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Akkreditierung

Was bedeutet Akkreditierung?

Akkreditierung ist die formale Bestätigung, dass eine Stelle, die Prüfungen, Inspektionen, Kalibrierungen oder Zertifizierungen durchführt, hierfür fachlich kompetent und zuverlässig arbeitet. Sie richtet sich an sogenannte Konformitätsbewertungsstellen, zum Beispiel Prüf- und Kalibrierlaboratorien, Inspektionsstellen oder Zertifizierungsstellen. Die Akkreditierung schafft Vertrauen in Messergebnisse, Prüfberichte, Inspektionsberichte und Zertifikate und dient dem Schutz von Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und Verbraucherinteressen.

Rechtlicher Rahmen und Ziele

Ziele und Grundprinzipien

Im rechtlichen Kontext verfolgt die Akkreditierung das Ziel, eine einheitliche und nachvollziehbare Zuverlässigkeit von Konformitätsbewertungen sicherzustellen. Sie stützt sich auf international anerkannte Normen und Regeln, die Anforderungen an Unparteilichkeit, Kompetenz, Nachvollziehbarkeit und Qualitätsmanagement festlegen. Das System ist auf Transparenz, Objektivität und Vergleichbarkeit ausgerichtet und verhindert Interessenkonflikte.

Einbettung in europäische und nationale Ordnungen

In Europa ist die Akkreditierung in ein kohärentes System eingebettet, das die Zusammenarbeit und gegenseitige Anerkennung zwischen den Staaten ermöglicht. Auf nationaler Ebene ist die Aufgabe bei einer zentralen Akkreditierungsstelle gebündelt. Diese führt die Begutachtung durch, entscheidet über die Akkreditierung und überwacht die fortlaufende Erfüllung der Anforderungen. Akkreditierung ist eine hoheitliche Aufgabe mit öffentlichem Zweck; sie schafft rechtssichere und grenzüberschreitend akzeptierte Vertrauensgrundlagen.

Abgrenzung der Begriffe

Akkreditierung ist nicht gleichbedeutend mit der Bewertung eines Produktes oder eines Unternehmens. Sie bezieht sich auf die Kompetenz der prüfenden oder bewertenden Stelle, nicht auf das bewertete Objekt. Zertifizierung, Inspektion oder Prüfung sind eigenständige Verfahren, deren fachliche Qualität durch die Akkreditierung der durchführenden Stelle abgesichert werden kann. Ebenfalls abzugrenzen sind behördliche Genehmigungen oder Zulassungen, die andere Zwecke erfüllen.

Institutionen und Zuständigkeiten

Nationale Akkreditierungsstelle

In jedem Staat des europäischen Binnenmarkts ist eine nationale Akkreditierungsstelle für die Akkreditierung zuständig. Sie handelt unabhängig, arbeitet nicht gewinnorientiert und ist an festgelegte Regeln gebunden. In Deutschland nimmt diese Aufgabe die Deutsche Akkreditierungsstelle wahr. Sie prüft die Kompetenz der Konformitätsbewertungsstellen, trifft Entscheidungen über den Geltungsbereich der Akkreditierung und überwacht die fortdauernde Erfüllung der Anforderungen.

Internationale Zusammenarbeit und Anerkennung

Die internationale Vergleichbarkeit und Anerkennung der Akkreditierung wird durch Kooperationen und multilaterale Vereinbarungen gesichert. Dazu zählen europäische und weltweite Zusammenschlüsse von Akkreditierungsstellen. Durch solche Vereinbarungen werden Berichte und Zertifikate, die unter einer anerkannten Akkreditierung erstellt wurden, in vielen Ländern gegenseitig akzeptiert. Das erleichtert Handel, behördliche Verfahren und Marktüberwachung.

Ablauf des Akkreditierungsverfahrens

Antrag und Begutachtung

Der Prozess beginnt mit einem Antrag der Konformitätsbewertungsstelle. Es folgt eine Begutachtung durch fachkundige Teams, die Unterlagen prüfen, Gespräche führen und Prozesse sowie technische Verfahren beobachten. Grundlage sind anerkannte fachliche und organisatorische Anforderungen. Die Begutachtung bewertet unter anderem Kompetenz, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit, Dokumentations- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen.

