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Abhörgeräte

Begriff und Funktionsweise von Abhörgeräten

Abhörgeräte sind technische Vorrichtungen, die dazu dienen, Gespräche oder andere akustische Signale unbemerkt aufzuzeichnen oder zu übertragen. Sie werden häufig auch als Wanzen bezeichnet. Die Geräte können sehr unterschiedlich gestaltet sein: Von kleinen Mikrofonen, die in Alltagsgegenständen versteckt sind, bis hin zu komplexen Systemen zur Raumüberwachung. Ziel ist es stets, Informationen ohne das Wissen der betroffenen Personen zu erlangen.

Arten und Einsatzmöglichkeiten von Abhörgeräten

Abhörgeräte lassen sich nach ihrer Technik und ihrem Einsatzzweck unterscheiden. Zu den gängigen Typen zählen:

  • Mikrofone: Kleine Aufnahmegeräte für Sprache oder Geräusche.
  • Funkwanzen: Übertragen aufgezeichnete Töne drahtlos an einen Empfänger.
  • Telefonabhörgeräte: Erfassen Gespräche über Festnetz- oder Mobiltelefone.
  • Diktiergeräte mit Fernsteuerung: Können aus der Ferne aktiviert werden.

Eingesetzt werden solche Geräte sowohl im privaten Bereich (zum Beispiel bei Verdacht auf Untreue) als auch im geschäftlichen Umfeld (etwa zur Industriespionage). Auch staatliche Stellen nutzen spezielle Abhörtechnik zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr.

Rechtliche Einordnung von Abhörgeräten in Deutschland

Zulässigkeit des Besitzes und Erwerbs von Abhörgeräten

Der bloße Besitz oder Erwerb eines Abhörgeräts ist grundsätzlich nicht verboten. Es gibt jedoch Einschränkungen beim Handel mit bestimmten Geräten, insbesondere wenn diese speziell zum heimlichen Mitschneiden konstruiert wurden.

Einsatz von Abhörgeräten im privaten Bereich

Das heimliche Aufnehmen fremder Gespräche ohne Zustimmung aller Beteiligten ist grundsätzlich untersagt. Dies gilt unabhängig davon, ob das Gespräch privat oder am Arbeitsplatz stattfindet. Das Recht auf Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes wird durch verschiedene Gesetze geschützt.

Einsatz durch Unternehmen und Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber

Auch Unternehmen dürfen keine Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ohne deren Wissen abhören oder überwachen lassen – weder am Arbeitsplatz noch außerhalb davon. Ausnahmen bestehen nur unter sehr engen Voraussetzungen wie etwa bei konkretem Verdacht schwerwiegender Straftaten innerhalb des Unternehmensumfelds; selbst dann gelten strenge Vorgaben hinsichtlich Verhältnismäßigkeit sowie Datenschutz.

Nutzung durch staatliche Stellen

Staatliche Behörden dürfen unter bestimmten Bedingungen technische Überwachungsmaßnahmen einsetzen – etwa zur Strafverfolgung schwerer Straftaten oder zum Schutz vor erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Solche Maßnahmen bedürfen meist einer richterlichen Anordnung sowie einer sorgfältigen Prüfung der Verhältnismäßigkeit.

Sanktionen bei Missbrauch von Abhörgeräten

Werden Gespräche unbefugt abgehört beziehungsweise aufgezeichnet, drohen empfindliche Sanktionen: Neben Geld- und Freiheitsstrafen kann es auch zivilrechtlich zu Schadensersatzforderungen kommen – beispielsweise wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Betroffenen.
Zudem können illegal gewonnene Aufzeichnungen in Gerichtsverfahren regelmäßig nicht verwendet werden; sie gelten als Beweisverwertungsverbot.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Abhörgeräte (FAQ)

Darf ich ein Gespräch heimlich aufnehmen?

Heimliches Mitschneiden eines Gesprächs ohne Einwilligung aller Beteiligten ist grundsätzlich nicht erlaubt – unabhängig vom Ort des Gesprächs.

Ist bereits der Besitz eines Abhörgeräts strafbar?

Der reine Besitz eines solchen Geräts stellt in den meisten Fällen keine Straftat dar; entscheidend ist vielmehr dessen Verwendung beziehungsweise Zweckbestimmung beim Erwerb.

Welche Strafen drohen bei unerlaubtem Einsatz?

Bei unerlaubtem Einsatz drohen Geld- bis hin zu Freiheitsstrafen sowie mögliche zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Können illegal erlangte Tonaufnahmen vor Gericht verwendet werden?

In aller Regel sind solche Aufnahmen vor Gericht nicht verwertbar; sie unterliegen einem Beweisverwertungsverbot aufgrund rechtswidriger Erlangung .

< h ³>Können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Mitarbeitende abhören?   < / h³   < p   Eine Überwachung mittels technischer Mittel wie Wanzen am Arbeitsplatz ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig; eine generelle Erlaubnis besteht hierfür nicht .

<< h³ >>Gibt es Ausnahmen für Polizei und Behörden?<< / h³ >< p >>
Für Ermittlungsbehörden bestehen gesetzlich geregelte Ausnahmetatbestände , etwa zur Strafverfolgung schwerer Delikte ; diese Maßnahmen bedürfen jedoch meist einer richterlichen Anordnung .
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<< h³ >>Sind alle Arten von Aufnahme-Apps auf dem Smartphone erlaubt ?<< / h³ >< p >>
Auch digitale Anwendungen , die Tonaufzeichnungen ermöglichen , dürfen nur genutzt werden , wenn alle beteiligten Personen zustimmen .
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