Grundlagen der Absetzung für Abnutzung (AfA)
Die Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht. Sie beschreibt die Möglichkeit, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmter Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens über mehrere Jahre verteilt steuerlich geltend zu machen. Dies betrifft vor allem Gegenstände, die nicht sofort verbraucht werden, sondern dem Betrieb oder der Einkunftserzielung langfristig dienen – beispielsweise Maschinen, Fahrzeuge oder Gebäude.
Zweck und Bedeutung der AfA
Der Zweck der AfA besteht darin, den Werteverzehr von abnutzbaren Wirtschaftsgütern abzubilden. Da viele Vermögensgegenstände im Laufe ihrer Nutzung an Wert verlieren – etwa durch Verschleiß oder technischen Fortschritt -, wird dieser Wertverlust steuerlich anerkannt und kann jährlich als Aufwand berücksichtigt werden. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen in den jeweiligen Jahren.
Anwendungsbereich der AfA
Die Regelungen zur AfA gelten grundsätzlich für alle abnutzbaren beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dazu zählen unter anderem:
- Maschinen und technische Anlagen
- Büroausstattung wie Computer oder Möbel
- Fahrzeuge wie Pkw oder Lkw
- Gebäude und bauliche Anlagen auf fremdem Grund und Boden
Nicht abnutzbare Güter wie Grundstücke sind von der AfA ausgeschlossen.
Kriterien für die Anwendung der AfA
Damit ein Wirtschaftsgut abgeschrieben werden kann, muss es folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Es muss selbstständig nutzbar sein.
- Es dient dem Betrieb bzw. zur Erzielung von Einkünften.
- Seine Nutzungsdauer erstreckt sich über mehr als ein Jahr.
- Es handelt sich um einen abnutzbaren Gegenstand.
Möglichkeiten zur Berechnung der Abschreibungshöhe (AfA-Methoden)
Laufzeitbezogene Abschreibungsmethoden
- Lineare Abschreibung: Hierbei wird jedes Jahr derselbe Betrag abgeschrieben. Die Gesamtkosten werden gleichmäßig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt.
- Dekliniarische Methoden: Bei bestimmten Gütern war früher auch eine degressive Abschreibung möglich. Dabei wurde in den ersten Jahren mehr abgeschrieben als in späteren Jahren. Aktuell ist diese Methode nur noch eingeschränkt zulässig.
Sonderformen: Sofortabschreibungen & Sonderabschreibungen
Neben den Standardmethoden gibt es besondere Regelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Möglichkeiten zusätzlicher Sonderabschreibungen unter bestimmten Voraussetzungen.
Dauer und Beginn der Abschreibungspflicht
Die Dauer richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstands.
Diese Zeitspanne beginnt mit Anschaffung bzw. Fertigstellung des Gutes
und endet mit Ablauf dieser geschätzten Lebenszeit
oder bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen (z.B. Verkauf).
Für verschiedene Güter existieren amtliche Tabellen,
die Anhaltspunkte zur üblichen Nutzungsdauer bieten.
Der Beginn liegt grundsätzlich im Zeitpunkt,
ab dem das Gut erstmals genutzt wird.
Eine rückwirkende Berücksichtigung ist nicht vorgesehen.
Wird das Gut während eines Jahres angeschafft,
wird meist zeitanteilig abgeschrieben (sogenannte zeitanteilige Jahres-AfA).
Im Falle einer Veräußerung vor Ablauf
der gewöhnlichen Nutzungsdauer endet auch die Möglichkeit zur weiteren Abschreibung mit diesem Zeitpunkt.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Absetzung für Abnutzung (AfA)
Was versteht man unter „Absetzung für Abnutzung“?
Unter „Absetzung für Abnutzung“ versteht man eine steuerliche Regelung,
nach welcher bestimmte langlebige Vermögensgegenstände
ihren Wertverlust über mehrere Jahre hinweg abschreiben können.
Dieser jährliche Werteverzehr mindert das zu versteuernde Einkommen entsprechend. p >
< h3 >Welche Arten von Wirtschaftsgütern können mittels AfA abgeschrieben werden? h3 >
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p > Die Möglichkeit einer Abschreibung besteht bei allen abnutzbaren beweglichen
sowie unbeweglichen Gegenständen des Anlagevermögens,
sofern sie betrieblich genutzt werden
und ihre Nutzung länger als ein Jahr andauert.< / p >
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h3 > Wie lange darf ein Wirtschaftsgut abgeschrieben werden?< / h3 >
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p > Die Dauer richtet sich nach dessen betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer,
also jener Zeitspanne,
in welcher das Gut üblicherweise wirtschaftlich verwendet wird.< / p >
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h3 > Wann beginnt die Abschreibungsfrist?< / h3 >
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p > Die Frist startet regelmäßig mit Inbetriebnahme beziehungsweise Fertigstellung eines Gutes –
also dann,
wenn dieses erstmals genutzt wird.< / p >
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h3 > Gibt es unterschiedliche Methoden bei der Berechnung?< / h3 >
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p > Ja,
insbesondere zwischen linearer Methode – gleichmäßiger jährlicher Betrag –
sowie degressiver Methode – höhere Beträge am Anfang –
kann unterschieden werden.
Welche Methode angewendet wird hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.< / p >
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h3 > Was passiert beim Verkauf eines bereits teilweise abgeschriebenen Guts?< / h3 >
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p > Mit Veräußerung endet grundsätzlich auch die weitere Möglichkeit einer planmäßigen Abschreibung;
verbleibende Restwerte müssen gegebenenfalls gesondert behandelt werden.< / p >
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Unterhalb bestimmter Wertgrenzen dürfen diese sofort vollständig im Jahr ihrer Anschaffung berücksichtigt werden.(Sofortabschreibung)< /
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