihrer Stellung im Staatssystem
Unterscheidung nach Verwaltungsebenen
Behörden lassen sich nach ihrer Zugehörigkeit zur jeweiligen Ebene des Staatsaufbaus unterscheiden:
- Bundesbehörden: Diese sind für Angelegenheiten zuständig, die bundesweit geregelt werden.
- Landesbehörden: Sie nehmen Aufgaben auf Ebene eines Bundeslandes wahr.
- Kreis- und Gemeindebehörden: Hierzu zählen Ämter in Landkreisen sowie Stadt- oder Gemeindeverwaltungen.
Jede dieser Ebenen verfügt über eigene Zuständigkeiten entsprechend dem föderalen Aufbau Deutschlands.
Zentrale vs. örtliche Behörden
Zentrale Behörden haben einen überregionalen Wirkungsbereich (z.B. Bundesministerien), während örtliche Behörden für einen bestimmten geografischen Bereich zuständig sind (z.B. Landratsamt).
Statusmerkmale einer Behörde
Ausstattung mit hoheitlichen Befugnissen
Eines der wichtigsten Merkmale einer Behörde ist ihre Befugnis zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln – etwa dem Erlass verbindlicher Anordnungen gegenüber Dritten.
Anbindung an den Staat
Eine Behörde handelt stets als Teil des Staates beziehungsweise einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft wie Gemeinde oder Landkreis; sie ist kein eigenständiges Rechtssubjekt wie ein Unternehmen.
Organisationsstruktur h4 >
Behörden verfügen über eine festgelegte innere Organisation mit Leitungsperson(en) sowie Mitarbeitenden; sie arbeiten innerhalb klar definierter Zuständigkeiten. p >
< h2 >Abgrenzung zu anderen Einrichtungen< / h2 >
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Nicht jede öffentliche Einrichtung ist automatisch eine Behörde: Beispielsweise gelten Gerichte nicht als solche; auch öffentlich-rechtliche Anstalten (wie Rundfunkanstalten) unterscheiden sich in Status und Funktion deutlich vom Begriff „Behörde“.
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< h2 >Rechtsstellung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern < / h2 >
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Im Verhältnis zu Privatpersonen tritt eine Behörde regelmäßig als Träger öffentlicher Gewalt auf: Ihre Handlungen erfolgen meist einseitig-verbindlich („Hoheitsakt“). Gegen behördliches Handeln bestehen rechtlich geregelte Möglichkeiten zur Überprüfung – etwa durch Widerspruchsverfahren oder gerichtliche Kontrolle vor einem Verwaltungsgericht.
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< h4 >Pflichten bei behördlichem Handeln < / h4 >
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Bei allen Maßnahmen müssen sich Behörden an geltendes Recht halten; sie unterliegen zudem Grundsätzen wie Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung sowie Begründungspflicht für ihre Entscheidungen.< / p >
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Behörden“
Was ist eine Behörde?
Eine Behörde ist eine staatliche Stelle, die öffentliche Aufgaben erfüllt – insbesondere solche der Verwaltung -, indem sie verbindlich entscheidet oder handelt.< / p >
< h3 id="wie-unterscheiden-sich-behoerden-von-gerichten">Wie unterscheiden sich Behörden von Gerichten?< / h ³ >
< p >Gerichte entscheiden unabhängig über Streitfälle zwischen Parteien anhand des Rechts; dagegen wenden Behörden Gesetze verwaltend an bzw. setzen diese praktisch um.< / p >
< h³ id = "welche-arten-von-behoerden-gibt-es" >Welche Arten von Behörden gibt es?< / h³ >
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>Es gibt Bundes-, Landes-, Kreis- sowie Gemeindebehörden; außerdem wird zwischen zentralen (überregional tätigen) und örtlichen (lokal tätigen) unterschieden.<
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id = "koennen-behoerden-verbindlich-anordnen"
>Können Behörden verbindlich anordnen?
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P>)Ja,
viele Maßnahmen einer Behörde haben bindende Wirkung für Betroffene;
dies geschieht meist in Form eines sogenannten Verwaltungsakts.(<
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H³ ID = "WIE-KANN-MAN-SICH-GEGEN-BEHÖRDLICHE-ENTSCHEIDUNGEN-WEHRN"
>w ie kann man sich gegen behörd liche Entscheidungen wehren?
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Bürgerinnen u nd Bürger können gegen bestimmte Entsch eidungen Widerspruch einlegen o de r gerichtl iche Kontrolle beantragen .<
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P > B ei wichtigen Maßnah men besteht di e Pflicht , di e Entscheidung nachvollziehbar z u erläutern , damit Betroffene wissen , warum so entschieden wurde .<
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P > B ehör den müssen personenbezogene Daten schützen un d dürfen diese nur weitergeben , wenn dies gesetz lich erlaubt is t .<