Definition und rechtliche Einordnung von Atemalkohol
Der Begriff Atemalkohol bezeichnet den in der Atemluft enthaltenen Anteil des Alkohols (Ethanol), der nach Alkoholkonsum über die Lunge abgegeben und mittels spezieller Messgeräte quantifiziert werden kann. Der Nachweis von Atemalkohol ist insbesondere im Bereich des Straßen- und Verkehrsrechts von zentraler Bedeutung und bildet die Grundlage für zahlreiche Rechtsfolgen bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinwirkung.
Entstehung und Messung von Atemalkohol
Nach dem Konsum ethanolhaltiger Getränke wird Alkohol über Magen und Darm resorbiert, im Blut verteilt und anteilig über die Lunge ausgeatmet. Der in der Ausatemluft nachweisbare Anteil steht in einem weitgehend konstanten Verhältnis zur Blutalkoholkonzentration (BAK).
Zur Messung des Atemalkohols werden sogenannte Atemalkoholmessgeräte eingesetzt. Die Geräte bestimmen die Alkoholkonzentration in der Atemluft in der Regel in Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft (mg/l). Gesetzlich zugelassene Geräte müssen je nach Verordnung regelmäßig geeicht und vom Messbeamten ordnungsgemäß bedient werden, um die Beweiskraft der Messung sicherzustellen.
Rechtsgrundlagen des Atemalkohols in Deutschland
Gesetzliche Regelungen
Die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung von Atemalkoholwerten finden sich insbesondere in:
- § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 316 und § 315c Strafgesetzbuch (StGB)
- § 81a Strafprozessordnung (StPO)
Die technische Zulassung und die Überwachung der Atemalkoholmessgeräte erfolgen nach Maßgabe der Eichordnung sowie den Richtlinien der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Die Anforderungen an die Messverfahren und Geräte werden in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) und durch zusätzliche Verwaltungsvorschriften konkretisiert.
Atemalkohol versus Blutalkohol
Das deutsche Recht unterscheidet zwischen Atem- und Blutalkoholmessung:
- Die Blutalkoholkonzentration (BAK) ist der klassische Nachweis für Alkoholkonsum, erfolgt durch Blutentnahme und laborchemische Analyse.
- Die Atemalkoholkonzentration (AAK) wird unmittelbar durch Atemluftanalyse ermittelt.
Für die Anwendung im Straßenverkehr wurde per Gesetz ein Faktor zur Umrechnung beider Werte festgelegt: 1 mg/l Atemalkohol entspricht 2,1 ‰ (Promille) BAK. Seit der Änderung im Jahr 2005 ist die beweissichere Atemalkoholanalyse der Blutprobe gleichgestellt, d. h. sie kann als einziges Beweismittel herangezogen werden, sofern die Messung ordnungsgemäß erfolgte.
Relevanz des Atemalkohols im Straßenverkehrsrecht
Grenzwerte und Rechtsfolgen
Im Straßenverkehrsrecht gelten folgende wichtige Grenzwerte:
- 0,25 mg/l Atemalkohol (entspricht etwa 0,5 ‰ BAK): Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a StVG, sofern keine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit festgestellt wird.
- 0,54 mg/l Atemalkohol (ca. 1,1 ‰ BAK): Absolute Fahruntüchtigkeit und strafrechtliche Relevanz nach § 316 StGB.
- Für Fahranfänger (unter 21 Jahre oder Probezeit) gilt Null-Promille-Grenze, d. h. jeglicher feststellbare Atemalkohol ist untersagt (§ 24c StVG).
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- Überschreitung der 0,25 mg/l-Grenze ohne Ausfallerscheinungen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Geldbuße, Punkten und Fahrverbot sanktioniert.
- Atemalkoholwert über 0,54 mg/l gilt regelmäßig als Nachweis für die absolute Fahruntüchtigkeit; dies führt zu Strafverfahren, i.d.R. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie längeren Entziehungen der Fahrerlaubnis.
