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Ausspähen von Daten

Begriffserklärung: Ausspähen von Daten

Das Ausspähen von Daten bezeichnet das unbefugte Beschaffen oder Zugänglichmachen von elektronisch gespeicherten Informationen. Gemeint ist damit insbesondere das heimliche Eindringen in Computersysteme, Netzwerke oder andere Datenspeicher, um dort vorhandene Daten zu erlangen. Das Ziel kann sein, persönliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder andere sensible Inhalte zu erhalten. Der Begriff umfasst sowohl den Zugriff auf private als auch auf geschäftliche und behördliche Daten.

Rechtlicher Hintergrund des Ausspähens von Daten

Das Ausspähen von Daten wird im deutschen Recht als eine Form der Computerkriminalität betrachtet. Es handelt sich dabei um eine Straftat gegen die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sowie gespeicherter digitaler Informationen. Die rechtlichen Regelungen dienen dem Schutz vor unerlaubtem Zugriff auf fremde elektronische Daten.

Schutzbereich der Vorschriften

Geschützt werden alle elektronisch gespeicherten oder übermittelte Informationen, die nicht für den Täter bestimmt und gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind. Dazu zählen beispielsweise Passwörter, E-Mails, Kundendatenbanken oder interne Dokumente eines Unternehmens.

Tatbestandsmerkmale des Ausspähens von Daten

Für ein strafbares Verhalten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Unbefugter Zugang: Der Täter verschafft sich ohne Erlaubnis Zugang zu fremden digitalen Systemen.
  • Sicherungsmaßnahme: Die betroffenen Daten müssen durch technische Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff geschützt sein.
  • Datenbeschaffung: Es genügt bereits das bloße Erlangen der Möglichkeit zur Kenntnisnahme; ein tatsächliches Lesen oder Verwenden ist nicht erforderlich.

Die Tat kann sowohl durch technische Manipulation (z.B. Hacking) als auch durch Umgehung physischer Sicherungen erfolgen.

Mögliche Handlungen beim Ausspähen von Daten

  • Eindringen in passwortgeschützte Bereiche eines Computersystems ohne Berechtigung.
  • Nutzung gestohlener Zugangsdaten zum Abrufen privater Nachrichten.
  • Anwendung spezieller Software zur Überwindung technischer Schutzmaßnahmen wie Firewalls.
  • Kopieren sensibler Dateien aus einem gesicherten Netzwerkordner ohne Zustimmung des Berechtigten.

Motive und Folgen des Ausspähens von Daten

Motive für das Ausspähen digitaler Informationen

Ziele können wirtschaftlicher Vorteil (z.B. Industriespionage), persönliches Interesse (z.B. Neugier), politische Absichten (z.B. Whistleblowing) oder kriminelle Zwecke wie Identitätsdiebstahl sein.

Mögliche rechtliche Konsequenzen

Sanktionen reichen je nach Schweregrad vom Bußgeld bis hin zu Freiheitsstrafen bei schwerwiegenden Fällen mit großem Schadenpotenzial für Betroffene.
Auch zivilrechtlich können Ansprüche auf Schadensersatz entstehen – etwa wenn Unternehmen finanzielle Verluste erleiden.
Darüber hinaus droht Tätern unter Umständen die Einziehung illegal erlangter Gewinne sowie weitere Nebenfolgen wie Berufsverbote bei einschlägigen Tätigkeiten.

Bedeutung im Alltag und Abgrenzung zu anderen Delikten

Bedeutung im privaten Bereich

Nicht nur Unternehmen sind betroffen: Auch Privatpersonen können Opfer werden – etwa wenn Unbekannte Social-Media-Konten hacken oder Online-Banking-Daten auslesen.
Der Schutz persönlicher digitaler Lebensbereiche gewinnt daher zunehmend an Bedeutung.

Abgrenzung zum Abfangen und Verändern von Daten

Neben dem reinen „Auslesen“ gibt es weitere Formen unerlaubten Umgangs mit digitalen Inhalten:
Beim Abfangen werden laufende Kommunikationsvorgänge überwacht; beim Verändern geht es um Manipulation bestehender Datensätze.
Das reine „Ausspähen“ bezieht sich jedoch ausschließlich auf das Verschaffen unbefugten Zugangs zu bereits gespeicherten Inhalten unter Umgehung technischer Sicherungen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Ausspähen von Daten (FAQ)

Darf man eigene verlorene Passwörter durch spezielle Programme wiederherstellen?

Das Wiederherstellen eigener Passwörter ist grundsätzlich erlaubt, solange keine Rechte Dritter verletzt werden und ausschließlich eigene Systeme betroffen sind.

Zählt schon der Versuch eines Zugriffs als strafbar?

Bereits der Versuch eines unbefugten Zugriffs kann rechtlich relevant sein, sofern konkrete Handlungen zur Überwindung einer technischen Sicherungsmaßnahme vorgenommen wurden.

Können auch minderjährige Personen für das Ausspähen haftbar gemacht werden?

Minderjährige können grundsätzlich verantwortlich gemacht werden; allerdings gelten besondere Regeln hinsichtlich Strafmündigkeit sowie möglicher Sanktionen.

ISt es relevant, ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist?


Für die Strafbarkeit kommt es nicht zwingend darauf an, ob ein materieller Schaden eingetreten ist; entscheidend ist vielmehr der unerlaubte Zugriff selbst.

Können Unternehmen ebenfalls belangt werden?



Auch juristische Personen wie Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen haftbar gemacht werden – insbesondere dann, wenn Mitarbeitende im Auftrag handeln.