Begriff und rechtliche Einordnung
Banken sind Institute, die gewerbsmäßig Einlagen von Kundinnen und Kunden annehmen, Kredite vergeben und den bargeldlosen wie auch den Bargeld-Zahlungsverkehr ermöglichen. Sie erfüllen zentrale Funktionen für die Volkswirtschaft: Sie sammeln Gelder, leiten diese als Kredite weiter, verwahren Vermögenswerte und stellen Infrastruktur für Zahlungen und Kapitalmarktgeschäfte bereit. Der Begriff umfasst Universalbanken sowie spezialisierte Institute mit begrenztem Geschäftsmodell.
Abgrenzung zu anderen Finanzdienstleistern
Neben Banken gibt es weitere Institute mit eng verwandten Tätigkeiten, etwa Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, Wertpapierfirmen oder Finanzdienstleistungsinstitute. Diese dürfen einzelne Finanzdienste erbringen, jedoch keine vollumfängliche Einlagen- und Kreditvergabe wie klassische Banken. Der Umfang zulässiger Geschäfte, die Eigenmittelanforderungen und die Aufsicht unterscheiden sich je nach Institutsart.
Typische Geschäftsbereiche
- Einlagengeschäft (z. B. Giro-, Tages- und Festgeld)
- Kreditgeschäft (z. B. Verbraucherdarlehen, Hypothekendarlehen, Unternehmenskredite)
- Zahlungsdienste (Überweisungen, Lastschriften, Karten, digitale Wallets)
- Wertpapier- und Depotgeschäft (Anlagevermittlung, Beratung, Orderausführung, Verwahrung)
- Treuhand- und Verwahrfunktionen sowie Services im Außenhandel
Rechtsrahmen und Aufsicht
Banken unterliegen einem vielschichtigen Regelwerk aus nationalen und europäischen Normen. Der Rechtsrahmen legt Voraussetzungen für die Gründung und den laufenden Betrieb fest und dient der Stabilität des Finanzsystems, dem Schutz der Kundschaft und der Funktionsfähigkeit der Märkte.
Aufsichtsstruktur
Die Aufsicht erfolgt mehrstufig: Nationale Behörden überwachen die Institute nach einheitlichen europäischen Standards. Für bedeutende Institute ist zusätzlich eine direkte europäische Aufsicht eingerichtet. Zentralbanken wirken an der laufenden Überwachung und an Stresstests mit. Ziel ist die Sicherstellung solider Geschäftsorganisation, ausreichender Kapital- und Liquiditätsausstattung sowie wirksamer Risikosteuerung.
Zulassung und laufende Anforderungen
- Erlaubnisverfahren mit Prüfung von Geschäftsmodell, Zuverlässigkeit der Leitungsorgane, Kapitalausstattung und Organisation
- Fortlaufende Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen sowie Melde- und Veröffentlichungspflichten
- Risikomanagement, interne Kontrollen, Compliance- und Geldwäschepräventionssysteme
- Vergütungsregeln zur Vermeidung unangemessener Risikoincentivierung
Aufsichtsmaßnahmen
Bei Verstößen können Prüfungen intensiviert, Auflagen erteilt, Geschäftsbereiche beschränkt oder Leitungsorgane adressiert werden. Für Krisenfälle bestehen Sanierungs- und Abwicklungsmechanismen mit Instrumenten zur Stabilisierung oder geordneten Abwicklung, um systemische Risiken zu begrenzen und wesentliche Funktionen aufrechtzuerhalten.
Geschäftsbeziehungen und Verträge
Die Beziehung zwischen Bank und Kundschaft basiert auf zivilrechtlichen Verträgen. Typisch sind Rahmenverträge für Kontoführung und Zahlungsdienste sowie besondere Verträge für Kredite, Wertpapierdienstleistungen und Verwahrung.