Entscheidung, Geltungsbereich und Gültigkeit

Auf Basis der Begutachtung wird eine Entscheidung getroffen. Eine Akkreditierung wird für einen definierten Geltungsbereich ausgesprochen: Sie legt exakt fest, für welche Tätigkeiten, Normen und Verfahren die Kompetenz anerkannt ist. Akkreditierungen sind befristet und werden regelmäßig überwacht. Änderungen des Geltungsbereichs sind möglich, etwa durch Erweiterungen oder Einschränkungen.

Überwachung und Reakkreditierung

Während der Laufzeit erfolgen Überwachungen. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Vor Ablauf der Befristung kann eine erneute umfassende Bewertung stattfinden, um die Akkreditierung aufrechtzuerhalten.

Aussetzung, Einschränkung und Entzug

Werden Anforderungen nicht eingehalten oder Voraussetzungen fallen weg, kann die Akkreditierung ausgesetzt, eingeschränkt oder entzogen werden. Solche Maßnahmen dienen dem Schutz von Marktteilnehmenden und der Integrität des Systems. Entscheidungen werden dokumentiert und sind begründet.

Einspruchs- und Beschwerdewege

Gegen Entscheidungen der Akkreditierungsstelle bestehen geregelte Einspruchs- und Beschwerdeverfahren. Zudem ist eine unabhängige Kontrolle durch staatliche Aufsicht und die Möglichkeit gerichtlicher Überprüfung vorgesehen.

Wirkungen und Rechtsfolgen

Vertrauens- und Beweiswirkung

Akkreditierung schafft eine besondere Vertrauensgrundlage. Behörden, Unternehmen und Verbraucher können sich darauf verlassen, dass akkreditierte Stellen nach anerkannten Regeln arbeiten. Das erleichtert die Anerkennung von Berichten und Zertifikaten, unterstützt die Marktüberwachung und reduziert Mehrfachprüfungen.

Pflichten akkreditierter Stellen

Akkreditierte Stellen müssen Unparteilichkeit wahren, Interessenkonflikte vermeiden, fachliche Kompetenz permanent sichern und dokumentierte Verfahren anwenden. Es bestehen Pflichten zur Rückverfolgbarkeit von Messungen und Entscheidungen, zur Dokumentation, zum Beschwerdemanagement sowie zur Meldung wesentlicher Änderungen gegenüber der Akkreditierungsstelle.

Nutzung von Akkreditierungszeichen

Die Verwendung von Akkreditierungszeichen und Hinweisen ist geregelt. Sie darf nur im Rahmen des festgelegten Geltungsbereichs erfolgen und muss eindeutig, nicht irreführend und nachvollziehbar sein. Missbrauch oder unzulässige Hinweise können zu Maßnahmen führen.

Haftung und Verantwortung

Die Verantwortung für Prüfungen, Inspektionen oder Zertifizierungen liegt bei der jeweils tätigen Stelle. Akkreditierung bestätigt die Kompetenz, ersetzt aber keine inhaltliche Verantwortung für konkrete Bewertungen. Die Akkreditierungsstelle verantwortet ihre hoheitlichen Entscheidungen und Aufsichtsmaßnahmen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Informationen, die im Zuge der Begutachtung erhoben werden, unterliegen Vertraulichkeits- und Datenschutzanforderungen. Diese schützen Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten und tragen zur Integrität des Verfahrens bei.

Gebühren

Für Akkreditierungsverfahren fallen Gebühren an. Sie decken Begutachtung, Entscheidungsfindung, Überwachung und Verwaltung ab und sind transparent festgelegt.

Anwendungsfelder

Akkreditierung spielt in zahlreichen Sektoren eine Rolle: etwa Produktsicherheit, Maschinen- und Anlagenbau, Bauwesen, Medizin und Gesundheitswesen, Umwelt- und Lebensmittelüberwachung, Informationstechnik, Forensik sowie Managementsysteme. In einzelnen Rechtsbereichen kann die Akkreditierung als anerkannter Nachweis dienen, dass eine Stelle bestimmte Anforderungen erfüllt.

Verbindung zu Benennung im Binnenmarkt

Für bestimmte Bereiche des Binnenmarkts werden Stellen von Behörden benannt, damit sie Aufgaben im Rahmen gesetzlicher Anforderungen wahrnehmen. Akkreditierung ist hierfür häufig der maßgebliche Nachweis der fachlichen Kompetenz. Sie erleichtert die europaweite Anerkennung der benannten Stellen und ihrer Bewertungen.