Durchführung der Atemalkoholmessung
Recht auf Atemalkoholtest und Verfahrensgrundsätze
Die Teilnahme am beweissicheren Atemalkoholtest ist freiwillig, kann jedoch bei Verdacht auf Trunkenheitsfahrt durch eine richterlich angeordnete Blutentnahme ergänzt werden, falls der Verdacht nicht ausgeräumt werden kann. Für Belastbarkeit und Verwertbarkeit der Messung ist die Einhaltung umfangreicher Verfahrensvorgaben erforderlich, u.a.:
- Vorbereitungszeit (Karenzzeit): Mindestens 20 Minuten keine Nahrungsaufnahme, Rauchen oder Alkoholkonsum vor der Messung.
- Mindestens zwei Messungen: Beide innerhalb von wenigen Minuten mit nur geringfügigen Abweichungen.
- Überprüfung und Dokumentation: Messgeräte müssen geeicht und ordnungsgemäß bedient werden, die einzelnen Messwerte und der Ablauf sind zu protokollieren.
Rechtsschutz und Beweisfragen
Ein fehlerhaft durchgeführter oder dokumentierter Atemalkoholtest kann vor gerichtlichen Verfahren zur Unverwertbarkeit der Ergebnisse führen. Erhebliche Bedeutung kommt der Belehrung über die Freiwilligkeit der Messung und den korrekten Ablauf des Messvorgangs zu.
Atemalkoholmessung in anderen Rechtsbereichen
Arbeitsrecht und Dienstrecht
Auch im Bereich des Arbeits- und Dienstrechts, etwa bei bestimmten Berufsgruppen wie Bus- oder Bahnfahrern, kann die Kontrolle des Atemalkohols anlassbezogen erfolgen. Rechtsgrundlage sind dabei arbeitsvertragliche Regelungen, das Arbeitsschutzrecht und ggf. tarifliche Vorschriften.
Ordnungswidrigkeitenrecht außerhalb des Straßenverkehrs
In bestimmten Bereichen, etwa bei Alkoholverboten an öffentlichen Plätzen oder Veranstaltungen, wird ebenfalls auf Atemalkoholmessungen zurückgegriffen, um etwaige Verstöße zu belegen.
Internationale Unterschiede
Die gesetzlichen Grenzwerte und die Anerkennung der Atemalkoholanalyse als Beweismittel unterscheiden sich weltweit erheblich. Während in Deutschland die Benutzung von Atemalkoholmessgeräten als Standard gilt, ist in anderen Staaten nach wie vor ausschließlich die Blutprobe maßgeblich.
Fazit
Der Atemalkohol spielt im deutschen Recht, insbesondere im Verkehrsrecht, eine zentrale Rolle zur Kontrolle und Sanktionierung von Alkoholkonsum im Straßenverkehr. Die gesetzlichen Vorgaben zur Messung und Verwertung von Atemalkoholmessungen sind detailliert geregelt und unterliegen strengen prozeduralen Anforderungen. Die Einhaltung dieser Regelungen ist maßgeblich für die Verwertbarkeit der Messergebnisse und die Folgen für Betroffene. Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Atemalkohol sind unerlässlich für die Beurteilung von Sachverhalten im Zusammenhang mit Alkohol und der Teilnahme am Straßenverkehr.
Häufig gestellte Fragen
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Überschreitung des zulässigen Atemalkoholwertes im Straßenverkehr?
Bei Überschreitung des gesetzlich festgelegten Atemalkoholgrenzwertes im Straßenverkehr drohen dem Betroffenen je nach Grad der Überschreitung unterschiedliche rechtliche Sanktionen. Ab einem Atemalkoholwert von 0,25 mg/l gilt in Deutschland ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger sowie für Fahrer in der Probezeit oder unter 21 Jahren. Für alle anderen Kraftfahrer ergibt sich ab 0,25 mg/l bis zu 0,39 mg/l eine Ordnungswidrigkeit, die mit mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Steigt der Wert auf 0,40 mg/l oder mehr, droht in der Regel eine Straftat nach § 316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr. Dies kann zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkten in Flensburg sowie zum Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate führen. Kommt es im Zusammenhang mit einer Trunkenheitsfahrt zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar zu einem Unfall, so greifen weitere Strafverschärfungen nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs), wobei eine längere Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und höhere Geld- oder Freiheitsstrafen möglich sind.
