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Vertragliche Regelungen zu „Höhere Gewalt“

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Höhere Gewalt oder Force Majeure nimmt aufgrund der Krisen und gestörter Lieferketten im Wirtschaftsrecht und insbesondere auch bei internationalen Handelsbeziehungen eine größere Bedeutung ein.

Ob durch die Corona-Pandemie oder den Ukraine-Krieg – anhaltende Krisen haben in vielen Branchen für erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten gesorgt und tun es noch. Lieferketten sind gestört und bergen besonders auch in internationalen Handelsbeziehungen Konfliktpotenzial. Die Berufung auf höhere Gewalt kann ein geeignetes Mittel sein, um sich gegen Schadenersatzansprüche zu wehren, wenn Verträge aufgrund der Krisen nicht eingehalten werden können. Es lässt sich aber auch nicht alles mit höherer Gewalt erklären, sagt Rechtsanwalt Michael Rainer, Ansprechpartner für Wirtschaftsrecht bei MTR Legal Rechtsanwälte.

Nach deutschem Recht kann die Leistungspflicht des Schuldners gemäß § 275 BGB ausgeschlossen sein, wenn die Leistungserbringung für ihn und für jedermann unmöglich ist und er dieses Leistungshindernis nicht zu verantworten hat. Das ist bei Kriegen, Pandemien oder Naturkatastrophen zwar der Fall, doch auch der Gläubiger ist durch verschiedene gesetzliche Regelungen umfassend geschützt, so dass dieser Weg oft nicht geeignet ist, Schadenersatzansprüche abzuwehren.

Höhere Gewalt ist im deutschen Recht nicht definiert. Von höherer Gewalt wird in der Regel bei unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignissen ausgegangen, die außerhalb der Kontrolle des Vertragspartners liegen und auch mit angemessenen und zumutbaren Mitteln nicht vermeidbar sind. Naturkatastrophen, Kriege oder Pandemien können also durchaus unter höhere Gewalt fallen. Da höhere Gewalt im deutschen Recht anders als in anderen Ländern aber gesetzlich nicht geregelt ist, sollten die Rahmenbedingungen für höhere Gewalt vertraglich zwischen den Parteien geregelt werden. Entsprechend dieser vertraglichen Regelungen können auch Vereinbarungen zu Schadenersatzansprüchen getroffen werden.

Dabei ist darauf zu achten, dass die vertraglichen Regelungen nicht nur allgemein gehalten, sondern die Voraussetzungen für höhere Gewalt möglichst detailliert dargestellt werden. Wurden die Voraussetzungen für den Eintritt höherer Gewalt rechtssicher vereinbart, können sich daraus verschiedenen rechtliche Folgen ergeben. So können Fristen z.B. verlängert, Leistungsverpflichtungen ausgesetzt bzw. ausgeschlossen oder der Vertrag sogar aufgelöst werden.

Im Wirtschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten bei MTR Legal Rechtsanwälte.

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