Beherbergungsvertrag: Begriff, Einordnung und Bedeutung
Der Beherbergungsvertrag ist die rechtliche Grundlage für die entgeltliche Aufnahme von Gästen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Hostels, Gasthöfen, auf Campingplätzen oder in vergleichbaren Unterkünften. Er regelt das Zurverfügungstellen von Unterkunftsraum samt vereinbarten Nebenleistungen (etwa Frühstück, WLAN oder Wellnessangebote) für einen bestimmten Zeitraum. Charakteristisch ist die Mischung aus Elementen der Unterkunftsüberlassung und Dienstleistungen. Der Vertragstyp hat sich als eigenständige Ausprägung des Gastgewerbes etabliert und ist im Alltag unter Begriffen wie „Hotelbuchung“, „Zimmerreservierung“ oder „Gastaufnahme“ bekannt.
Abgrenzung zu anderen Vertragstypen
Vom Beherbergungsvertrag abzugrenzen sind insbesondere:
- Wohnraummiete: Auf Dauer angelegte Überlassung zu Wohnzwecken mit umfassendem Besitzrecht; die typische kurzfristige, serviceorientierte Gästebeherbergung fällt nicht hierunter.
- Reisevertrag: Umfasst eine Gesamtheit verschiedener Reiseleistungen (z. B. Unterkunft und weitere Leistungen als Paket). Eine reine Unterkunftsbuchung ohne Paketcharakter ist regelmäßig ein Beherbergungsvertrag.
- Bloße Raumüberlassung für Veranstaltungen: Steht der Veranstaltungsraum im Vordergrund, liegt kein Beherbergungsvertrag vor, auch wenn Übernachtungen hinzukommen können.
Zustandekommen des Vertrags
Buchung und Annahme
Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Das Angebot kann telefonisch, per E‑Mail, über Buchungsportale oder direkt auf der Website eines Betriebs erfolgen. Die Annahme erfolgt typischerweise durch Buchungsbestätigung. Auch konkludentes Verhalten (etwa Einchecken und Schlüsselübergabe) kann eine Annahme darstellen.
Form und Nachweis
Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben. Üblich sind elektronische Bestätigungen. Buchungsbestätigung, Rechnung und Korrespondenz dienen als Nachweis über Inhalt und Umfang des Vertrags.
Mindestinhalte
Regelmäßig werden festgehalten: Name und Kontaktdaten der Parteien, Art und Kategorie der Unterkunft, Aufenthaltszeitraum, Personenzahl, Preis und Preisbestandteile, inkludierte Leistungen, Zahlungsmodalitäten sowie besondere Vereinbarungen (z. B. Haustiere oder Zusatzbetten).
Rechte und Pflichten der Parteien
Pflichten des Beherbergungsbetriebs
- Überlassung der vereinbarten Unterkunftskategorie in brauchbarem, sauberem und sicherem Zustand für die vereinbarte Zeit.
- Zugang zur Unterkunft sowie Bereitstellung vereinbarter Nebenleistungen (z. B. Frühstück, WLAN, Parkplatz, Spa-Bereich).
- Beachtung zumutbarer Sicherheits- und Verkehrssicherungsstandards im Betrieb.
- Wahrung von Ruhezeiten und Hausordnung im Rahmen des Zumutbaren.
- Datenschutzkonforme Verarbeitung von Gästedaten im für den Aufenthalt erforderlichen Umfang.
Pflichten der Gäste
- Fristgerechte Zahlung des vereinbarten Entgelts und etwaiger vereinbarter Nebenkosten.
- Schonende Behandlung von Unterkunft und Inventar; Erhaltung der Unterkunft in ordentlichem Zustand während des Aufenthalts.
- Beachtung von Hausordnung, Nichtraucherregeln, Check-in/Check-out-Zeiten und sonstigen betrieblichen Vorgaben.
- Wahrheitsgemäße Angaben zur Personenzahl sowie unverzügliche Mitteilung besonderer Umstände, die die Leistung betreffen (z. B. erhebliche Mängel).
Nebenleistungen
Nebenleistungen (z. B. Frühstück, Halbpension, Wellness, Parkplatz, Kinderbetreuung) gehören nur dann zum Leistungsumfang, wenn sie vereinbart oder üblicher Standard der Unterkunft sind. Soweit Nebenkosten anfallen, werden diese regelmäßig separat ausgewiesen.
