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Abgabenüberhebung

Begriff und Bedeutung der Abgabenüberhebung

Die Abgabenüberhebung ist ein Begriff aus dem Steuer- und Abgabenrecht. Er beschreibt den Vorgang, bei dem eine öffentliche Stelle – meist eine Behörde – von einer Person oder einem Unternehmen mehr Steuern, Gebühren oder sonstige öffentliche Abgaben verlangt oder entgegennimmt, als ihr nach den geltenden Gesetzen zusteht. Dies kann sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig geschehen.

Rechtliche Einordnung der Abgabenüberhebung

Die rechtliche Bewertung der Abgabenüberhebung richtet sich danach, ob die Überhebung absichtlich oder unbeabsichtigt erfolgt ist. In beiden Fällen handelt es sich um einen Verstoß gegen das Prinzip der Gesetzmäßigkeit im Besteuerungsverfahren. Das bedeutet: Öffentliche Stellen dürfen nur solche Beträge erheben, zu denen sie durch Gesetze ausdrücklich berechtigt sind.

Vorsätzliche und fahrlässige Überhebungen

Eine vorsätzliche Abgabenüberhebung liegt vor, wenn die zuständige Person wissentlich mehr erhebt als erlaubt. Fahrlässigkeit hingegen bedeutet, dass die Überhöhung auf mangelnder Sorgfalt beruht – etwa durch Fehler in Berechnungen oder Missverständnisse bei der Anwendung von Vorschriften.

Beteiligte Personen und Institutionen

Von einer Abgabenüberhebung betroffen sind in erster Linie Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen als Zahlungspflichtige (Steuerpflichtige). Auf Seiten des Staates sind es Behördenmitarbeitende oder andere Amtsträgerinnen und Amtsträger, die für die Festsetzung und Einziehung von Steuern beziehungsweise anderen öffentlichen Leistungen verantwortlich sind.

Folgen einer Abgabenüberhebung aus rechtlicher Sicht

Rückerstattung zu viel gezahlter Beträge

Wird festgestellt, dass eine überhöhte Zahlung geleistet wurde, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrags. Die Rückzahlung erfolgt in einem festgelegten Verfahren durch die zuständige Behörde.

Mögliche Sanktionen für Verantwortliche

Je nach Schwere des Fehlverhaltens können disziplinarische Maßnahmen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen gegen verantwortliche Mitarbeitende eingeleitet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine vorsätzliche Handlung vorliegt.

Abgrenzung zur Steuerverkürzung und anderen Begriffen

Unterschied zur Steuerverkürzung

Während bei der Steuerverkürzung steuerpflichtige Personen weniger zahlen als gesetzlich vorgeschrieben ist (zum Beispiel durch falsche Angaben), geht es bei der Abgabenüberhebung um das Gegenteil: Hier fordert die Behörde mehr Geld ein als zulässig wäre.

Zusammenhang mit weiteren Rechtsbegriffen

Weitere Begriffe wie „unzulässiger Verwaltungsakt“ oder „rechtswidrige Leistungsanforderung“ stehen häufig im Zusammenhang mit einer unberechtigten Erhöhung öffentlicher Forderungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.

Ablauf eines Verfahrens bei vermuteter Abgabenüberhebung

Wird vermutet oder festgestellt, dass eine überhöhte Zahlung gefordert wurde,
gibt es geregelte Wege zur Klärung: Betroffene können innerhalb bestimmter Fristen Einspruch gegen Bescheide erheben
bzw. Anträge auf Korrektur stellen; anschließend prüft die zuständige Stelle den Sachverhalt erneut
und entscheidet über mögliche Korrekturen sowie Rückzahlungen.


Häufig gestellte Fragen zum Thema Abgabenüberhebung (FAQ)

Was versteht man unter einer Abgabenüberhebung?

Unter einer Abgabenüberhebung versteht man das unberechtigte Fordern oder Entgegennehmen von Steuern,
Gebühren oder sonstigen öffentlichen Leistungen durch staatliche Stellen in höherem Umfang,
als dies gesetzlich vorgesehen ist.

Kann jede Art von öffentlicher Gebühr betroffen sein?

Ja; betroffen sein können alle Arten öffentlicher Zahlungsverpflichtungen wie Steuern,
Beiträge sowie kommunale Gebühren.

Muss eine Absicht bestehen damit es sich um eine rechtswidrige Überhöhung handelt?

Nein; auch unbeabsichtigte Fehler führen dazu,
dass Zahlungen oberhalb des zulässigen Rahmens rechtswidrig erhoben werden.

< h three > Welche Rechte haben Betroffene im Falle einer festgestellten Überhöhung? < p >
Betroffene haben grundsätzlich Anspruch darauf,
den zu viel gezahlten Betrag zurückzuerhalten;
hierfür gibt es geregelte Verfahren innerhalb bestimmter Fristen.

< h three > Gibt es Fristen für Einsprüche gegen abgabenerhöhende Bescheide? < p >
Ja; Einsprüche müssen innerhalb gesetzlich festgelegter Zeiträume eingelegt werden;
diese Fristen beginnen meist mit Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids.

< h three > Welche Folgen drohen Mitarbeitenden staatlicher Stellen bei absichtlicher Übererhebungsforderung? < p >
Bei Vorsatz kommen disziplinarische Maßnahmen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen infrage;
dies hängt vom Ausmaß des Fehlverhaltens ab.

< h three > Wie wird geprüft ob tatsächlich eine unzulässige Mehrforderung vorliegt? < p >
Die Prüfung erfolgt anhand geltender Rechtsvorschriften
sowie aller relevanten Unterlagen zum konkreten Fall;
dabei wird verglichen welche Summe tatsächlich hätte erhoben werden dürfen.

Sollte Unklarheit bestehen kann ein weiteres Prüfverfahren eingeleitet werden.