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Automatische Kennzeichenerfassung

Begriff und Funktionsweise der Automatischen Kennzeichenerfassung

Die automatische Kennzeichenerfassung bezeichnet ein technisches Verfahren, bei dem spezielle Kameras oder Sensoren die Nummernschilder von Fahrzeugen erfassen und diese Daten digital auswerten. Die erfassten Kennzeichen werden in der Regel mit bestehenden Datenbanken abgeglichen, um beispielsweise gestohlene Fahrzeuge zu identifizieren oder bestimmte Verkehrsverstöße festzustellen. Das System arbeitet meist vollautomatisch und kann sowohl stationär als auch mobil eingesetzt werden.

Zwecke und Anwendungsbereiche

Automatische Kennzeichenerfassung wird vor allem im Bereich der öffentlichen Sicherheit verwendet. Typische Einsatzgebiete sind die Überwachung des Straßenverkehrs, die Fahndung nach bestimmten Fahrzeugen sowie die Kontrolle von Zufahrtsberechtigungen auf privaten oder öffentlichen Flächen. Auch im Rahmen von Umweltzonen oder Mautsystemen findet diese Technik Anwendung.

Öffentliche Nutzung durch Behörden

Behörden setzen automatische Kennzeichenerfassung insbesondere zur Verfolgung von Straftaten, zur Gefahrenabwehr sowie zur Durchsetzung verkehrsrechtlicher Vorschriften ein. Die Nutzung ist dabei an strenge rechtliche Vorgaben gebunden, um den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen.

Private Nutzung durch Unternehmen und Privatpersonen

Auch private Betreiber wie Parkhausbetreiber nutzen automatische Systeme zur Erkennung von Kfz-Kennzeichen etwa für Zugangskontrollen oder Abrechnungszwecke. Hier gelten besondere Anforderungen an den Datenschutz sowie an die Information betroffener Personen.

Rechtliche Grundlagen der automatischen Kennzeichenerfassung

Die Erhebung und Verarbeitung von Kfz-Kennzeichen gilt als Verarbeitung personenbezogener Daten, da das Nummernschild Rückschlüsse auf eine bestimmte Person zulassen kann. Daher unterliegt jede Form der automatischen Erfassung strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Datenschutzrechtliche Anforderungen

Für jede Form der automatischen Kennzeichenerfassung muss ein berechtigtes Interesse bestehen oder eine gesetzliche Grundlage vorliegen. Zudem müssen Betroffene grundsätzlich über die Datenerhebung informiert werden; Ausnahmen bestehen nur in eng begrenzten Fällen wie bei polizeilichen Ermittlungen.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt zudem, dass nur so viele Daten erhoben werden dürfen wie unbedingt erforderlich sind – etwa für einen konkreten Fahndungszweck – und dass diese nicht länger gespeichert werden als notwendig.
Zudem ist sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf gespeicherte Informationen erhalten können (Datensicherheit).

Löschungspflichten und Speicherfristen

Erhobene Daten dürfen nur so lange gespeichert bleiben wie sie für den jeweiligen Zweck benötigt werden; danach müssen sie gelöscht beziehungsweise anonymisiert werden. Für verschiedene Anwendungsfälle gelten unterschiedliche Fristen: Während bei polizeilichen Maßnahmen oft sehr kurze Speicherzeiten vorgesehen sind (meist wenige Tage), können private Betreiber längere Fristen haben – sofern dies gerechtfertigt ist.

Beteiligte Rechte: Betroffene Personen

Personen deren Fahrzeuge erfasst wurden haben verschiedene Rechte hinsichtlich ihrer personenbezogenen Informationen: Sie können Auskunft darüber verlangen ob ihre Daten verarbeitet wurden; unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch das Recht auf Löschung dieser Informationen.

Kritikpunkte & Diskussion

Die automatische Erkennung von Kfz-Kennzeichen steht immer wieder im Mittelpunkt gesellschaftlicher Debatten zum Thema Datenschutz versus Sicherheitserfordernisse des Staates beziehungsweise privater Interesseninhaber.
Kritiker befürchten eine umfassende Überwachung des Individualverkehrs ohne hinreichenden Anlass („anlasslose Massenüberwachung“). Befürworter argumentieren hingegen mit einer erhöhten Effizienz bei Strafverfolgung sowie Verkehrssicherheit.
Insgesamt bleibt es Aufgabe des Gesetzgebers einen angemessenen Ausgleich zwischen diesen widerstreitenden Interessen herzustellen.

Häufig gestellte Fragen zur Automatischen Kennzeichenerfassung (FAQ)

Darf jeder automatisch Kfz-Kennzeichen erfassen?

Nicht jede Person oder Organisation darf beliebig automatisch Kfz-Kennzeichen erfassen. Es bedarf eines berechtigten Interesses beziehungsweise einer gesetzlichen Grundlage für solche Maßnahmen.

Müssen Betroffene über eine automatische Erfassung informiert werden?

Soweit keine Ausnahme besteht – etwa bei bestimmten behördlichen Maßnahmen -, müssen betroffene Personen grundsätzlich über Art, Umfang und Zweck einer solchen Datenspeicherung informiert werden.

Darf ich mein eigenes Grundstück mit einem solchen System überwachen?

Einsatzmöglichkeiten bestehen grundsätzlich auch im privaten Bereich; jedoch dürfen dabei keine öffentlichen Flächen überwacht oder unbeteiligte Dritte erfasst werden.

Können Behörden jederzeit alle Fahrzeuge kontrollieren?

Einsätze durch staatliche Stellen unterliegen engen rechtlichen Grenzen; flächendeckende Kontrollen ohne konkreten Anlass sind in aller Regel nicht zulässig.

Müssen erhobene Daten nach einer gewissen Zeit gelöscht werden?

< p>Daten aus automatischer Nummernschilderkennung dürfen nur solange gespeichert bleiben wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist; anschließend müssen sie gelöscht bzw. anonymisiert werden. 

< h ³ > Welche Rechte habe ich bezüglich meiner erfassten Fahrzeugdaten? < / h ³ >
< p >Betroffenen stehen insbesondere Auskunfts- sowie gegebenenfalls Löschrechte zu. 

< h ³ > Was passiert wenn Unbefugte Zugriff auf meine Fahrzeugdaten erhalten? < / h ³ >
< p >Unbefugter Zugriff stellt einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht dar ; je nach Schweregrad können daraus Ansprüche entstehen.