Preise, Zahlung und Sicherheiten
Preisbestandteile
Der Gesamtpreis kann neben dem reinen Unterkunftspreis weitere Bestandteile umfassen, etwa Serviceentgelte, lokale Abgaben (z. B. Gästetaxe), Endreinigung, Parkplatz- oder Haustierpauschalen. Üblich ist die transparente Ausweisung vor Vertragsschluss.
Zahlungsmodalitäten
Gängig sind Vorauszahlung, Anzahlung, Zahlung bei Anreise oder Abreise sowie Kartenzahlung. In vielen Fällen werden unterschiedliche Ratenmodelle angeboten (z. B. flexible Rate mit später Stornierungsmöglichkeit, nicht erstattbare Rate mit Preisnachlass).
Kaution und Kreditkartengarantie
Als Sicherheit verlangt der Betrieb mitunter eine Kaution oder Kreditkartengarantie, insbesondere bei Ferienwohnungen, längeren Aufenthalten oder hochwertiger Ausstattung. Die Sicherheit dient typischerweise der Absicherung von Zahlungsansprüchen und Schäden.
Stornierung, Umbuchung und No-Show
Stornobedingungen
Stornierungsrechte und Gebühren hängen von der getroffenen Vereinbarung ab. Üblich sind Fristen, innerhalb derer kostenfrei oder gegen pauschalierte Entgelte storniert werden kann. Nicht erstattbare Raten schließen eine Rückzahlung regelmäßig aus.
No-Show und vorzeitige Abreise
Bei Nichtanreise ohne Stornierung (No-Show) kann das vereinbarte Entgelt ganz oder anteilig geschuldet bleiben, abhängig von den Bedingungen. Gleiches gilt häufig bei vorzeitiger Abreise. Maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen und der Umfang ersparter Aufwendungen.
Außergewöhnliche Umstände
Bei außergewöhnlichen, von keiner Partei beherrschbaren Umständen kommen je nach Lage Anpassungen oder Aufhebungen in Betracht. Entscheidend sind die vertraglichen Vereinbarungen, Mitteilungspflichten und die konkrete Beeinträchtigung der Leistungserbringung.
Leistungsstörungen und Haftung
Mängel der Unterkunft
Weicht die Unterkunft erheblich vom Vereinbarten ab oder ist sie nicht nutzbar, besteht ein Anspruch auf vertragsgemäße Abhilfe. Bei wesentlichen, nicht behobenen Beeinträchtigungen kommen nach den allgemeinen Grundsätzen Entgeltminderungen oder weitergehende Rechte in Betracht. Eine zeitnahe Mangelanzeige gegenüber dem Betrieb ist für Klärung und Nachweis von Bedeutung.
Haftung des Beherbergungsbetriebs
Der Betrieb haftet nach den allgemeinen Regeln für eigenes Verschulden sowie für Sicherheit im zumutbaren Rahmen. Für mitgebrachte Sachen gelten häufig besondere Haftungsmaßstäbe und Beschränkungen; sie können in Hausinformationen erläutert sein. Eine gesonderte Verwahrung von Wertsachen kann Haftungsfragen beeinflussen.
Haftung der Gäste
Gäste haften für durch sie verursachte Schäden an Unterkunft und Inventar. Die Haftung kann sich auch auf mitreisende Personen sowie mitgebrachte Tiere erstrecken. Gewöhnliche Abnutzung zählt nicht als ersatzfähiger Schaden.
Haustiere
Die Mitnahme von Tieren bedarf regelmäßig der vorherigen Zustimmung. Etwaige Mehrkosten, Reinigungsentgelte oder Beschränkungen (z. B. in Speiseräumen) können vereinbart werden. Für Schäden durch Tiere gelten die allgemeinen Haftungsgrundsätze.
Vertragsbeendigung und Kündigung
Ordentliche Beendigung
Der Beherbergungsvertrag endet üblicherweise mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Eine Verlängerung bedarf einer neuen oder ergänzenden Vereinbarung und ist von der Verfügbarkeit abhängig.
Außerordentliche Beendigung
Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann eine Partei zur fristlosen Beendigung berechtigt sein. Gründe können etwa nachhaltige Störungen des Betriebs, erhebliche Zahlungsverzüge, grobe Verstöße gegen die Hausordnung oder unzumutbare Mängel sein. Die Voraussetzungen richten sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Datenschutz und Melderecht
Meldepflichten
In vielen Ländern bestehen gesetzliche Meldepflichten bei Beherbergung. Dazu gehören die Erfassung bestimmter Personendaten und deren Aufbewahrung für einen begrenzten Zeitraum. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus den jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Datenverarbeitung
Gästedaten werden zum Zweck der Vertragsabwicklung, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Informationen zu Umfang, Zweck, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten stellt der Betrieb typischerweise in Datenschutzhinweisen bereit.
