Legal Wiki

Aussage, falsche

Begriffserklärung: Falsche Aussage

Die falsche Aussage ist ein Begriff aus dem Strafrecht und bezeichnet die bewusste oder fahrlässige Angabe von unwahren Tatsachen gegenüber einer zur Wahrheit verpflichtenden Stelle, insbesondere vor Gericht oder bei Behörden. Sie spielt eine zentrale Rolle im Zusammenhang mit der Wahrheitsfindung in gerichtlichen Verfahren und kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Voraussetzungen einer falschen Aussage

Damit eine Äußerung als falsche Aussage gilt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss die betreffende Person zu einer wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet sein, etwa als Zeuge, Sachverständiger oder Partei in einem Gerichtsverfahren. Weiterhin muss die gemachte Angabe objektiv falsch sein – das heißt, sie stimmt nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein. Schließlich ist entscheidend, dass die Unwahrheit entweder vorsätzlich (also absichtlich) oder zumindest fahrlässig geäußert wurde.

Unterschied zwischen Irrtum und Lüge

Nicht jede unrichtige Angabe stellt automatisch eine strafbare falsche Aussage dar. Wer sich irrtümlich falsch äußert – also glaubt, etwas Wahres zu sagen -, handelt nicht vorsätzlich und begeht keine strafbare Handlung im Sinne der falschen Aussage. Erst wenn jemand wissentlich lügt oder grob sorglos mit der Wahrheit umgeht (Fahrlässigkeit), kann dies rechtliche Folgen haben.

Bedeutung im Straf- und Zivilverfahren

Die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Auskunft besteht insbesondere in gerichtlichen Verfahren sowie bei bestimmten behördlichen Anhörungen. Im Strafprozess sind Zeugen beispielsweise verpflichtet, ihre Aussagen nach bestem Wissen richtig wiederzugeben; Gleiches gilt für Sachverständige hinsichtlich ihrer Gutachten sowie für Parteien unter bestimmten Umständen.

Mögliche Rechtsfolgen einer falschen Aussage

Eine festgestellte falsche Aussage kann schwerwiegende Konsequenzen haben: Sie wird regelmäßig als Straftat verfolgt und zieht empfindliche Strafen nach sich – von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen je nach Schwere des Vergehens und den Auswirkungen auf das Verfahren.

Folgen für das laufende Verfahren

Neben strafrechtlichen Sanktionen können auch prozessuale Folgen eintreten: Das Gericht kann beispielsweise Zeugenaussagen ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen; zudem können weitere Ermittlungen eingeleitet werden.

Sonderfälle: Falschaussage unter Eid und uneidliche Falschaussage

Besonders schwer wiegt eine Falschaussage dann, wenn sie unter Eid erfolgt – also nachdem ausdrücklich geschworen wurde, die Wahrheit zu sagen. In solchen Fällen sieht das Gesetz besonders strenge Strafen vor.
Auch ohne Eidesleistung bleibt jedoch bereits jede vorsätzliche unwahre Angabe gegenüber einem Gericht grundsätzlich strafbar.

Aussagen außerhalb des Gerichtsverfahrens

Außerhalb förmlicher Vernehmungen vor Gericht gelten andere Maßstäbe: Hier liegt meist keine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Auskunft vor; daher sind unrichtige Angaben außerhalb solcher Situationen in aller Regel nicht als „falsche Aussagen“ im engeren Sinn strafbar.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Aussage, falsche“

Wann liegt eine strafbare falsche Aussage vor?

Eine solche liegt dann vor, wenn jemand bewusst oder grob fahrlässig gegenüber einem zur Wahrheit verpflichtenden Organ wie einem Gericht wissentlich Unwahres aussagt.

Müssen alle Zeugen immer die Wahrheit sagen?

Ja; sobald ein Zeuge offiziell vernommen wird – etwa durch ein Gericht -, besteht grundsätzlich eine Pflicht zur vollständigen und wahren Darstellung des Geschehenen.

Können auch Parteien eines Prozesses wegen einer Falschaussage belangt werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja; insbesondere dann, wenn sie ausdrücklich zur wahren Darstellung aufgefordert wurden beziehungsweise eidlich vernommen werden.

Irrtümlich gemachte Fehler: Sind diese ebenfalls strafbar?

Nicht jeder Fehler führt automatisch zu rechtlichen Konsequenzen; nur wer absichtlich lügt oder grob sorglos handelt (Fahrlässigkeit), macht sich gegebenenfalls verantwortlich.

Zählt auch das Verschweigen von Tatsachen als „falsche“ Aussage?

Nicht immer; entscheidend ist hier oft der Einzelfall sowie ob durch Weglassen wesentliche Informationen verfälscht wurden beziehungsweise dadurch insgesamt ein unwahrer Eindruck entsteht.

Kann man seine eigene frühere Falschaussage später korrigieren?

Einer Korrektur steht grundsätzlich nichts entgegen solange dies noch während desselben Verfahrens geschieht bevor negative Folgen eingetreten sind.