Begriff und rechtliche Definition von Aufzügen
Ein Aufzug ist eine maschinelle Anlage, die dem vertikalen oder geneigten Transport von Personen oder Gütern innerhalb von Bauwerken dient. Im rechtlichen Sinne sind Aufzüge nicht nur technische Einrichtungen, sondern auch potenzielle Gefahrenquellen, die umfangreichen Regelungen des deutschen und europäischen Rechts unterliegen. Die rechtliche Definition und der Anwendungsbereich ergeben sich insbesondere aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Aufzugsverordnung (12. ProdSV) im Zusammenhang mit dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Ebenfalls maßgeblich sind die europäische Aufzugsrichtlinie (Richtlinie 2014/33/EU) sowie Vorschriften des Bauordnungsrechts der Länder.
Anwendungsbereich und Abgrenzung
Umfang der Regelungen
Die regulatorische Erfassung von Aufzügen unterscheidet nach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch, dem Verwendungszweck, der Bauart (Personenaufzug, Lastenaufzug, Plattformaufzug, Treppenlift) und dem Installationsort (öffentliches Gebäude, Wohngebäude, industrielle Nutzung).
Nicht unter bestimmte Aufzugsvorschriften fallen unter anderem Fahrtreppen (Rolltreppen), Fahrsteige sowie Aufzüge in speziell geregelten Bereichen (z. B. Bergbau).
Zentrale Rechtsgrundlagen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die BetrSichV legt verbindliche Anforderungen für den Betrieb von Aufzügen als überwachungsbedürftige Anlagen fest. Betreiber von Aufzügen sind verpflichtet, die sichere Bereitstellung und Benutzung der Anlagen zu gewährleisten und regelmäßig sicherheitstechnische Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) durchführen zu lassen.
Pflichten des Betreibers
- Einweisung und Unterweisung: Betreiber müssen bei der Nutzung sowie beim Zugang zum Aufzug bestimmte Unterweisungen und Einweisungen sicherstellen.
- Wartung und Instandhaltung: Es besteht die Verpflichtung, den Aufzug regelmäßig zu warten und etwaige Mängel unverzüglich zu beseitigen.
- Prüfungspflicht: Die wiederkehrende Prüfung eines Aufzugs erfolgt in der Regel alle zwei Jahre für die sicherheitstechnischen Aspekte.
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und Aufzugsverordnung (12. ProdSV)
Das ProdSG bildet den Rahmen für Sicherheitsanforderungen an Aufzüge vor dem Inverkehrbringen. Die 12. ProdSV enthält detaillierte Vorschriften zur Umsetzung der europäischen Aufzugsrichtlinie und regelt die bauliche Sicherheit von neuen Aufzügen sowie entscheidende Aspekte der CE-Kennzeichnung.
Verantwortlichkeit bei Herstellung und Inverkehrbringen
- Herstellerpflichten: Einhaltung aller Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens, Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung und Anbringen der CE-Kennzeichnung.
- Installation: Die Installation darf ausschließlich von befugten Unternehmen durchgeführt werden, welche die technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Landesbauordnungen und Sonderbauvorschriften
Ergänzend dazu normieren die Landesbauordnungen sowie Sonderbauvorschriften für Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Hochhäuser besondere Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Aufzügen. Hierzu zählen unter anderem Vorgaben für die Brandfallsteuerung, Notrufvorrichtungen und Barrierefreiheit.
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und Normen
Die TRBS konkretisieren die Anforderungen aus der BetrSichV. Zusätzlich finden auf europäischer Ebene Normen wie die EN 81-Reihe Anwendung, die Mindeststandards für Konstruktion, Einbau und Betrieb von Aufzügen vorgeben.
Sicherheitsanforderungen
Bauliche und technische Sicherheit
Zu den wichtigsten rechtlichen Anforderungen zählen unter anderem:
- Abschließbare Türsysteme
- Notrufeinrichtungen (Notrufsystem mit 24-Stunden-Verbindung)
- Überlastsicherung
- Notbeleuchtung
- Regelwerk zur Evakuierung bei Störungen
Prüfung und Überwachung
Aufzüge unterliegen wiederkehrenden Prüfungen durch benannte Stellen. Die Art und der Umfang der Prüfungen richten sich nach Art des Aufzugs, Nutzungsintensität und baulicher Situation.
Haftung und Versicherung
Die Haftung für Schäden, die aus dem Betrieb von Aufzügen entstehen, wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Produkthaftungsgesetz und im Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte geregelt. Eigentümer oder Betreiber sowie gegebenenfalls Hersteller haften im Schadensfall für Personen- oder Sachschäden, sofern eine Pflichtverletzung nachweisbar ist.