Kontoeröffnung und Identifizierung
Vor Begründung einer Geschäftsbeziehung sind Identifizierungs- und Transparenzpflichten zu erfüllen. Die Bank prüft Identität und wirtschaftlich Berechtigte und erhebt Angaben zur Nutzung der Produkte. Diese Pflichten dienen auch der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Banken verwenden standardisierte Bedingungen für Kontoführung, Zahlungsdienste und Depotgeschäft. Diese regeln etwa Kommunikationswege, Entgelte, Zinsen, Ausführungsfristen und Haftungsfragen. Änderungen erfolgen nach den hierfür vorgesehenen Verfahren mit Information der Kundschaft.
Kreditverträge
Kreditverträge bestimmen Zinssatz, Gebühren, Laufzeit, Tilgung und Sicherheiten (z. B. Grundpfandrechte, Bürgschaften, Abtretungen). Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten erweiterte Informations- und Widerrufsrechte. Preisangaben müssen klar, verständlich und vollständig sein, inklusive der Gesamtkosten.
Zahlungsdienste und Karten
Für Überweisungen, Lastschriften, Karten und digitale Verfahren gelten Regeln zur Autorisierung, Ausführungsfristen, Währungsumrechnung und Haftung. Nicht autorisierte Zahlungen sind grundsätzlich zu erstatten; für die zahlende Person kann ein gesetzlich begrenzter Eigenanteil vorgesehen sein, der sich bei grob pflichtwidrigem Verhalten erhöhen kann. Für die Anzeige von Unregelmäßigkeiten bestehen Fristen.
Wertpapier- und Depotgeschäft
Bei Anlageberatung und -vermittlung gelten besondere Informations- und Wohlverhaltenspflichten. Dazu gehören Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfungen, Kostentransparenz sowie der Umgang mit Zuwendungen. Wertpapiere werden regelmäßig als Sondervermögen oder auf segregierten Konten verwahrt; sie sind grundsätzlich getrennt vom Vermögen der Bank zu halten.
Kundenschutz und Informationspflichten
Vorvertragliche Informationen
Bevor Verträge geschlossen werden, müssen wesentliche Merkmale des Produkts, Risiken, Kosten und Laufzeiten in verständlicher Form offengelegt werden. Für bestimmte Produkte gelten standardisierte Informationsblätter.
Beratung, Interessenkonflikte und Dokumentation
Bei Beratung sind Anlageziele, Kenntnisse, Erfahrung und finanzielle Verhältnisse der Kundschaft zu berücksichtigen. Interessenkonflikte sind zu erkennen und zu steuern; Provisionen und sonstige Zuwendungen sind offenzulegen, soweit sie zulässig sind. Beratungs- oder Angemessenheitsprüfungen werden dokumentiert.
Datenschutz und Bankgeheimnis
Banken unterliegen strengen Datenschutzregeln. Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte Zwecke verarbeitet und grundsätzlich nur mit Rechtsgrundlage oder Einwilligung weitergegeben werden. Daneben besteht eine vertragliche Vertraulichkeitspflicht über kundenbezogene Tatsachen und Bewertungen; gesetzliche Offenbarungspflichten bleiben unberührt.
Beschwerde- und Streitbeilegung
Für Beschwerden bestehen interne Verfahren mit Fristen zur Antwort. Zusätzlich gibt es branchenspezifische Schlichtungsstellen sowie staatliche Stellen für alternative Streitbeilegung. Zivilgerichte bleiben unabhängig davon zuständig.
Sicherungssysteme und Abwicklung
Einlagensicherung
Guthaben auf bestimmten Konten sind bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag je Person und Bank über Sicherungssysteme geschützt. Es existieren gesetzliche Systeme und ergänzend institutsbezogene Sicherungseinrichtungen. Ausgenommen sein können bestimmte Finanzprodukte und Einlagenarten.
