Legal Lexikon

Rechtliche Gemeinschaft

Mitbesitz

Mitbesitz beschreibt das gemeinsame, aber nicht unbedingt rechtliche Eigentum an einer Sache. Mehr dazu im ausführlichen Artikel entdecken!

Gesamthandseigentum

Gesamthandseigentum beschreibt gemeinschaftliches Eigentum mehrerer Personen ohne Einzelanteile. Neugierig? Entdecke die rechtlichen Details im Artikel!

Gemeinschaft zur gesamten Hand

Die Gemeinschaft zur gesamten Hand ist eine spezielle Rechtspartnerschaft. Erfahre mehr über ihre Besonderheiten und Anwendung in unserem Lexikon!

Ausgleichsgemeinschaft

Eine Ausgleichsgemeinschaft regelt gemeinsame Lasten und Vorteile mehrerer Beteiligter. Neugierig? Entdecke mehr im detaillierten Lexikon-Artikel!