Wie erfolgt die rechtssichere Atemalkoholmessung durch die Polizei?
Eine Atemalkoholmessung durch die Polizei ist nur unter Einhaltung bestimmter rechtlicher Vorgaben verwertbar. Zunächst muss ein standardisiertes Messgerät verwendet werden, das den technischen Anforderungen entspricht und regelmäßig geeicht wird. Die erste Messung, oft als Vortest (Screening) bezeichnet, dient lediglich der Feststellung, ob ein Anfangsverdacht auf Alkoholkonsum besteht; sie ist für sich genommen nicht verwertbar. Erst wenn dieser bejaht wird, muss eine beweissichere Messung erfolgen, in der Regel mit einem Atemalkoholmessgerät nach DIN EN 15964. Die Messung muss zweimal im Abstand von mindestens zwei Minuten durchgeführt werden, wobei der Mittelwert der beiden Ergebnisse als Beweiswert gilt. Der beschuldigten Person ist mitzuteilen, dass sie auf eigenen Wunsch eine Blutalkoholuntersuchung fordern kann (sog. qualifizierte Belehrung). Andernfalls kann die Messung unter Umständen nicht als Beweismittel herangezogen werden. Zu beachten ist, dass die Messung frühestens zwanzig Minuten nach der letzten Nahrungsaufnahme, dem Trinken oder Rauchen erfolgen sollte, um fehlerhafte Ergebnisse auszuschließen.
Kann ein Atemalkoholtest verweigert werden und welche Folgen hat das?
Grundsätzlich steht es jedem Beschuldigten frei, einen Atemalkoholtest zu verweigern, da niemand verpflichtet ist, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken. Die Polizei kann in diesem Fall die Anordnung einer Blutentnahme bei entsprechendem Tatverdacht veranlassen (§ 81a StPO), für die in aller Regel ein richterlicher Beschluss erforderlich ist. Seit einer Gesetzesänderung 2017 kann die Polizei bei Alkoholdelikten im Straßenverkehr jedoch eine Blutentnahme auch ohne richterlichen Beschluss anordnen, wenn Gefahr im Verzug besteht. Die Verweigerung des Atemalkoholtests kann also dazu führen, dass die Polizei eine Blutprobe zur Feststellung des Blutalkoholwerts entnimmt. Die Weigerung selbst darf jedoch nicht zu einer zusätzlichen Sanktion führen oder als Schuldeingeständnis gewertet werden. Unabhängig davon kann aber die Fahrtanordnung und Sicherstellung der Fahrerlaubnis erfolgen, wenn Verdachtsmomente bestehen.
Welche Beweisbedeutung hat der Atemalkoholwert vor Gericht?
Der durch ein geeignetes Messgerät festgestellte Atemalkoholwert gilt grundsätzlich als sicheres Beweismittel, sofern alle Messvorschriften und Verfahrensregeln eingehalten wurden. Gerichte nehmen regelmäßig eine Rückrechnung vor, um den Alkoholkonsum zum Tatzeitpunkt zu bestimmen, da zwischen Fahrtende und Messung Zeit vergehen kann und folglich der nachträgliche Abbau des Alkohols zu berücksichtigen ist. Zudem wird von den Gerichten überprüft, ob die Messung unter Einhaltung der vorgeschriebenen Wartefristen durchgeführt, das Gerät geeicht und der Proband korrekt belehrt wurde. Sollte es hierbei zu Fehlern kommen, können Verteidiger die Verwertbarkeit des Ergebnisses angreifen. Ist die Messung ordnungsgemäß erfolgt, wird der ermittelte Wert meist anerkannt und bildet die zentrale Basis für die Entscheidung im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Gelten unterschiedliche Grenzwerte für verschiedene Fahrzeugführer?
