Res extra commercium bezeichnet Dinge außerhalb des Handelsrechts, z.B. unveräußerliche Güter. Neugierig? Entdecke die spannende Rechtswelt!
Legal Lexikon
Res extra commercium bezeichnet Dinge außerhalb des Handelsrechts, z.B. unveräußerliche Güter. Neugierig? Entdecke die spannende Rechtswelt!