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Absetzung für Substanzverringerung (AfS)

Grundlagen der Absetzung für Substanzverringerung (AfS)

Die Absetzung für Substanzverringerung, abgekürzt AfS, ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht. Sie beschreibt eine besondere Form der steuerlichen Abschreibung, die bei bestimmten Wirtschaftsgütern Anwendung findet. Im Gegensatz zur regulären Abschreibung, die den Werteverzehr durch Nutzung oder Zeit berücksichtigt, bezieht sich die AfS auf den Werteverlust durch den Verbrauch oder Abbau der Substanz eines Wirtschaftsgutes.

Anwendungsbereich der AfS

Die AfS kommt vor allem bei sogenannten abnutzbaren und verbrauchbaren Wirtschaftsgütern zum Einsatz. Typische Beispiele sind Bodenschätze wie Kiesgruben, Steinbrüche oder Torfstiche sowie andere natürliche Ressourcen. Auch bestimmte Rechte mit begrenzter Nutzungsdauer können unter Umständen darunterfallen.

Unterschied zur regulären Abschreibung

Während bei gewöhnlichen Anlagegütern wie Maschinen oder Gebäuden die Wertminderung über einen festgelegten Zeitraum verteilt wird (Absetzung für Abnutzung), erfolgt die AfS in dem Maße, in dem das betreffende Gut tatsächlich verbraucht wird. Das bedeutet: Die steuerliche Berücksichtigung richtet sich nach dem tatsächlichen Rückgang des Bestandes.

Bedeutung im Steuerrecht

Im Rahmen der Gewinnermittlung kann durch die AfS ein Teil des Anschaffungs- oder Herstellungswertes eines Wirtschaftsgutes als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Dies mindert das zu versteuernde Einkommen und wirkt sich somit auf die Höhe der Steuern aus.

Voraussetzungen für die Anwendung der AfS

Damit eine Absetzung für Substanzverringerung möglich ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Wirtschaftsgut muss einer natürlichen Substanzverminderung unterliegen.
  • Der Verbrauch muss messbar und nachweisbar sein.
  • Es darf keine unbegrenzte Nutzungsdauer vorliegen.
  • Das Gut muss zum Betriebsvermögen gehören.

Diese Bedingungen stellen sicher, dass nur tatsächlich substanzverbrauchende Güter von dieser Regelung profitieren können.

Möglichkeiten zur Ermittlung des Verbrauchs

Der Umfang des jährlichen Verbrauchs kann auf verschiedene Weise festgestellt werden: Zum Beispiel durch Wiegen oder Messen beim Entnehmen von Rohstoffen aus einer Grube. Alternativ kann auch eine Schätzung erfolgen, sofern keine exakten Messungen möglich sind.

Buchhalterische Behandlung und Nachweispflichten bei der AfS

Für Unternehmen besteht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von AfS besondere Dokumentationspflicht: Der jeweilige Bestand sowie jede Entnahme müssen nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Die Buchführung sollte so gestaltet sein, dass jederzeit ersichtlich ist, wie viel vom ursprünglichen Bestand bereits verbraucht wurde.

Kombination mit anderen Abschreibungen

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass neben einer normalen zeitabhängigen Abschreibung auch eine substanzbezogene Berücksichtigung notwendig wird – etwa wenn sowohl Nutzung als auch Verbrauch zu einem Wertverlust führen.
Eine gleichzeitige Anwendung beider Methoden ist jedoch ausgeschlossen; es gilt stets das vorrangige Prinzip je nach Art des Gutes.

Bedeutung und Zielsetzung im Steuerkontext

Die Regelungen rund um die Absetzung für Substanzverringerung sollen verhindern,
dass Unternehmen wirtschaftlich benachteiligt werden,
wenn sie Vermögenswerte besitzen,
deren Wert nicht nur durch Zeitablauf,
sondern insbesondere durch tatsächliche Entnahme sinkt.
Dadurch bleibt das steuerliche Ergebnis realitätsnah
und spiegelt den tatsächlichen Ressourcenverbrauch wider.
Dies fördert Transparenz
und sorgt dafür,
dass Gewinne nicht künstlich erhöht erscheinen.
Gleichzeitig schützt es Betriebe davor,
Steuern auf noch nicht realisierte Werte zahlen zu müssen.

Häufig gestellte Fragen zur Absetzung für Substanzverringerung (AfS)

Was versteht man unter „Absetzung für Substanzverringerung“?

Unter diesem Begriff versteht man eine spezielle Form steuerlicher Abschreibung bei bestimmten Vermögenswerten – insbesondere solchen mit begrenztem Vorrat -, deren Wert sich aufgrund von tatsächlichem Verbrauch vermindert.

Welche Arten von Gütern fallen typischerweise unter diese Regel?

Vor allem natürliche Rohstoffe wie Kies-, Sand- oder Steinvorkommen sowie andere erschöpfbare Lagerstätten zählen dazu; gelegentlich können auch Rechte betroffen sein.

Muss jede Entnahme dokumentiert werden?

Ja; um den Anspruch auf diese Form der Abschreibung geltend machen zu können,
sind genaue Aufzeichnungen über Bestand und Entnahmen erforderlich.

Kann ich neben einer normalen zeitabhängigen Abschreibung zusätzlich eine substanzbezogene anwenden?

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Eine gleichzeitige Anwendung beider Methoden ist grundsätzlich ausgeschlossen;
maßgeblich ist immer jene Methode,
welche am besten zum jeweiligen Gut passt.