Geschäftsführung ohne Auftrag, öffentlich-rechtliche
Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag regelt unaufgeforderte staatliche Handlungen im Interesse Dritter. Mehr dazu im Artikel entdecken!
Legal Lexikon
Geschäftsführung ohne Auftrag, öffentlich-rechtliche
Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag regelt unaufgeforderte staatliche Handlungen im Interesse Dritter. Mehr dazu im Artikel entdecken!