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Begriffserklärung: Außertarifliche Angestellte
Außertarifliche Angestellte, häufig abgekürzt als AT-Angestellte, sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nicht durch einen Tarifvertrag geregelt ist, obwohl für das Unternehmen oder die Branche grundsätzlich ein Tarifvertrag besteht. Sie nehmen in der betrieblichen Hierarchie meist eine Position zwischen tariflich eingruppierten Beschäftigten und leitenden Angestellten ein.
Abgrenzung zu anderen Beschäftigtengruppen
Tariflich Beschäftigte
Tariflich Beschäftigte unterliegen den Regelungen eines geltenden Tarifvertrags. Dieser regelt insbesondere Vergütung, Arbeitszeit und weitere Arbeitsbedingungen verbindlich. Außertarifliche Angestellte hingegen werden individuell vertraglich vergütet und ihre Arbeitsbedingungen können von den tariflichen Vorgaben abweichen.
Leitende Angestellte
Leitende Angestellte nehmen besondere Führungsaufgaben wahr und sind in vielen arbeitsrechtlichen Fragen gesondert gestellt. Außertarifliche Angestellte verfügen zwar oft über erweiterte Verantwortlichkeiten oder besondere Qualifikationen, erfüllen jedoch nicht die Voraussetzungen für den Status eines leitenden Angestellten.
Rechtlicher Status von außertariflichen Angestellten
Der rechtliche Status außertariflicher Angestellter ist dadurch gekennzeichnet, dass sie formal weiterhin dem allgemeinen Arbeitsrecht unterliegen. Sie sind keine leitenden Führungskräfte im Sinne spezieller arbeitsrechtlicher Vorschriften. Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem individuellen Arbeitsvertrag sowie aus gesetzlichen Bestimmungen des allgemeinen Arbeitsrechts.
Anwendbarkeit von Tarifverträgen auf AT-Angestellte
Für außertarifliche Angestellte gelten die Regelungen des einschlägigen Tarifvertrags grundsätzlich nicht unmittelbar oder zwingend. Dennoch können einzelne tarifvertragliche Bestimmungen durch Bezugnahme im individuellen Vertrag Anwendung finden oder als Orientierung dienen.
Vergütung und sonstige Konditionen bei AT-Angestellten
Die Vergütung außertariflicher Angestellter liegt regelmäßig oberhalb der höchsten tariflichen Entgeltgruppe des jeweiligen Branchentarifs. Die genaue Höhe wird individuell vereinbart. Auch andere Konditionen wie Urlaubstage oder Sonderzahlungen können frei ausgehandelt werden; gesetzliche Mindeststandards müssen jedoch eingehalten werden.
Sonderregelungen zur Vergütungshöhe
In der Praxis wird häufig erwartet, dass das Gehalt deutlich über dem höchsten Tarifeinkommen liegt – dies ist jedoch keine gesetzlich festgelegte Voraussetzung für den Status als außertariflicher Angestellter.
Kündigungsschutz bei außertariflichen Anstellungsverhältnissen
Auch für AT-Angestellt gilt grundsätzlich der allgemeine Kündigungsschutz nach geltendem Recht – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (z.B., Betriebsgröße). Besondere Kündigungsfristen aus einem anwendbaren Tarifvertrag finden nur dann Anwendung, wenn sie ausdrücklich im individuellen Vertrag vereinbart wurden.
Betriebliche Mitbestimmung und Interessenvertretung
Außertarifliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch auf betriebliche Mitbestimmung durch Betriebsrat oder Personalrat – soweit diese Gremien bestehen -, da sie keine leitenden Führungskräfte im Sinne spezieller Ausnahmeregelungen darstellen.
Beteiligung an betrieblichen Sozialleistungen
Soweit betriebliche Sozialleistungen gewährt werden (z.B., betriebliche Altersvorsorge), steht auch AT-Beschäftigten ein Anspruch darauf zu – es sei denn, es bestehen sachgerechte Differenzierungen innerhalb des Unternehmens.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Außertarifliche Angestellte (FAQ)
Können auch Teilzeitkräfte außertariflich beschäftigt sein?
Ja; auch Teilzeitbeschäftigte können als außertarifliche Mitarbeitende angestellt sein, sofern ihr Gehalt sowie ihre Aufgabenstellung außerhalb des Geltungsbereichs eines bestehenden Tarifvertrags liegen.
Müssen alle Unternehmen mit einem gültigen Branchentarifsystem auch AT-Stellen anbieten?
Nicht jedes Unternehmen mit einem Branchentarifsystem muss zwingend Stellen für Außertarifl iche schaffen; dies hängt von der betrieblichen Organisation sowie vom Bedarf an spezialisierten Funktionen ab. p >
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