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Alternativvermächtnis

Begriff und Grundlagen des Alternativvermächtnisses

Das Alternativvermächtnis ist eine besondere Form des Vermächtnisses im Erbrecht. Es ermöglicht dem Erblasser, einer Person (dem Vermächtnisnehmer) mehrere verschiedene Gegenstände oder Rechte als Vermächtnis zuzuwenden, wobei der Bedachte nur einen dieser Gegenstände oder Rechte erhalten soll. Der wesentliche Unterschied zum gewöhnlichen Vermächtnis besteht darin, dass nicht ein bestimmter Gegenstand vermacht wird, sondern eine Auswahl aus mehreren Möglichkeiten vorgesehen ist.

Funktionsweise und Gestaltung eines Alternativvermächtnisses

Bei einem Alternativvermächtnis legt der Erblasser in seinem Testament fest, dass der Begünstigte zwischen mehreren bestimmten Leistungen wählen kann. Die Auswahlmöglichkeit kann auch einer anderen Person überlassen werden, etwa dem Beschwerten (meistens dem Erben) oder einem Dritten. Das Alternativvermächtnis unterscheidet sich damit von anderen Formen wie dem Wahlvermächtnis dadurch, dass die Auswahl auf klar bezeichnete Gegenstände beschränkt ist.

Beispiel für ein Alternativvermächtnis

Ein typisches Beispiel wäre: „Mein Neffe erhält entweder mein Auto oder meine Briefmarkensammlung.“ Hier hat der Neffe das Recht zu wählen, welchen dieser beiden Nachlassgegenstände er erhalten möchte.

Beteiligte Personen beim Alternativvermächtnis

Am Vorgang sind mindestens drei Parteien beteiligt: Der Erblasser als Verfasser des Testaments; der Beschwerte (in den meisten Fällen der Erbe), welcher das Vermächnis erfüllen muss; sowie der Begünstigte (Vermächnisnehmer), welcher die Leistung beanspruchen darf. Wer die Wahl treffen darf – ob Begünstigter oder Beschwerter – bestimmt sich nach den Anordnungen im Testament.

Rechtliche Besonderheiten und Abgrenzungen

Unterschied zum Wahlrecht bei anderen Vermögenszuwendungen

Das Alternativvermächtnis zeichnet sich dadurch aus, dass es um klar bestimmte einzelne Gegenstände geht und nicht um eine beliebige Auswahl aus einer Gattung von Sachen. Im Gegensatz dazu steht beispielsweise das Gattungs- oder Wahlschuldverhältnis bei Schenkungen unter Lebenden.

Ausschluss einzelner Optionen durch Unmöglichkeit oder Wegfall eines Gegenstands

Sollte einer der zur Wahl gestellten Nachlassgegenstände vor Eintritt des Erbfalls nicht mehr vorhanden sein – etwa weil er verkauft wurde -, so bleibt grundsätzlich nur noch die verbleibende Alternative bestehen. Ist keine Alternative mehr vorhanden, fällt das gesamte Vermächnisanspruch weg.

Kollision mit Pflichtteilsrechten anderer Personen

Ein bestehendes Pflichtteilsrecht anderer Berechtigter bleibt vom Bestehen eines Alternativvermächnisses unberührt. Allerdings kann es zu Überschneidungen kommen: Wird durch Ausübung des Wahlrechts ein wertvoller Nachlassgegenstand entnommen und verringert sich dadurch die Pflichtteilssubstanz erheblich, können daraus rechtliche Auseinandersetzungen entstehen.

Abwicklung und Durchsetzung eines Alternativvermächnisses

Ablauf nach Eintritt des Erbfalls

Nach Eintritt des Todesfalls muss zunächst festgestellt werden, welche Optionen tatsächlich noch zur Verfügung stehen. Anschließend wird geprüft, wem das Recht zur Auswahl zusteht – dies ergibt sich meist direkt aus dem Wortlaut im Testament.

Möglichkeiten bei Streitigkeiten über die Auslegung

Sind Formulierungen im Testament unklar gefasst worden oder gibt es Meinungsverschiedenheiten darüber,
welche Dinge genau gemeint sind beziehungsweise wer auswählen darf,
kann dies zu Streitigkeiten führen.
In solchen Fällen kommt es auf den mutmaßlichen Willen
des Verstorbenen an sowie darauf,
wie eindeutig dessen Anordnungen formuliert wurden.


Häufig gestellte Fragen zum Thema „Alternativvermächnis“

Was versteht man unter einem Alternativvermächniss?

Ein Alternatives Vermächntnis liegt vor,
wenn eine Person durch letztwillige Verfügung berechtigt wird,
zwischen mehreren konkret benannten Nachlassgegenständen auszuwählen
und einen davon als Zuwendung zu erhalten.

Darf jeder Beteiligte beim Altnernaitvvermächntnis wählen?

Grundsätzlich entscheidet zunächst einmal die testamentarische Anordnung darüber,
wem das Wahlrecht zusteht:
Entweder wählt der Bedachte selbst einen Gegenstand aus
– alternativ kann aber auch bestimmt sein,
dass diese Entscheidung vom Verpflichteten getroffen wird.

Können alle angebotenen Optionen gleichzeitig verlangt werden?

Nein;
beim Altnernaitvvermächntnis steht immer nur ein einziger Anspruch zur Verfügung:
Der Berechtigte erhält lediglich einen von mehreren angebotenen Nachlassgegenständen.

Was passiert,wenn keinerder genanntenGegenstände mehr existiert?< p > Sind sämtliche fürdas Altnernaitv ver maech t nis vorgesehenen Sachen vorErbfall bereits weggefallen,zum Beispiel verkauftoder zerstörtworden,besteht kein Anspruchmehr aufZuwendung.DasVermaech t nis entfällt dann vollständig .< / p >

< h ³ > Kannman einAlt ner n a it v ver m a ech t n is widerrufen?< / h³ >< p > Ja,eine solcheAnordnungkann jederzeitdurcheine neueletztwilligeVerfügung aufgehobenoder geändertwerden,bislängstderErbfall eingetretenist.< / p >

< h³ > WieunterscheidetsicheinAlt ner n a it v ver m a ech t n is voneinemWahl verm ä ch tn is ?< / h³ >< p > BeimAlt ner n a it v ver m a ech t n is handelt essichumdieAuswahlzwischenkonkreten einzelnenGegenständen.BeiWahl verm ä ch tn issinddagegenmeistausdrücklichGattungssachenoderLeistungenzurAuswahlausgeschrieben.< / p >

< h³ > Waspassiert,wennsichBeteiligtenichtüberdieAuswahleinigen?< / h³ >< p > KommteszuStreitigkeitendarüber,wemdasWahlrechtzustehtoderauswelchenOptionenausgewähltwerdenkann,mussimZweifelsfallderTestamentswortlautunddermutmaßlicheWilledesErblassersherangezogenwerden.< / p >

< h³ > MussdasAlt ner naitv ver m ae cht nisnotariellbeurkundetsein?< / h³ >< p >
EinebesondereFormfürdieErrichtungbestehtnicht.EinTestamentmitAlt ner naitv ver m ae cht nis kanneigenhaendiggeschriebenundunterschriebenseinodernotarielleingerichtetwerden.WelcheFormzulässigist,hängtvonallgemeinenRegelnfürTestamenteab.< / p >