Begriff und Bedeutung der Beförderung von Beamten
Die Beförderung von Beamten bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Beamter in ein höheres Amt mit größerer Verantwortung und meist auch höherem Gehalt erhoben wird. Sie ist ein zentrales Element des Laufbahnprinzips im öffentlichen Dienst. Die Beförderung unterscheidet sich von anderen Personalmaßnahmen wie Versetzung oder Umsetzung dadurch, dass sie stets mit einer Änderung des Statusamtes verbunden ist.
Rechtliche Grundlagen der Beförderung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beförderung von Beamten sind durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt. Diese Vorschriften legen fest, unter welchen Voraussetzungen eine Beförderung erfolgen kann, welche Verfahren einzuhalten sind und welche Rechte sowie Pflichten für die betroffenen Personen bestehen.
Voraussetzungen für eine Beförderung
Eine wesentliche Voraussetzung für die Beförderung eines Beamten ist das Vorliegen einer entsprechenden Planstelle im Stellenplan der jeweiligen Behörde. Zudem muss der Beamte sich in seiner bisherigen Tätigkeit bewährt haben. In vielen Fällen sind bestimmte Mindestzeiten im aktuellen Amt zu erfüllen (sogenannte Mindestverweildauer). Auch dienstliche Beurteilungen spielen eine wichtige Rolle bei der Auswahlentscheidung.
Beförderungsverfahren
Das Verfahren zur Beförderung folgt klaren Regeln: Zunächst prüft die zuständige Behörde, ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend erfolgt häufig ein Auswahlverfahren unter mehreren geeigneten Bewerbern nach dem Grundsatz der Bestenauslese. Die Entscheidung über die Ernennung trifft regelmäßig die oberste Dienstbehörde oder eine dazu befugte Stelle.
Beteiligungsrechte und Mitbestimmung
Im Rahmen des Verfahrens können Beteiligungsrechte anderer Stellen wie Personalrat oder Gleichstellungsbeauftragte zu beachten sein. Diese Gremien werden informiert oder angehört, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Rechtsfolgen einer Beförderung
Mit einer erfolgreichen Beförderung erhält der betroffene Beamte einen neuen Amts- beziehungsweise Diensttitel sowie meist auch höhere Bezüge entsprechend dem neuen Statusamt. Darüber hinaus gehen oft erweiterte Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten mit einer höheren Position einher.
Anfechtung und Rechtsschutzmöglichkeiten
Beamte haben grundsätzlich das Recht, gegen Entscheidungen im Zusammenhang mit ihrer eigenen Nichtbeförderung vorzugehen – etwa wenn sie sich benachteiligt fühlen oder Fehler im Auswahlverfahren vermuten. Hierfür stehen ihnen verwaltungsrechtliche Rechtsbehelfe offen; diese müssen innerhalb bestimmter Fristen eingelegt werden.
Sonderfälle bei der Beförderung von Beamten
Befristete Ämterübertragung (Amtszulage)
In bestimmten Fällen kann einem Beamten vorübergehend ein höherwertiges Amt übertragen werden – beispielsweise als Vertretungsregelungen -, ohne dass damit sofort eine dauerhafte Ernennung verbunden ist.
Befreiungen vom Regelverfahren
Nicht jede Veränderung innerhalb des öffentlichen Dienstes stellt rechtlich gesehen eine „Beförderung“ dar; so gibt es Ausnahmen etwa bei Umsetzungen auf gleichwertige Stellen ohne Statusänderungen.
Häufig gestellte Fragen zur Beförderung von Beamten (FAQ)
Muss jede freie Stelle ausgeschrieben werden?
Nicht jede freie Stelle muss zwingend öffentlich ausgeschrieben werden; dies hängt vom jeweiligen Laufbahnrecht ab sowie davon, ob interne Bewerber vorhanden sind.
Können Teilzeitbeschäftigte befördert werden?
Auch Teilzeitbeschäftigte können grundsätzlich befördert werden, sofern sie alle sonstigen Voraussetzungen erfüllen.
Darf während eines laufenden Disziplinarverfahrens befördert werden?
Sobald gegen einen Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, kann dies Auswirkungen auf seine Eignungsfeststellung haben; häufig wird bis zum Abschluss des Verfahrens keine Entscheidung über eine mögliche Höhergruppierung getroffen.
Können mehrere Bewerber gleichzeitig befördert werden?
< p > Es besteht grundsätzlich keine Begrenz ung hinsichtlich d er Anzahl gleich zeitig zu befördernder Personen , sofern entsprechende Planstellen vorhanden s ind . p > < h three > Welche Rolle spielt das dienstliche Beurteilungssystem ?< / h three >
< p > Das dienstliche Beurteilungssystem dient als Entscheid ungsgrundlage f ür d ie Auswahl zwischen mehreren geeigneten Kandidaten ; es bewertet Leistung , Eign ung u nd Fähi gkeiten .< / p >
< h three > Gibt es Altersgrenzen fü r B efö rderungen ?< / h three >
< p > Für B eamt en gelten i n de r Regel k ei ne festen Altersg renzen f ür B efö rderu ngen ; maßgeblich si nd di e Erfüllun g de r fachlichen u nd persönlichen Vo raussetzunge n .< / p >