Abgrenzungen

Akkreditierung versus Zertifizierung

Akkreditierung bewertet die Kompetenz der Stelle, die eine Konformitätsbewertung durchführt. Zertifizierung ist die Bestätigung, dass ein Produkt, ein Verfahren, eine Person oder ein Managementsystem festgelegte Anforderungen erfüllt. Eine Zertifizierung kann unabhängig von einer Akkreditierung stattfinden; Akkreditierung erhöht jedoch die Vertrauenswürdigkeit des Zertifikats, weil sie die Kompetenz der ausstellenden Stelle untermauert.

Akkreditierung versus behördliche Zulassung

Behördliche Zulassungen oder Genehmigungen beziehen sich auf die Erlaubnis, eine bestimmte Tätigkeit oder ein Produkt in Verkehr zu bringen oder zu betreiben. Akkreditierung betrifft die fachliche Eignung von Stellen, die bewerten, prüfen oder bestätigen. Beide Instrumente verfolgen unterschiedliche Zwecke und können nebeneinander bestehen.

Akkreditierung versus sonstige Anerkennungen

Neben der Akkreditierung gibt es weitere Formen der Anerkennung, etwa in einzelnen Fachgebieten durch staatliche oder private Stellen. Diese verfolgen häufig sektorspezifische Ziele. Akkreditierung zeichnet sich durch ihre einheitlichen, international abgestimmten Anforderungen und die breite Anerkennung aus.

Häufig gestellte Fragen

Worin liegt der rechtliche Zweck der Akkreditierung?

Sie schafft eine verlässliche Grundlage für Vertrauen in Prüfungen, Inspektionen, Kalibrierungen und Zertifizierungen. Dadurch werden Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und Verbraucherinteressen geschützt und die Anerkennung von Bewertungen über Grenzen hinweg erleichtert.

Wer ist für Akkreditierungen zuständig?

In jedem Staat des europäischen Binnenmarkts gibt es eine zentrale nationale Akkreditierungsstelle. In Deutschland nimmt diese Aufgabe die Deutsche Akkreditierungsstelle wahr. Sie führt Begutachtungen durch, trifft Entscheidungen und überwacht die fortlaufende Erfüllung der Anforderungen.

Welche rechtliche Wirkung hat eine Akkreditierung?

Sie bestätigt die Kompetenz einer Konformitätsbewertungsstelle für einen definierten Geltungsbereich. Das verleiht Berichten und Zertifikaten eine besondere Vertrauenswürdigkeit und erleichtert ihre Akzeptanz durch Behörden und Marktteilnehmende.

Wie lange gilt eine Akkreditierung?

Akkreditierungen sind befristet und an regelmäßige Überwachung geknüpft. Vor Ablauf kann eine erneute umfassende Bewertung erfolgen, um die Anerkennung fortzusetzen.

Kann eine Akkreditierung entzogen oder ausgesetzt werden?

Ja. Werden Anforderungen nicht erfüllt oder treten wesentliche Mängel auf, kann die Akkreditierungsstelle die Anerkennung aussetzen, einschränken oder entziehen. Ziel ist der Schutz der Integrität des Systems und der Marktteilnehmenden.

Worin unterscheidet sich Akkreditierung von Zertifizierung?

Akkreditierung bewertet die Kompetenz der Stelle, die Konformitätsbewertungen durchführt. Zertifizierung ist die Bestätigung, dass ein Produkt, Verfahren, eine Person oder ein Managementsystem Anforderungen erfüllt. Beides sind unterschiedliche, sich ergänzende Instrumente.

Welche Bedeutung hat internationale Anerkennung?

Durch internationale Vereinbarungen zwischen Akkreditierungsstellen werden Berichte und Zertifikate, die unter anerkannter Akkreditierung ausgestellt wurden, grenzüberschreitend akzeptiert. Das reduziert Doppelprüfungen und erleichtert Handel und behördliche Verfahren.

Welche Pflichten haben akkreditierte Stellen?

Sie müssen Unparteilichkeit wahren, fachliche Kompetenz sichern, nachvollziehbare Verfahren anwenden, Dokumentation und Rückverfolgbarkeit gewährleisten sowie Änderungen und wesentliche Vorkommnisse gegenüber der Akkreditierungsstelle anzeigen.