Empfohlen wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Betreiber und eine Produkthaftpflichtversicherung für Hersteller und Errichter.
Meldepflichten und Dokumentation
Betreiber sind verpflichtet, die Inbetriebnahme und Stilllegung eines Aufzugs bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Über alle Prüfungen, Wartungen und sicherheitsrelevanten Vorkommnisse müssen Aufzeichnungen geführt und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Barrierefreiheit und Gleichstellung
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und landesrechtliche Vorschriften fordern, dass Aufzüge insbesondere in öffentlich zugänglichen Gebäuden barrierefrei gestaltet sein müssen. Anforderungen hierfür sind in technischen Normen (z. B. DIN EN 81-70) konkretisiert.
Sanktionen und Ordnungswidrigkeiten
Verstöße gegen die Betriebssicherheitsverordnung, das Produktsicherheitsgesetz oder sonstige einschlägige Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden und führen im Ernstfall zu Bußgeldern sowie zur Stilllegung der Anlage.
Zusammenfassung
Aufzüge sind Anlagen, deren Errichtung, Betrieb und Instandhaltung komplexen gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Die relevanten Vorschriften greifen ineinander, um ein hohes Maß an Sicherheit sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum sicherzustellen. Verantwortliche Personen und Unternehmen unterliegen strengen Überwachungspflichten, müssen umfangreiche Dokumentationen führen und für den Schadensfall vorsorgen. Die Einhaltung aller Vorschriften ist unverzichtbare Voraussetzung für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb von Aufzügen im Sinne des Gesetzgebers.
Hinweis: Für detaillierte Informationen und weitergehende Anwendungsfragen sind stets die aktuellen Gesetzesfassungen sowie veröffentlichte technische Regeln und Normen zu berücksichtigen.
Häufig gestellte Fragen
Welche gesetzlichen Prüfungsintervalle gelten für Aufzüge in Deutschland?
Für Aufzüge in Deutschland gelten gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsintervalle, die in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den zugehörigen technischen Regeln (TRBS) geregelt sind. Nach § 16 BetrSichV müssen Aufzüge, die der Personen- oder Güterbeförderung dienen, wiederkehrenden Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS, z.B. TÜV oder DEKRA) unterzogen werden. Die Hauptprüfung ist in der Regel alle zwei Jahre durchzuführen. Zusätzlich schreibt der Gesetzgeber Zwischenprüfungen mit einem Intervall von einem Jahr (also jeweils in den Jahren zwischen den Hauptprüfungen) vor, die ebenfalls von einer ZÜS vorzunehmen sind. Darüber hinaus muss eine regelmäßige Inspektion und Wartung durch befähigte Personen erfolgen, um die Betriebssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Im Falle von wesentlichen Änderungen oder bei bestimmten Ereignissen, wie meldepflichtigen Unfällen, sind außerordentliche Prüfungen notwendig. Die Einhaltung dieser Prüfungsintervalle ist durch den Betreiber zu dokumentieren und wird von den Behörden kontrolliert. Werden diese Prüfintervalle nicht eingehalten, kann dies zu Bußgeldern und zur Stilllegung der Anlage führen.
Wer ist rechtlich für die Sicherheit und Wartung von Aufzügen verantwortlich?
Die rechtliche Verantwortung für die Sicherheit und Wartung eines Aufzugs liegt beim sogenannten Betreiber der Aufzugsanlage. Als Betreiber gilt gemäß Betriebssicherheitsverordnung die natürliche oder juristische Person, die die tatsächliche Herrschaft über den Aufzug ausübt und für seinen Betrieb verantwortlich ist – meist also der Gebäudeeigentümer, die Hausverwaltung oder das Unternehmen, dem das Gebäude gehört. Der Betreiber ist verpflichtet, alle Sicherheits- und Wartungsmaßnahmen zu veranlassen, die für den sicheren Betrieb des Aufzugs erforderlich sind. Dazu zählen u.a. die Beauftragung und die Beaufsichtigung der regelmäßigen Wartungen durch fachkundige Unternehmen, die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen sowie die Dokumentation aller Maßnahmen. Im Falle von Unfällen oder Nachweisen von Fahrlässigkeit kann der Betreiber sowohl zivilrechtlich (z.B. auf Schadensersatz) als auch strafrechtlich (z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung) belangt werden. Aus diesem Grund wird empfohlen, Wartungsverträge mit qualifizierten Fachfirmen abzuschließen und ein lückenloses Prüf- und Wartungsbuch zu führen.
