Notorische Tatsachen sind allgemein bekannte Fakten, die keiner Beweise bedürfen. Neugierig? Entdecken Sie mehr im ausführlichen Artikel!
Legal Lexikon
Notorische Tatsachen sind allgemein bekannte Fakten, die keiner Beweise bedürfen. Neugierig? Entdecken Sie mehr im ausführlichen Artikel!
Freie Beweiswürdigung: Richter bewerten Beweise individuell und entscheiden eigenständig. Entdecke, wie Recht und Wahrheit so geprüft werden!
„Da mihi factum, dabo tibi ius“ bedeutet „Gib mir die Tatsachen, ich gebe dir das Recht“. Erfahre mehr über diesen Rechtsgrundsatz!
Augenschein ist die unmittelbare Wahrnehmung eines Sachverhalts, oft vor Ort. Entdecken Sie mehr über seine Bedeutung und Anwendung im Recht!
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