Grundlagen der Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist eine besondere Form der Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland. Sie wurde im Jahr 2009 eingeführt und betrifft insbesondere Einkünfte aus Zinsen, Dividenden sowie Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren. Ziel dieser Steuerform ist es, die Besteuerung von Kapitaleinkünften zu vereinfachen und einheitlich zu regeln.
Funktionsweise der Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer wird direkt an der Quelle erhoben. Das bedeutet, dass Banken oder andere Finanzinstitute die Steuer automatisch einbehalten und an das Finanzamt abführen, sobald Kapitalerträge entstehen. Der Steuersatz beträgt pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Betroffene Einkunftsarten
Von der Abgeltungssteuer erfasst werden insbesondere folgende Erträge:
- Zinsen aus Sparguthaben oder Anleihen
- Dividenden aus Aktienbesitz
- Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wie Aktien oder Fondsanteilen (sofern diese nach Einführung der Steuer erworben wurden)
- Einnahmen aus bestimmten Zertifikaten und anderen Finanzprodukten
Andere Einkunftsarten wie Mieteinnahmen oder Arbeitslohn unterliegen nicht dieser Steuerart.
Pauschalbesteuerung und Endbesteuerung
Mit dem Einbehalt durch das Kreditinstitut gilt die Steuerschuld als abgegolten – daher auch die Bezeichnung „Abgeltungssteuer“. In den meisten Fällen müssen diese Erträge nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn individuelle steuerliche Vorteile geltend gemacht werden sollen.
Rechtliche Besonderheiten bei der Abgeltungssteuer
Sparer-Pauschbetrag
Jeder Person steht ein Sparer-Pauschbetrag zu. Bis zur Höhe dieses Betrags bleiben Kapitalerträge steuerfrei; erst darüber hinausgehende Beträge unterliegen der Abgeltungssteuer. Der Pauschbetrag kann durch einen Freistellungsauftrag bei Banken berücksichtigt werden.
Anrechnung auf die persönliche Einkommensteuerschuld
In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, eine sogenannte Günstigerprüfung beim Finanzamt beantragen zu lassen. Hierbei prüft das Finanzamt, ob sich für den Steuerpflichtigen eine niedrigere Belastung ergibt als durch den pauschalen Steuersatz – etwa weil dessen persönlicher Einkommensteuersatz niedriger liegt als 25 Prozent.
Doppelbesteuerungen vermeiden
Bei Kapitaleinkünften mit Auslandsbezug können Doppelbesteuerungen auftreten. Deutschland hat mit vielen Staaten Vereinbarungen getroffen, um dies weitgehend auszuschließen beziehungsweise anzurechnen.
Bedeutung für Privatpersonen und Unternehmen
Bedeutung für Privatpersonen
Für Privatpersonen vereinfacht sich durch die automatische Einbehaltung in vielen Fällen die steuerliche Behandlung ihrer Kapitalanlagen erheblich: Die meisten müssen keine weiteren Angaben machen.
Bedeutung für Unternehmen
Unternehmen sind grundsätzlich nicht vom System der Abgeltungssteuer betroffen; sie versteuern ihre Kapitaleinkünfte weiterhin im Rahmen des allgemeinen Körperschaft- bzw. Gewerbesteuerrechts.
Häufig gestellte Fragen zur Abgeltungssteuer (FAQ)
Müssen alle Kapitalerträge mit der Abgeltungssteuer versteuert werden?
Nicht alle Kapitalerträge unterliegen automatisch dieser Steuerart: Für bestimmte Altbestände sowie einige spezielle Anlageformen gelten Übergangsregelungen oder Ausnahmen.
Können Verluste bei Wertpapiergeschäften berücksichtigt werden?
Kapitale Verluste können grundsätzlich mit Gewinnen derselben Art verrechnet werden; dies erfolgt meist innerhalb desselben Kalenderjahres über das Kreditinstitut.
Muss ich meine Kapitaleinkünfte noch in meiner Einkommensteuererklärung angeben?
Soweit bereits korrekt abgegolten wurde, besteht keine Pflicht zur Angabe – außer wenn beispielsweise eine Günstigerprüfung gewünscht wird oder kein ausreichender Freistellauftrag vorlag.
Können Kinder ebenfalls einen Sparer-Pauschbetrag nutzen?
Kinder haben ebenfalls Anspruch auf einen eigenen Sparer-Pauschbetrag; Voraussetzung ist jedoch meist ein eigenes Konto auf ihren Namen.