Welche Vorschriften gelten im Zusammenhang mit der Modernisierung oder dem Umbau bestehender Aufzugsanlagen?
Wird ein bestehender Aufzug modernisiert oder umgebaut, gibt es zahlreiche rechtliche Vorgaben, die zu beachten sind. Nach BetrSichV § 10 Abs. 2 handelt es sich beim Umbau oder bei wesentlichen Änderungen einer Aufzugsanlage um einen „erheblichen Eingriff“, der besondere Pflichten des Betreibers und des ausführenden Unternehmens auslöst. Solche Maßnahmen müssen einer sogenannten Konformitätsbewertung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass der modernisierte Aufzug weiterhin den aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Es kann eine erneute Baumusterprüfung oder sogar CE-Kennzeichnungspflicht bestehen. Außerdem sind die einschlägigen technischen Normen (wie die DIN EN 81-20 und EN 81-50) zu beachten. Nach erfolgter Modernisierung muss der Aufzug vor Inbetriebnahme erneut durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft und abgenommen werden. Alle Änderungen müssen im technischen Aufzugsbuch dokumentiert und ggf. auch der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Welche rechtlichen Anforderungen gibt es an Notrufsysteme in Aufzügen?
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (§ 12 und Anhang 1 Abschnitt 4.1 BetrSichV) muss jeder Aufzug in Deutschland, der Personen befördert, mit einem funktionsfähigen Notrufsystem ausgestattet sein, das im Notfall eine ständige Verbindung zu einer ständig besetzten Stelle (z.B. Notrufzentrale) herstellt. Notrufsysteme müssen regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden; der Betreiber hat die Verpflichtung, dies zu gewährleisten und zu dokumentieren. Für ältere Aufzugsanlagen, die vor Inkrafttreten der aktuellen Vorschriften betrieben wurden, galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020: Seitdem ist ein zweikanalfähiges Notrufsystem verpflichtend. Ein Verstoß gegen diese Vorgaben kann zur behördlichen Stilllegung des Aufzugs und zur Verhängung von Bußgeldern führen.
Welche Pflichten bestehen bezüglich der Dokumentation und Aufbewahrung von Prüfberichten?
Der Betreiber eines Aufzugs ist nach § 17 BetrSichV verpflichtet, sämtliche Prüfberichte, Wartungsnachweise und sicherheitsrelevanten Dokumentationen ordnungsgemäß und nachvollziehbar zu führen. Diese Unterlagen müssen, je nach Art der Prüfung, mindestens bis zur nächsten entsprechenden Prüfung, jedoch nicht weniger als fünf Jahre lang, aufbewahrt werden. Die Dokumente müssen bei einer Überprüfung durch die zuständige Behörde oder die Überwachungsstelle jederzeit vorgelegt werden können. Zur gesetzeskonformen Dokumentation gehört u.a. auch das Führen eines Aufzugsbuches, in dem alle relevanten Maßnahmen und Ereignisse (Wartungen, Störungen, Reparaturen, Prüfberichte) fortlaufend aufgezeichnet werden. Werden diese Dokumentationspflichten verletzt oder Unterlagen manipuliert, drohen dem Betreiber rechtliche Sanktionen, darunter Bußgelder und ggf. strafrechtliche Konsequenzen.
Welche Haftungsrisiken bestehen im Falle eines Unfalls mit einem Aufzug?
Kommt es bei der Nutzung eines Aufzuges zu einem Unfall, wird zunächst geprüft, ob der Betreiber seinen gesetzlichen Pflichten zur Wartung, Prüfung und Instandhaltung der Aufzugsanlage ordnungsgemäß nachgekommen ist. Kann der Betreiber eine ordnungsgemäße und lückenlose Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen vorlegen und nachweisen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden, wird eine Haftung in der Regel ausgeschlossen. Liegen jedoch Versäumnisse oder Nachlässigkeiten vor, drohen erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken, vor allem im Bereich Schadensersatz gegenüber Geschädigten. Daneben kommt auch eine strafrechtliche Verfolgung, beispielsweise wegen fahrlässiger Körperverletzung, in Betracht. Auch Wartungsfirmen können bei fehlerhafter Ausführung haftbar gemacht werden. Um Haftungsrisiken zu minimieren, ist es für Betreiber unerlässlich, alle gesetzlichen Pflichten umfassend zu erfüllen und die Nachweise hierfür sorgfältig zu archivieren.