Besondere Konstellationen
Gruppenbuchungen und Kontingente
Bei Gruppen gelten häufig abweichende Bedingungen zu Stornofristen, Zahlungsplänen, Haftung und Namenslisten. Kontingentverträge mit Veranstaltern enthalten regelmäßig spezielle Regelungen zur Freigabe nicht abgerufener Zimmer.
Langzeitaufenthalte und Serviced Apartments
Längere Aufenthalte mit erweiterten Serviceelementen bewegen sich teils im Grenzbereich zur klassischen Wohnraummiete. Maßgeblich bleiben Serviceumfang, Aufenthaltszweck, Vertragsdauer und betriebliche Einbindung.
Pauschalen und Drittleistungen
Werden zur Unterkunft weitere Leistungen gebündelt angeboten (z. B. Wellnesspakete, Skipässe), ist zu prüfen, ob eine eigenständige Bündelung vorliegt oder lediglich ergänzende Einzelleistungen erbracht werden. Davon hängt die rechtliche Einordnung ab.
Online-Plattformen und Vermittler
Bei Buchungen über Plattformen ist zu unterscheiden, wer Vertragspartner wird. Häufig kommt der Beherbergungsvertrag zwischen Gast und Unterkunft zustande, während die Plattform Vermittlungs- oder Inkassodienstleistungen erbringt. Die jeweiligen Plattformbedingungen ergänzen die vertragliche Lage.
Beweissicherung und Kommunikation
Buchungsbestätigung, Änderungsmitteilungen, besondere Absprachen, Rechnungen sowie Dokumentationen zu etwaigen Mängeln oder Schäden dienen als zentrale Nachweise zum Vertragsinhalt und zur Vertragserfüllung. Eine nachvollziehbare Kommunikation unterstützt die Klärung von Abweichungen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Beherbergungsvertrag
Wann kommt ein Beherbergungsvertrag verbindlich zustande?
Der Vertrag wird verbindlich, wenn ein verbindliches Angebot abgegeben und von der anderen Seite angenommen wird. In der Praxis ist dies regelmäßig die Buchungsbestätigung. Auch Einchecken und Schlüsselübergabe können eine Annahme darstellen.
Wer ist Vertragspartner bei Buchungen über Online-Plattformen?
In der Regel wird der Beherbergungsvertrag zwischen Gast und Unterkunft geschlossen. Die Plattform stellt die Infrastruktur für die Buchung bereit und kann zusätzliche Bedingungen für Vermittlung und Zahlung vorsehen.
Welche Folgen hat eine Stornierung?
Die Folgen richten sich nach den vereinbarten Bedingungen. Je nach Rate und Frist können Gebühren anfallen oder Erstattungen ausgeschlossen sein. Maßgeblich sind die vorab kommunizierten Stornoregeln.
Wofür haftet die Unterkunft bei Schäden oder Verlust von mitgebrachten Sachen?
Die Haftung richtet sich nach den allgemeinen Regeln und etwaigen betrieblichen Hinweisen. Für Wertsachen können besondere Verwahrungsmodalitäten gelten, die Einfluss auf die Haftung haben.
Welche Rechte bestehen bei erheblichen Mängeln der Unterkunft?
Bei wesentlichen Beeinträchtigungen besteht ein Anspruch auf vertragsgemäße Abhilfe. Bleiben erhebliche Mängel unbehoben, kommen nach allgemeinen Grundsätzen Entgeltminderungen oder weitergehende Rechte in Betracht.
Ist die Unterkunft berechtigt, eine Kaution oder Kreditkartengarantie zu verlangen?
Ja, dies ist im Gastgewerbe üblich, insbesondere zum Ausgleich möglicher Schäden oder offener Forderungen. Umfang und Verwertung der Sicherheit ergeben sich aus der Vereinbarung.
Dürfen Haustiere ohne weiteres mitgebracht werden?
Die Mitnahme von Haustieren erfordert regelmäßig eine vorherige Zustimmung der Unterkunft. Es können Zusatzentgelte, Einschränkungen und besondere Sorgfaltspflichten gelten.