Rechtskauf beschreibt den Erwerb von Rechten statt Sachen. Neugierig? Erfahre mehr über dieses spannende Kaufrecht im vollständigen Artikel!
Legal Lexikon
Rechtskauf beschreibt den Erwerb von Rechten statt Sachen. Neugierig? Erfahre mehr über dieses spannende Kaufrecht im vollständigen Artikel!
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Ein Kauf ist der rechtswirksame Erwerb einer Sache gegen Bezahlung. Entdecke mehr über Rechte, Pflichten und Besonderheiten des Kaufs!
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