Legal Lexikon

Rechtsänderung

de lege ferenda

De lege ferenda bedeutet „nach dem zu erlassenden Recht” und befasst sich mit geplanten oder gewünschten Gesetzesänderungen. Mehr erfahren?

clausula rebus sic stantibus

Clausula rebus sic stantibus erlaubt Vertragsänderungen bei unvorhersehbaren Umständen. Mehr dazu? Tauche in den Lexikon-Artikel ein!

Berichtigung des Grundbuchs

Die Berichtigung des Grundbuchs korrigiert Eintragungsfehler im Grundbuch. Erfahre mehr über Rechte und Verfahren im Lexikon!

Änderung der Geschäftsgrundlage

Die Änderung der Geschäftsgrundlage betrifft überraschende Vertragsänderungen. Neugierig? Erfahre mehr im vollständigen Lexikon-Artikel!

Abänderungsklage

Die Abänderungsklage ermöglicht die Anpassung gerichtlicher Entscheidungen. Entdecke, wie du bestehende Urteile ändern kannst – jetzt im Artikel!