Es existieren im deutschen Verkehrsrecht unterschiedliche Grenzwerte für einzelne Gruppen von Fahrzeugführern. Für Radfahrer gilt eine Grenze von 0,16 mg/l (entspricht etwa 0,3 Promille im Blut), ab diesem Wert liegt absolute Fahruntüchtigkeit bei nachgewiesener Fahrfehlerhaftigkeit oder Unfallbeteiligung vor. Für Führer von Kraftfahrzeugen außerhalb der Probezeit und über 21 Jahren liegt die Ordnungswidrigkeitsgrenze bei 0,25 mg/l (etwa 0,5 Promille BAK), für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren sowie für Fahrer von Fahrzeugen zur Personen- oder Gefahrgutbeförderung gilt ein absolutes Alkoholverbot (Null-Toleranz-Regel). Bei einem Wert ab etwa 0,53 mg/l (1,1 Promille) tritt absolute Fahruntüchtigkeit ein, unabhängig von Fahrfehlern. Für Radfahrer gilt diese Schwelle ab ca. 0,8 mg/l (1,6 Promille). Verstöße gegen diese Grenzwerte führen zu unterschiedlich schweren rechtlichen Folgen, von Ordnungswidrigkeiten bis zu Straftaten.
Können Messfehler beim Atemalkoholtest rechtlich relevant werden?
Messfehler können eine entscheidende Rolle im gerichtlichen Verfahren spielen. Die Atemalkoholmessung muss mit einem behördlich zugelassenen und geeichten Gerät erfolgen, zudem sind strikte Standardprotokolle einzuhalten. Fehlerquelle sind insbesondere nicht eingehaltene Wartezeiten nach Essen, Trinken oder Rauchen, technische Defekte des Geräts, fehlerhafte Bedienung oder mangelhafte Dokumentation der Messung. Werden solche Fehler nachgewiesen oder bestehen Zweifel an der Korrektheit der Messung, kann dies zu einer Unverwertbarkeit der Messergebnisse führen. In diesem Fall wird meist eine Blutentnahme zur Ermittlung des Blutalkoholwerts angeordnet oder das Verfahren eingestellt. Auch Verteidiger greifen oftmals Messfehler an, um die Schuldfähigkeit ihres Mandanten zu widerlegen oder das Beweisverfahren anzugreifen.
Wie wird mit ausländischen Atemalkoholmessungen im deutschen Recht verfahren?
Atemalkoholmessungen, die im Ausland durchgeführt wurden und in Deutschland etwa für Verkehrsverstöße oder bei Kontrollen an Grenzübergängen relevant werden, können unter bestimmten Bedingungen anerkannt werden. Die Anerkennung setzt voraus, dass die Messung mit Geräten erfolgte, die nach internationalen Standards zertifiziert und kalibriert sind und dass das Messprotokoll sowie das Verfahren jenen Richtlinien entspricht, die auch in Deutschland Gültigkeit haben. Häufig bestehen allerdings Unterschiede bei den zulässigen Grenzwerten und der Beweiswürdigung, sodass das jeweilige Auslandsergebnis in Deutschland vor Gericht einer Plausibilitätsprüfung unterzogen wird. In Zweifelsfällen kann ein eigenes Untersuchungsgutachten gefordert werden. Liegt beispielsweise ein Verstoß im EU-Ausland vor, kann dieser über das EU-Verfahren zur grenzüberschreitenden Vollstreckung in Deutschland wirksam werden.
Welche Rolle spielen Atemalkoholtests bei der Überprüfung der Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörde?
Atemalkoholtests können nicht nur im Rahmen von Verkehrskontrollen und Strafverfahren, sondern auch im Verwaltungsrecht Bedeutung erlangen. Ergibt eine Messung einen Wert, der einen Verstoß gegen die Alkoholgrenzen im Straßenverkehr darstellt, kann die Fahrerlaubnisbehörde insbesondere bei wiederholten Auffälligkeiten Zweifel an der Fahreignung annehmen. In diesem Fall ist die Behörde berechtigt, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Klärung der Fahreignung anzuordnen. Verweigert der Betroffene diese Untersuchung oder besteht das Gutachten nicht, droht der Entzug der Fahrerlaubnis gemäß § 11 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung). Die Ergebnisse von Atemalkoholmessungen sind somit für die Fahrerlaubnisbehörden ein bedeutendes Indiz bei der Bewertung der charakterlichen und gesundheitlichen Eignung zum Führen von Fahrzeugen.