Begriff und Grundlagen der Au-pair-Beschäftigung
Die Au-pair-Beschäftigung bezeichnet ein zeitlich befristetes Aufenthaltsverhältnis, bei dem eine junge Person – das sogenannte Au-pair – in einer Gastfamilie lebt und im Gegenzug für Unterkunft, Verpflegung sowie ein Taschengeld bestimmte Aufgaben im Haushalt übernimmt. Ziel ist es, den kulturellen Austausch zu fördern und die Sprachkenntnisse des Au-pairs zu verbessern. Die Beschäftigung erfolgt auf Grundlage eines vertraglichen Verhältnisses zwischen dem Au-pair und der Gastfamilie.
Voraussetzungen für die Aufnahme einer Au-pair-Beschäftigung
Alter und Herkunft des Au-pairs
Für eine Tätigkeit als Au-pair gelten bestimmte Altersgrenzen. In der Regel liegt das Mindestalter bei 18 Jahren, während das Höchstalter meist bei 27 Jahren angesetzt wird. Die Herkunft des Au-pairs kann sowohl aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union als auch aus Drittstaaten erfolgen; hierbei sind unterschiedliche rechtliche Anforderungen an Einreise- und Aufenthaltsstatus zu beachten.
Anforderungen an die Gastfamilie
Gastfamilien müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein Au-pair aufnehmen zu können. Dazu zählt unter anderem das Vorhandensein minderjähriger Kinder im Haushalt sowie ausreichender Wohnraum zur Verfügungstellung eines eigenen Zimmers für das Au-pair.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung
Vertragliche Gestaltung des Aufenthaltsverhältnisses
Das Verhältnis zwischen dem Au-pair und der Gastfamilie wird durch einen schriftlichen Vertrag geregelt. Dieser Vertrag legt Rechte und Pflichten beider Parteien fest, darunter Arbeitszeiten, Aufgabenbereiche sowie Urlaubsansprüche. Der Vertrag dient als Nachweis über die Bedingungen des Aufenthaltsverhältnisses.
Dauer der Beschäftigung
Die Dauer einer typischen Au-pair-Beschäftigung beträgt in den meisten Fällen zwischen sechs Monaten bis maximal einem Jahr. Eine Verlängerung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich; dabei sind jedoch gesetzliche Höchstgrenzen einzuhalten.
Zulässige Tätigkeiten eines Au-Pairs im rechtlichen Kontext
Zu den zulässigen Tätigkeiten zählen vor allem leichte Hausarbeiten sowie die Betreuung von Kindern innerhalb bestimmter Grenzen hinsichtlich Zeitaufwand und Art der Aufgaben. Nicht erlaubt sind Tätigkeiten mit gewerblichem Charakter oder solche außerhalb des Haushaltsbereichs der Gastfamilie.
Arbeitszeitregelungen und Freizeitanspruch
Für die Arbeitszeit gelten klare Begrenzungen hinsichtlich täglicher Stundenanzahl sowie wöchentlicher Gesamtarbeitszeit. Das Recht auf freie Tage pro Woche ist ebenso vorgesehen wie Anspruch auf bezahlten Urlaub während längerer Beschäftigungszeiträume.
Taschengeld, Unterkunft & Sozialversicherung
Das Taschengeld stellt keine Vergütung im arbeitsrechtlichen Sinne dar, sondern dient zur Deckung persönlicher Ausgaben des Au-Pairs neben freier Kost & Logis durch die Familie.
Im Bereich Sozialversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in bestimmten Zweigen wie Kranken-, Unfall- oder Pflegeversicherung; dies gilt insbesondere für Personen aus Drittstaaten.
Steuerrechtlich werden Leistungen an das Aupair regelmäßig nicht als steuerpflichtiges Einkommen behandelt.
Anerkennung von Sprachkursen & Bildungsangeboten
Au-Pairs haben Anspruch darauf, Sprachkurse besuchen zu dürfen bzw. sollen diese gefördert werden.
Der Besuch solcher Kurse darf nicht durch Verpflichtungen gegenüber der Familie behindert werden.
Häufig gestellte Fragen zur rechtlichen Seite von „Au Pair Beschäftigung“
Muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Aupair und der Gastfamilie geschlossen werden?
Ja, das Verhältnis sollte stets durch einen schriftlichen Vertrag geregelt sein. Dieser dokumentiert Rechte & Pflichten beider Seiten.
Darf ein Aupair nebenbei noch anderweitig arbeiten?
Nebenbeschäftigungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich genehmigt wurden. Das Hauptaugenmerk liegt auf den vereinbarten Aufgaben innerhalb des Haushalts.
Sind Aupairs sozialversichert?
Aupairs unterliegen in bestimmten Bereichen wie Kranken-, Unfall- sowie Pflegeversicherung besonderen Regelungen, jedoch besteht keine vollständige Gleichstellung mit regulären Arbeitnehmern.
Können sich Minderjährige als Aupairs beschäftigen lassen?
Minderjährige können üblicherweise kein legales Aupair-Verhältnis eingehen, da hierfür meist Volljährigkeit vorausgesetzt wird.
Darf ein Aufenthaltstitel ausschließlich zum Zweck einer Aupairtätigkeit beantragt werden?
Einen Aufenthaltstitel kann man speziell zum Zweck einer geplanten Tätigkeit als Aupair beantragen, jedoch müssen dafür besondere Voraussetzungen erfüllt sein (z.B. nicht EU-Staatsangehörigkeit).
Müssen Familienmitglieder oder Dritte beim Abschluss eines Vertrags beteiligt sein?
Einen solchen Vertrag schließen ausschließlich das zukünftige Aupair sowie Vertreterinnen/Vertreter ihrer jeweiligen Familien ab; eine Beteiligung Dritter ist nicht erforderlich.
Können mehrere Verträge hintereinander abgeschlossen werden?
Zwar kann nach Ablauf eines Vertrags erneut eine Vereinbarung getroffen werden; jedoch gibt es gesetzlich festgelegte Maximaldauern insgesamt pro Person je Land.
Besteht Anspruch auf Urlaub während einer längeren Tätigkeit?
Aupairs haben einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch abhängig vom Zeitraum ihrer Tätigkeit;
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Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026