Die Dreiteilung der Gewalten trennt Legislative, Exekutive und Judikative zur Machtbegrenzung. Erfahre mehr über dieses Grundprinzip der Demokratie!
Legal Lexikon
Die Dreiteilung der Gewalten trennt Legislative, Exekutive und Judikative zur Machtbegrenzung. Erfahre mehr über dieses Grundprinzip der Demokratie!