Begriff und Bedeutung der Abänderungsklage
Die Abänderungsklage ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilprozessrecht. Sie bezeichnet eine besondere Klageart, mit der eine bereits ergangene gerichtliche Entscheidung nachträglich geändert werden kann. Dies betrifft vor allem Urteile oder Beschlüsse, die sogenannte „Dauerschuldverhältnisse“ regeln, wie beispielsweise Unterhaltszahlungen oder Rentenzahlungen. Die Besonderheit liegt darin, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse nach Erlass des ursprünglichen Urteils wesentlich verändert haben und deshalb eine Anpassung notwendig erscheint.
Anwendungsbereiche der Abänderungsklage
Die Abänderungsklage findet insbesondere im Familienrecht Anwendung. Typische Beispiele sind Unterhaltsurteile zwischen Ehegatten oder gegenüber Kindern sowie Entscheidungen über nachehelichen Unterhalt oder Elternunterhalt. Auch in anderen Bereichen kann sie relevant sein, etwa bei wiederkehrenden Leistungen aus einem Vergleich oder Urteil.
Voraussetzungen für eine Abänderungsklage
Eine wesentliche Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Abänderungsklage ist das Vorliegen einer erheblichen Veränderung der maßgeblichen Umstände seit dem Erlass des ursprünglichen Urteils oder Beschlusses. Solche Veränderungen können zum Beispiel Einkommenssteigerungen, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder veränderte Lebenssituationen sein. Die Änderung muss so gewichtig sein, dass sie Einfluss auf den Inhalt der damaligen Entscheidung gehabt hätte.
Abgrenzung zu anderen Rechtsmitteln
Im Unterschied zu Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision richtet sich die Abänderungsklage nicht gegen Fehler im ursprünglichen Verfahren selbst, sondern gegen Veränderungen nach Abschluss des Verfahrens. Sie dient also nicht dazu, das frühere Urteil auf seine Richtigkeit zu überprüfen, sondern ermöglicht es den Parteien vielmehr, auf neue Entwicklungen angemessen zu reagieren.
Ablauf eines Verfahrens zur Abänderung eines Urteils
Das Verfahren beginnt mit Einreichung einer Klageschrift beim zuständigen Gericht durch die Partei, welche die Änderung begehrt. In dieser Klageschrift müssen sowohl das abzuändernde Urteil als auch die eingetretenen Änderungen genau dargelegt werden. Das Gericht prüft dann zunächst formale Voraussetzungen und befasst sich anschließend mit den vorgetragenen neuen Tatsachen und Beweismitteln.
Kommt das Gericht zum Ergebnis, dass tatsächlich erhebliche Änderungen eingetreten sind und diese Auswirkungen auf den Inhalt des früheren Urteils haben müssten, wird es dieses entsprechend anpassen – entweder zugunsten des Antragstellers (z.B. Herabsetzung von Zahlungsverpflichtungen) oder zugunsten der Gegenseite (z.B. Erhöhung von Zahlungsverpflichtungen).
Mögliche Ergebnisse einer erfolgreichen Klage auf Änderung
Wird einer solchen Klage stattgegeben,
– kann ein bestehender Anspruch herabgesetzt,
– erhöht,
– aufgehoben
oder in anderer Weise angepasst werden.
Das neue Urteil ersetzt dann hinsichtlich seiner Wirkung für zukünftige Zeiträume das bisherige Urteil.
Für bereits vergangene Zeiträume bleibt jedoch grundsätzlich das alte Urteil maßgeblich; Ausnahmen bestehen nur unter besonderen Umständen.
Kostenaspekte bei einer Abänderungsklage
Wie bei anderen Gerichtsverfahren entstehen auch hier Kosten für Gerichtsgebühren sowie gegebenenfalls Kosten für anwaltliche Vertretungen beider Seiten.
Wer letztlich diese Kosten trägt – ob Klägerin/Kläger selbst bzw. die beklagte Partei -, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab: Wer unterliegt, muss in aller Regel auch die Kosten tragen.
Zusätzlich können weitere Aufwendungen entstehen, zum Beispiel durch notwendige Gutachten oder Zeugenvernehmungen, soweit dies zur Feststellung neuer Tatsachen erforderlich ist.
Bedeutende Aspekte rund um die Rechtskraft
Ein zentrales Merkmal jeder gerichtlichen Entscheidung ist ihre sogenannte „Rechtskraft“. Diese bedeutet grundsätzlich, dass ein Streit endgültig entschieden wurde.
Die Möglichkeit zur Erhebung einer Abänderungsklage stellt insoweit eine Ausnahme dar:
Sie erlaubt es trotz rechtskräftiger Entscheidung, einen neuen Prozess über denselben Gegenstand einzuleiten – allerdings nur wegen späterer wesentlicher Änderungen.
Häufig gestellte Fragen zur Abänderungsklage
Können alle gerichtlichen Entscheidungen abgeändert werden?
Nicht jede gerichtliche Entscheidung kann mittels einer solchen Klage abgeändert werden. In erster Linie betrifft dies Titel über wiederkehrende Leistungen wie Unterhaltssprüche im Familienrecht.
Müssen beide Parteien mit der Änderung einverstanden sein?
Einer Änderung bedarf es keines Einverständnisses beider Parteien: Es genügt bereits allein der Antrag eines Beteiligten beim zuständigen Gericht.
Können rückwirkend Ansprüche geändert werden?
Eine rückwirkende Anpassung erfolgt grundsätzlich nicht: Die geänderte Regel gilt meist erst ab dem Zeitpunkt ihrer Geltendmachung beziehungsweise ab Eintritt relevanter Umstände.
Muss ich neue Beweise vorlegen?
Zumeist müssen neue Tatsachen glaubhaft gemacht und entsprechende Nachweise erbracht werden – etwa Gehaltsnachweise bei veränderten Einkommensverhältnissen.
Darf ich mehrfach einen Änderungsantrag stellen?
Sind erneut erhebliche Veränderungen eingetreten, kann auch mehrmals hintereinander jeweils neu beantragt werden, einen bestehenden Titel anzupassen.
Betrifft eine erfolgreiche Änderung immer beide Seiten gleichermaßen?
Eine erfolgreiche Anpassungsentscheidung wirkt stets verbindlich gegenüber beiden Parteien, kann aber je nach Sachverhalt unterschiedliche Auswirkungen haben:
Beispielsweise könnte entweder nur reduziert, nur erhöht
,
ganz aufgehoben
,
teilweise angepasst
worden sein.
Kostet jede Änderungsanruf dieselben Gebühren wie ein Erstverfahren?
Die Höhe anfallender Gebühren orientiert sich am jeweiligen Streitwert sowie Umfang/Schwierigkeit.
Sie können daher unterschiedlich hoch ausfallen.
Im Regelfall fallen aber ähnliche Gebührentatbestände an wie beim Ursprungsverfahren.