Astrid Ackermann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier und Heidelberg. Während der Studienzeit war sie parallel an wissenschaftlichen Instituten der Universitäten beschäftigt und unterstützte dort Publikationen. Die Schwerpunkte ihrer anwaltlichen Arbeit liegen im deutschen und internationalen Familienrecht und Erbrecht.
Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist sie auch international als Yogalehrerin ausgebildet und verfügt mit ihrer Erfahrung darin so ganz nebenbei über die Fähigkeit, auch in brenzlige Situationen den nötigen Fokus und Entspannung reinzubringen. Astrid Ackermann war als Rechtsanwältin in Berlin tätig und hat sich 2022 MTR Rechtsanwälten angeschlossen.
Den Schwerpunkt legt Astrid Ackermann auf die Beratung unserer nationalen und internationalen Private Clients in den Rechtsgebieten Familienrecht und Erbrecht. Darüber hinaus verfügt sie u.a. über Erfahrungen im Arbeitsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht, Vertragsrecht und Immobilienrecht.
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