Anlegerentschädigung
Bei der Unfähigkeit eines Instituts, Wertpapierdienstleistungen zu erbringen oder Kundengelder herauszugeben, bestehen Entschädigungsmechanismen bis zu festgelegten Grenzen. Der Schutz bezieht sich nicht auf Wertschwankungen von Finanzinstrumenten, sondern auf die Nichtherausgabe oder das Fehlen von Kundengeldern und -wertpapieren.
Sanierung und Abwicklung
Krisenpläne definieren Maßnahmen zur Stabilisierung (Sanierung). Reicht dies nicht aus, kann eine Abwicklung erfolgen. Instrumente umfassen u. a. den Verkauf von Geschäftsbereichen, die Übertragung auf Brückeninstitute und Verlustbeteiligungen von Anteilseignern und Gläubigern. Ziel ist der Schutz kritischer Funktionen und Einlegerinnen und Einleger innerhalb der vorgesehenen Grenzen.
Insolvenzrechtliche Besonderheiten
Im Insolvenzfall gelten Sonderregeln für Finanzinstitute. Depotwerte sind in der Regel aussonderungsfähig, Einlagen werden nach Maßgabe der Sicherungssysteme behandelt. Zahlungsverkehr und Derivate unterliegen besonderen Abwicklungs- und Aufrechnungsregeln.
Haftung und Verantwortlichkeit
Aufklärung und Beratung
Verletzt eine Bank Informations- oder Beratungspflichten, können vertragliche Ansprüche entstehen. Maßgeblich sind Art des Geschäfts (Beratung oder reine Ausführung), die Risikodarstellung sowie die Dokumentation des Kundenkontakts.
Haftung im Zahlungsverkehr
Bei nicht autorisierten Zahlungen trifft die Bank grundsätzlich eine Erstattungspflicht, vorbehaltlich eines gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalts und etwaiger Mitverantwortung. Für Ausführungsfehler bestehen Korrektur- und Erstattungsregeln; Fristen für Einwendungen sind zu beachten.
Organpflichten
Leitungsorgane verantworten die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, Risikokultur und Einhaltung der Regeln. Bei Verstößen drohen aufsichtsrechtliche und zivilrechtliche Folgen.
Digitalisierung und neue Formen
Online- und Direktbanken
Institute mit digitalem Schwerpunkt erbringen Bankdienste überwiegend über elektronische Kanäle. Rechtlich gelten dieselben Grundprinzipien; ergänzend bestehen Anforderungen an IT-Sicherheit, Auslagerungen und Betriebsstabilität.
Open Banking und Schnittstellen
Zahlungskonten müssen über standardisierte Schnittstellen Drittanbietern zugänglich gemacht werden, wenn die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber zustimmt. Drittanbieter unterliegen eigenen Zulassungs- und Sicherheitsanforderungen.
Digitale Vermögenswerte
Dienstleistungen rund um kryptografische Vermögenswerte und deren Verwahrung sind reguliert. Abhängig von der Ausgestaltung können besondere Erlaubnispflichten, Sorgfaltspflichten und Informationsanforderungen gelten.
Grenzüberschreitende Aspekte
Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit
Innerhalb des europäischen Binnenmarkts können Institute ihre Dienste grenzüberschreitend erbringen oder Niederlassungen gründen, wenn die aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Aufsicht wird zwischen Herkunfts- und Aufnahmestaat koordiniert.
Drittstaateninstitute
Banken mit Sitz außerhalb des Binnenmarkts benötigen für die Tätigkeit im Inland besondere Gestattungen. Umfang und Bedingungen richten sich nach nationalen Vorgaben und internationalen Kooperationen der Aufsichtsbehörden.
Geldwäscheprävention und Sanktionen
Banken müssen Sorgfaltspflichten einhalten, Transaktionen überwachen, Auffälligkeiten melden und Sanktionsvorgaben beachten. Dazu gehören Identifizierung, laufende Überwachung und risikobasierte Maßnahmen.
