Begriffserklärung: Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anschaffungs- und Herstellungskosten sind zentrale Begriffe im deutschen Steuerrecht und Rechnungswesen. Sie beschreiben die finanziellen Aufwendungen, die für den Erwerb oder die Herstellung eines Vermögensgegenstandes entstehen. Diese Kosten spielen eine wichtige Rolle bei der Bewertung von Wirtschaftsgütern, insbesondere im Zusammenhang mit Abschreibungen, Bilanzierung und steuerlichen Regelungen.
Unterschied zwischen Anschaffungskosten und Herstellungskosten
Die Unterscheidung zwischen Anschaffungskosten und Herstellungskosten ist wesentlich für die korrekte Erfassung von Vermögensgegenständen in der Buchführung.
Anschaffungskosten
Anschaffungskosten entstehen beim Kauf eines Gegenstandes oder einer Immobilie. Sie umfassen alle Ausgaben, die notwendig sind, um das Wirtschaftsgut zu erwerben und es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu zählen neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten wie Transport-, Montage- oder Notargebühren sowie Steuern auf den Erwerb (zum Beispiel Grunderwerbsteuer). Preisnachlässe wie Rabatte werden von den Anschaffungskosten abgezogen.
Herstellungskosten
Herstellungskosten fallen an, wenn ein Unternehmen einen Vermögensgegenstand selbst herstellt oder erweitert beziehungsweise wesentlich verbessert. Hierzu gehören sämtliche Aufwendungen für Material, Löhne sowie anteilige Gemeinkosten (wie Verwaltungsausgaben), soweit sie mit der Produktion zusammenhängen. Auch Kosten für Planung oder Bauüberwachung können Teil der Herstellungskosten sein.
Bedeutung im rechtlichen Kontext
Buchführungspflichtige Unternehmen
Für bilanzierende Unternehmen ist es verpflichtend, Wirtschaftsgüter mit ihren tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Bilanz anzusetzen. Die Höhe dieser Kosten beeinflusst maßgeblich spätere Abschreibungen sowie Gewinnermittlungen.
Steuerliche Relevanz
Im Steuerrecht bestimmen Anschaffungs- und Herstellungkosten unter anderem darüber, wie hoch Abschreibungen ausfallen dürfen – also welcher Betrag jährlich als Aufwand geltend gemacht werden kann. Dies wirkt sich direkt auf das zu versteuernde Einkommen aus.
Sonderfälle: Nachträgliche Änderungen
Nachträgliche Veränderungen am Wert des angeschafften oder hergestellten Gutes – etwa durch Umbauten – können ebenfalls Einfluss auf die ursprünglichen Kosten haben; diese müssen dann entsprechend angepasst werden.
Kostenbestandteile im Detail
Zurechenbare Nebenkosten
Neben dem eigentlichen Kaufpreis bzw. den direkten Produktionskosten zählen auch weitere Ausgaben dazu: Transportkosten zum Bestimmungsort des Gutes; Versicherungen während des Transports; Montageaufwand bis zur Betriebsbereitschaft; Gebühren für behördliche Genehmigungen.
Ausschluss bestimmter Kostenarten
Nicht alle Ausgaben dürfen einbezogen werden: Finanzierungsausgaben (wie Zinsen) nach Fertigstellung des Gutes gehören beispielsweise nicht mehr zu den Herstellungs- bzw. Anschaffungkosten.
Bedeutung bei Immobilien & Investitionen
Anschaffungs- und Herstellkosten sind besonders relevant beim Erwerb von Immobilien sowie größeren Investitionen in Maschinenanlagen o. ä., da sie Grundlage für steuerliche Absetzungen bilden.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Anschaffungs- und Herstellungskosten
Was versteht man unter Anschaffungskosten?
Anschaffungkosten bezeichnen sämtliche Aufwendungen, die beim Erwerb eines Vermögensgegenstands anfallen – einschließlich aller notwendigen Nebenkosten bis zur Betriebsbereitschaft abzüglich erhaltenen Preisnachlässen.
Können nachträgliche Ausgaben zu den ursprünglichen Kosten hinzugerechnet werden?
Soweit nachträgliche Ausgaben dazu dienen, das angeschaffte Gut weiter nutzbar zu machen oder seinen Wert erheblich erhöhen beziehungsweise seine Nutzbarkeit verlängern, können diese als nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt werden.
Müssen Eigenleistungen bei selbst erstellten Gütern berücksichtigt werden?
Eingebrachte Eigenleistungen fließen grundsätzlich in die Berechnung der Herstellungskosten ein – dies betrifft sowohl Materialeinsatz als auch Arbeitszeitaufwand innerhalb des Unternehmens.
Dürfen Finanzierungsausgaben Teil der Herstellkosten sein?
Zinsaufwendungen während der Bauphase können unter bestimmten Voraussetzungen Bestandteil der Herstellungskosten sein; Zinsen nach Fertigstellung jedoch nicht mehr.
Sind Reparaturausgaben Bestandteil von Anschaffungs-/Herstellkosten?
Laufende Reparaturen gelten nicht als Anschafts/Herstellkosten sondern stellen laufenden Aufwand dar.
Können Steuern Teil dieser Kostengrößen sein?
Bestimmte Steuern wie Grunderwerbssteuer beim Immobilienkauf zählen regelmäßig zu den Anschaftskosten.
Müssen Preisnachlässe berücksichtigt werden?
Erhaltene Rabatte mindern stets unmittelbar die Anschaftskosten.