Ein Komplementär ergänzt etwas Vollständiges, z.B. Farben oder Partner in einer Kommanditgesellschaft. Neugierig? Entdecke mehr im Artikel!
Legal Lexikon
Ein Komplementär ergänzt etwas Vollständiges, z.B. Farben oder Partner in einer Kommanditgesellschaft. Neugierig? Entdecke mehr im Artikel!