Steuern und Meldewesen
Kapitalertragsteuer und Abzug
Banken führen auf bestimmte Kapitalerträge Steuern ab und stellen Bescheinigungen aus. Für Kundinnen und Kunden können Freistellungs- und Anrechnungsmechanismen bestehen.
Automatischer Informationsaustausch
Zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung übermitteln Banken bestimmte kunden- und kontobezogene Daten an Behörden, die international ausgetauscht werden. Dabei gelten Datenschutz- und Sicherheitsstandards.
Regulatorisches Meldewesen
Institute berichten regelmäßig an Aufsichts- und Zentralbanken über Kapital, Liquidität, Risiken und Geschäfte. Diese Daten dienen der makro- und mikroprudenziellen Überwachung.
Häufig gestellte Fragen
Was unterscheidet eine Bank von einem Zahlungsinstitut?
Banken dürfen Einlagen entgegennehmen und Kredite vergeben. Zahlungsinstitute erbringen Zahlungsdienste, ohne das klassische Einlagengeschäft zu betreiben. Entsprechend unterscheiden sich Zulassung, Aufsichtstiefe und Einbindung in Sicherungssysteme.
Welche Einlagen sind geschützt und in welcher Höhe?
Bestimmte Guthaben auf Konten sind bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag je Person und Bank durch Sicherungssysteme geschützt. Der Schutz umfasst typischerweise Giro-, Tages- und Festgeld, nicht jedoch alle Finanzprodukte. Details hängen von Art der Einlage und dem Sicherungssystem ab.
Darf eine Bank ein Konto kündigen?
Kontoverträge können unter Beachtung der vertraglichen und gesetzlichen Regeln gekündigt werden. Maßgeblich sind Art des Kontos, vereinbarte Fristen und besondere Schutzvorschriften für Verbraucherinnen und Verbraucher oder Basiskonten. In bestimmten Fällen sind sachliche Gründe erforderlich.
Wie ist die Haftung bei nicht autorisierten Kartenzahlungen geregelt?
Grundsätzlich muss die Bank nicht autorisierte Zahlungen erstatten. Die zahlende Person trägt einen gesetzlich begrenzten Eigenanteil, der sich bei grob pflichtwidrigem Verhalten erhöhen kann. Für die Anzeige solcher Vorgänge bestehen Fristen.
Welche Pflichten hat eine Bank bei Anlageberatung?
Bei Beratung sind Kenntnisse, Erfahrung, Ziele und finanzielle Verhältnisse der Kundschaft zu berücksichtigen. Es bestehen Pflichten zur Aufklärung über Risiken, Kosten und Interessenkonflikte sowie zur Dokumentation der Beratung und zur Prüfung der Eignung oder Angemessenheit.
Was geschieht mit meinem Depot, wenn eine Bank insolvent wird?
Depotwerte werden grundsätzlich getrennt vom Vermögen der Bank verwahrt und sind aussonderungsfähig. Die Abwicklung umfasst regelmäßig die Übertragung der Verwahrung auf ein anderes Institut. Entschädigungssysteme greifen, wenn Kundengelder oder -wertpapiere nicht herausgegeben werden können.
Welche Daten darf eine Bank verarbeiten und weitergeben?
Erlaubt ist die Verarbeitung für festgelegte Zwecke wie Vertragsdurchführung, Risikosteuerung und gesetzliche Pflichten. Weitergaben sind an Rechtsgrundlagen gebunden, etwa im Rahmen von Geldwäscheprävention, Aufsichts- oder Steuerrecht. Darüber hinaus gilt eine vertragliche Vertraulichkeitspflicht.
Welche Rolle spielt die Finanzaufsicht gegenüber Banken?
Die Aufsicht überprüft Gründung, Kapital- und Liquiditätsausstattung, Governance und Risikoorganisation. Sie führt Prüfungen durch, kann Auflagen erteilen und bei Verstößen einschreiten. Ziel ist die Stabilität des Systems und der Schutz der Kundschaft.