Begriff und Bedeutung der Absonderung im rechtlichen Kontext
Der Begriff „Absonderung“ hat im deutschen Recht eine besondere Bedeutung. Er beschreibt das Recht bestimmter Gläubiger, sich aus bestimmten Vermögensgegenständen eines Schuldners bevorzugt zu befriedigen. Dies spielt insbesondere in Insolvenzverfahren eine wichtige Rolle, wenn das Vermögen einer Person oder eines Unternehmens nicht ausreicht, um alle Gläubiger vollständig zu bezahlen.
Absonderungsrecht: Grundlagen und Voraussetzungen
Das Absonderungsrecht steht solchen Gläubigern zu, die an einem Gegenstand des Schuldners ein Sicherungsrecht besitzen. Typische Beispiele sind Hypotheken auf Immobilien oder Sicherungseigentum an beweglichen Sachen wie Maschinen oder Fahrzeugen. Das bedeutet: Wer etwa eine Immobilie finanziert und dafür als Sicherheit eine Hypothek erhält, kann im Falle einer Insolvenz des Eigentümers verlangen, dass der Erlös aus dem Verkauf dieser Immobilie vorrangig zur Begleichung seiner Forderungen verwendet wird.
Unterschied zwischen Absonderung und Aussonderung
Die Begriffe „Absonderung“ und „Aussonderung“ werden häufig verwechselt. Während bei der Aussonderung ein Gegenstand gar nicht zur Insolvenzmasse gehört (weil er beispielsweise nur geliehen ist), betrifft die Absonderung solche Gegenstände, die zwar zum Vermögen des Schuldners gehören, aber mit einem Sicherungsrecht belastet sind. Der Inhaber dieses Rechts darf sich bevorzugt aus dem Verwertungserlös bedienen.
Beteiligte Parteien beim Absonderungsrecht
Am Verfahren rund um die Absonderung sind verschiedene Parteien beteiligt: Der absonderungsberechtigte Gläubiger (zum Beispiel eine Bank), der Schuldner sowie gegebenenfalls weitere Gläubiger ohne besondere Rechte an den betreffenden Gegenständen (sogenannte einfache Insolvenzgläubiger). Die Verwaltung und Verwertung übernimmt meist ein gerichtlich bestellter Verwalter.
Verfahren bei der Geltendmachung von Absonderungsrechten in der Insolvenz
Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens muss das Recht auf Absonderung geltend gemacht werden. Der zuständige Verwalter prüft dann das Bestehen des Sicherungsrechts sowie dessen Rangfolge gegenüber anderen Rechten am gleichen Gegenstand. Nach erfolgtem Verkauf wird zunächst der abzusondernde Betrag ausgezahlt; verbleibende Beträge fließen in die allgemeine Masse für alle übrigen Gläubiger.
Kosten und Risiken für absondernugsberechtigte Gläubiger
Auch absondernugsberechtigte Gläubiger müssen bestimmte Kosten tragen – etwa anteilige Verwaltungs- oder Verwertungskosten -, bevor sie ihren Anteil erhalten können. Zudem besteht immer das Risiko, dass durch den Verkaufserlös nicht sämtliche gesicherten Forderungen gedeckt werden können.
Sonderfälle: Mehrere Rechte am selben Gegenstand
Sind mehrere Rechte an demselben Vermögenswert vorhanden – beispielsweise mehrere Hypotheken auf einer Immobilie -, entscheidet grundsätzlich deren Rangfolge darüber, welcher Anspruch zuerst bedient wird.
Bedeutende Anwendungsbereiche außerhalb von Insolvenzen
Obwohl das Thema vor allem im Zusammenhang mit Insolvenzen bekannt ist, gibt es auch außerhalb davon Situationen mit Relevanz für die Absonderung – etwa bei Zwangsvollstreckungen durch einzelne gesicherte Gläubiger gegen einen zahlungsunfähigen Schuldner.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Absonderung (FAQ)
Was versteht man unter dem Begriff „Absonderungsrecht“?
Das „Absonderungsrecht“ bezeichnet das Vorzugsrecht bestimmter Gläubiger auf Befriedigung ihrer Forderungen aus bestimmten Vermögensgegenständen eines Schuldners.
An wen richtet sich das Recht auf Absonderung?
An solche Personen oder Unternehmen, denen aufgrund besonderer Vereinbarungen ein Sicherungsmittel wie Hypothek oder Pfand eingeräumt wurde.
Können mehrere Personen gleichzeitig ein Recht auf denselben Gegenstand haben?
Ja; in diesem Fall entscheidet meist die Reihenfolge beziehungsweise Priorität dieser Rechte über deren Durchsetzung.
Muss man sein Recht auf Absonderung aktiv geltend machen?
Zumeist ja; insbesondere innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens muss dieses angemeldet beziehungsweise nachgewiesen werden.
Betrifft die Regel nur Sachwerte wie Immobilien?
Nein; auch bewegliche Sachen wie Fahrzeuge oder Maschinen sowie bestimmte Forderungen können vom Prinzip betroffen sein.
Können Kosten vom Erlös abgezogen werden?
Ja; vor Auszahlung an den berechtigten Anspruchsteller werden üblicherweise anteilige Verwaltungs- und Verwertungskosten berücksichtigt.