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Aussagegenehmigung

Begriff und Grundprinzip der Aussagegenehmigung

Die Aussagegenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, die Personen im öffentlichen Dienst für Aussagen über dienstliche Angelegenheiten benötigen. Hintergrund ist die Pflicht zur Verschwiegenheit über Vorgänge, die ihnen in amtlicher Eigenschaft bekannt geworden sind. Ohne Genehmigung dürfen solche Informationen gegenüber Gerichten, Ermittlungsbehörden oder Dritten grundsätzlich nicht offenbart werden. Die Genehmigung legt fest, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen eine Aussage zulässig ist.

Zweck und Schutzgüter

Die Aussagegenehmigung dient dem Schutz des Gemeinwohls und der Integrität staatlichen Handelns. Sie bewahrt insbesondere staatliche Interessen, interne Entscheidungsprozesse, Sicherheitsbelange, personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Zugleich ermöglicht sie, dass notwendige Informationen in Verfahren verfügbar gemacht werden können, wenn dies rechtlich und sachlich angezeigt ist.

Anwendungsbereich

Wer benötigt eine Aussagegenehmigung?

  • Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in dienstlichen Angelegenheiten
  • Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, sofern sie einer dienstlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen
  • Ehemalige Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger, soweit die Verschwiegenheit über frühere Dienstangelegenheiten fortbesteht
  • Personen, die in sonstiger Weise Zugang zu amtlichen Informationen haben und an eine dienstliche Geheimhaltung gebunden sind

In welchen Verfahren kommt sie vor?

Die Aussagegenehmigung spielt in Straf-, Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsgerichtsverfahren sowie in behördlichen Ermittlungs- und Disziplinarverfahren eine Rolle. Auch außerhalb förmlicher Verfahren kann sie erforderlich sein, wenn dienstliche Informationen an Dritte weitergegeben werden sollen, etwa gegenüber Medien.

Verfahren zur Erteilung

Zuständige Stelle

Regelmäßig entscheidet die zuständige Dienststelle, häufig die oder der Dienstvorgesetzte oder die übergeordnete Behörde. In sensiblen Fällen kann die Entscheidung bei der obersten Behörde liegen. Maßgeblich ist, wer über die betroffenen Informationen verfügt und wessen Verantwortungsbereich berührt ist.

Ablauf und Form

Die Genehmigung wird in der Praxis schriftlich erteilt. Sie kann auf eine Anfrage des Gerichts, der Staatsanwaltschaft, einer Verwaltungsbehörde oder auf eine Meldung der betroffenen Person hin ergehen. Inhaltlich definiert sie den Themenkreis, den zeitlichen Bezug und gegebenenfalls Auflagen. Häufig wird gleichzeitig geklärt, ob und in welchem Umfang Unterlagen vorgelegt werden dürfen.

Umfang und Nebenbestimmungen

Die Genehmigung kann uneingeschränkt, beschränkt oder an Bedingungen geknüpft sein. Möglich sind etwa Beschränkungen auf bestimmte Sachverhalte, Zeiträume, Beteiligte oder Geheimhaltungsstufen. Auch Teilfreigaben sind üblich, bei denen nur einzelne Informationen offenbart werden dürfen.

Grenzen, Versagung und Abwägung

Gründe für eine Versagung

  • Gefährdung wesentlicher Sicherheitsinteressen oder des Staatswohls
  • Beeinträchtigung laufender behördlicher oder gerichtlicher Verfahren
  • Schutz von Dienstgeheimnissen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • Wahrung von Persönlichkeitsrechten und Datenschutz
  • Schutz interner Entscheidungs- und Meinungsbildungsprozesse

Abwägungskriterien

Die entscheidende Stelle nimmt eine Abwägung zwischen dem Interesse an der Wahrheitsermittlung und den betroffenen Schutzgütern vor. Dabei gilt regelmäßig das Prinzip der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit: So viel Offenlegung wie nötig, so wenig wie möglich.

Folgen einer Versagung

Wird die Genehmigung versagt oder nur beschränkt erteilt, bleibt die Verschwiegenheitspflicht bestehen. Betroffene Personen dürfen dann nur in dem freigegebenen Umfang aussagen oder müssen Angaben zu vertraulichen Punkten unterlassen. Gerichte und Behörden berücksichtigen diese Grenze bei der Beweisaufnahme.

Verhältnis zu Aussage- und Schweigepflichten

Pflicht zum Erscheinen und Inhalt der Aussage

Auch bei bestehender Verschwiegenheitspflicht besteht in der Regel die Pflicht, einer ordnungsgemäßen Ladung zu folgen. Die inhaltliche Aussage ist jedoch auf den genehmigten oder nicht geheimhaltungsbedürftigen Bereich beschränkt.

Abgrenzung zur Schweigepflichtentbindung

Die Aussagegenehmigung ist von der Entbindung von der Schweigepflicht zu unterscheiden. Letztere betrifft typischerweise freie Berufe wie Ärztinnen, Psychologinnen oder Rechtsbeistände und wird von der betroffenen Klientin oder dem betroffenen Patienten erteilt. Die Aussagegenehmigung hingegen ist eine behördliche Entscheidung über dienstliche Geheimnisse im öffentlichen Bereich.

