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Abflussprinzip

Grundlagen des Abflussprinzips

Das Abflussprinzip ist ein Begriff aus dem Steuerrecht, der insbesondere bei der Gewinnermittlung von Bedeutung ist. Es beschreibt, wann Ausgaben und Einnahmen steuerlich berücksichtigt werden. Im Gegensatz zum sogenannten Zuflussprinzip, das sich auf den Zeitpunkt des Geldeingangs bezieht, stellt das Abflussprinzip darauf ab, wann Geld tatsächlich ausgegeben wird.

Bedeutung im Steuerrecht

Das Abflussprinzip spielt vor allem bei der sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) eine zentrale Rolle. Diese vereinfachte Form der Gewinnermittlung wird häufig von kleineren Unternehmen und Selbstständigen genutzt. Nach dem Abflussprinzip werden Ausgaben in dem Jahr steuerlich erfasst, in dem sie tatsächlich bezahlt wurden – unabhängig davon, für welches Jahr die Ausgabe wirtschaftlich bestimmt war.

Abgrenzung zum Zuflussprinzip

Während beim Zuflussprinzip Einnahmen erst dann als zugeflossen gelten und somit steuerpflichtig sind, wenn sie tatsächlich empfangen wurden, gilt beim Abflussprinzip für Ausgaben: Sie sind erst dann abzugsfähig, wenn die Zahlung geleistet wurde. Das bedeutet beispielsweise: Eine Rechnung aus Dezember eines Jahres wird erst dann als Betriebsausgabe berücksichtigt, wenn sie auch im selben Jahr bezahlt wurde; erfolgt die Zahlung jedoch erst im Januar des Folgejahres, zählt sie auch erst dort als Ausgabe.

Anwendungsbereich des Abflussprinzips

Das Prinzip findet Anwendung bei allen Steuerpflichtigen mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie teilweise auch bei bestimmten privaten Einkünften wie Vermietung oder Verpachtung. Für bilanzierende Unternehmen gilt hingegen grundsätzlich das sogenannte Leistungs- oder Wirtschaftsjahr-Prinzip.

Sonderfälle und Besonderheiten

Es gibt einige Sonderregelungen rund um das Abflussprinzip. Beispielsweise können regelmäßig wiederkehrende Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen noch einem anderen Zeitraum zugeordnet werden – etwa dann, wenn Zahlungen kurz vor oder nach Jahreswechsel erfolgen. Auch Anzahlungen oder Vorauszahlungen können besondere Regelungen unterliegen.

Rechtliche Auswirkungen des Abflussprinzips

Die Anwendung des Prinzips hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der steuerlichen Belastung eines Jahres: Je nachdem wann eine Ausgabe getätigt wird (also abgeflossen ist), kann sich dies steuermindernd auf das betreffende Jahr auswirken oder aber ins nächste Jahr verschieben. Dies betrifft sowohl betriebliche Aufwendungen wie Wareneinkäufe als auch private Kosten bestimmter Einkunftsarten.

Nachweis und Dokumentation von Zahlungen

Für den Nachweis einer Zahlung genügt in aller Regel ein Kontoauszug oder ein anderer Zahlungsbeleg mit Datum der tatsächlichen Abbuchung beziehungsweise Überweisung vom Konto bzw. Barzahlungstag. Die bloße Ausstellung einer Rechnung reicht nicht aus; entscheidend ist immer der tatsächliche Geldabgang.

Bedeutung für Privatpersonen

Auch außerhalb unternehmerischer Tätigkeiten kann das Prinzip relevant sein – etwa bei Werbungskosten im Rahmen bestimmter Einkünfte wie Vermietung und Verpachtung sowie gelegentlich bei außergewöhnlichen Belastungen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Abflussprinzip“

Was versteht man unter dem Begriff „Abflussprinzip“?

Unter diesem Begriff versteht man die steuerliche Regelung zur zeitlichen Zuordnung von Ausgaben: Eine Ausgabe gilt in dem Moment als getätigt (und damit abziehbar), in dem sie tatsächlich bezahlt wurde – unabhängig davon wann die zugrundeliegende Leistung erbracht wurde.

Müssen alle Unternehmer das Prinzip anwenden?

Nicht alle Unternehmer wenden dieses Prinzip an; es betrifft insbesondere diejenigen mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie bestimmte private Einkunftsarten.

Können regelmäßig wiederkehrende Zahlungen anders behandelt werden?

Tatsächlich gibt es Sonderregelungen für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel; diese können gegebenenfalls noch einem anderen Zeitraum zugeordnet werden.

Zählt eine Rechnung bereits als Aufwand nach diesem Prinzip?

Nein; maßgeblich ist ausschließlich der Zeitpunkt der tatsächlichen Bezahlung durch Überweisung oder Barzahlung – nicht jedoch allein durch Erhalt einer Rechnung.

< h 3 >Wie weist man einen Zahlungsabgang nach?< / h 3 >< p >Der Nachweis erfolgt üblicherweise über Kontoauszüge bzw. einen Zahlungsbeleg mit Datum.< / p >

< h 3 >Gilt dieses Prinzip nur für betriebliche Aufwendungen?< / h 3 >< p >Nein; es kann auch auf bestimmte private Kosten angewendet werden – beispielsweise Werbungskosten im Bereich Vermietung/Verpachtung.< / p >

< h ³ >Welche Bedeutung hat dieses Prinzip für Steuernachzahlungen?< / h  ³ >< p >Je nachdem wann eine Zahlung geleistet wurde kann sich dies direkt auf den Besteuerungszeitraum auswirken was wiederum Einfluss auf mögliche Steuernachzahlungen haben kann.< / p >