Besondere Konstellationen

Ehemalige Amts- und Mandatsträger

Die Verschwiegenheitspflicht wirkt über das Dienstende hinaus. Ehemalige Beschäftigte benötigen daher für dienstbezogene Aussagen ebenfalls eine Genehmigung, erteilt durch die zuständige frühere oder nunmehr verantwortliche Stelle.

Dokumente und Akten

Die Vorlage amtlicher Unterlagen unterliegt häufig denselben Maßstäben wie mündliche Aussagen. Genehmigungen können die Herausgabe erlauben, einschränken oder untersagen und Redaktionen sowie Anonymisierungen vorsehen.

Medien und außergerichtliche Kontexte

Äußerungen gegenüber Medien, in Publikationen oder auf Veranstaltungen können eine Aussagegenehmigung erfordern, sofern dienstliche Informationen betroffen sind. Der Schutzbereich entspricht dem in formellen Verfahren.

Internationale Bezüge

Bei Auskunftsersuchen aus dem Ausland oder in grenzüberschreitenden Sachverhalten bleibt die Entscheidungskompetenz über die Genehmigung bei der zuständigen inländischen Stelle. Gegebenenfalls erfolgt die Kommunikation im Rahmen der Amtshilfe.

Praktische Auswirkungen auf Verfahren

Zeitliche Aspekte

Die Einholung einer Aussagegenehmigung kann Verfahrensabläufe beeinflussen. Die Bearbeitung erfordert häufig interne Prüfungen, Abstimmungen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen für sensible Informationen.

Beweiswert

Beschränkte Genehmigungen können den Umfang der verwertbaren Aussagen reduzieren. Dies wirkt sich auf die Beweiswürdigung aus, da bestimmte Informationen nur teilweise oder gar nicht verfügbar sind.

Zusammenfassung

Die Aussagegenehmigung ist ein Instrument, das die Pflicht zur Verschwiegenheit mit dem Bedürfnis nach Aufklärung in Einklang bringt. Sie definiert den zulässigen Rahmen für Aussagen über dienstliche Angelegenheiten, schützt legitime Geheimhaltungsinteressen und stellt zugleich sicher, dass notwendige Informationen in geregelter Form zugänglich werden.

Häufig gestellte Fragen zur Aussagegenehmigung

Was ist eine Aussagegenehmigung?

Eine Aussagegenehmigung ist die behördliche Erlaubnis für Personen mit dienstlicher Verschwiegenheitspflicht, über bestimmte dienstliche Vorgänge auszusagen oder Informationen offenzulegen. Sie legt Umfang und Bedingungen der zulässigen Aussage fest.

Wer erteilt die Aussagegenehmigung?

In der Regel erteilt die zuständige Dienststelle die Genehmigung, häufig die oder der Dienstvorgesetzte oder eine übergeordnete Behörde. In besonders sensiblen Fällen ist die oberste Behörde zuständig.

Benötigen auch ehemalige Beschäftigte des öffentlichen Dienstes eine Aussagegenehmigung?

Ja. Die Verschwiegenheitspflicht wirkt über das Dienstende hinaus, sodass ehemalige Beschäftigte für dienstbezogene Aussagen weiterhin eine Genehmigung benötigen.

Gilt die Aussagegenehmigung auch für die Herausgabe von Akten?

Ja. Die Freigabe von Unterlagen wird regelmäßig wie eine Aussage behandelt. Genehmigungen können die Vorlage von Akten erlauben, beschränken oder untersagen und Auflagen wie Schwärzungen vorsehen.

Kann eine Aussagegenehmigung beschränkt oder widerrufen werden?

Ja. Genehmigungen können thematisch, zeitlich oder personell beschränkt werden. Ein Widerruf oder eine Anpassung ist möglich, wenn schutzwürdige Interessen dies erfordern.

Was passiert, wenn keine Aussagegenehmigung vorliegt?

Ohne Genehmigung bleibt die Verschwiegenheitspflicht bestehen. Die betroffene Person darf vertrauliche dienstliche Informationen nicht offenbaren. Gerichte und Behörden berücksichtigen dies bei der Beweisaufnahme.

Worin liegt der Unterschied zwischen Aussagegenehmigung und Schweigepflichtentbindung?

Die Aussagegenehmigung ist eine behördliche Entscheidung für dienstliche Geheimnisse im öffentlichen Bereich. Die Schweigepflichtentbindung betrifft typischerweise Vertrauensverhältnisse in freien Berufen und wird von der betroffenen Person erteilt.

Gilt die Aussagegenehmigung auch außerhalb von Gerichtsverfahren, zum Beispiel gegenüber der Presse?

Ja. Auch außergerichtliche Äußerungen können eine Genehmigung erfordern, wenn sie dienstliche Informationen betreffen. Maßstab ist der Schutz dienstlicher Geheimnisse und weiterer legitimer Interessen.